Schulpflicht und Schulabbruch

Ihr Kind muss im Alter von 5 bis 16 Jahren zur Schule gehen. Dies wird als Schulpflicht bezeichnet. Nach dem 16. Lebensjahr gilt die Qualifikationspflicht. Ihr Kind muss dann bis zum folgenden Alter zur Schule gehen:

  • er oder sie einen Abschluss hat, oder
  • er oder sie 18 Jahre alt wird

Beendet Ihr Kind die Schule ohne Abschluss?

Wenden Sie sich bitte an das Büro für Lernen und Weiterentwicklung. Dort wird man Ihnen weiterhelfen. Manchmal können Sie dort auch eine Befreiung beantragen.

Regel bei der Abteilung Lernen und Weiterentwicklung