Befreiung oder Sonderurlaub von der Schulpflicht
Ihr Kind unterliegt von 5 bis 16 Jahren der vollen Schulpflicht. Daran schließt sich die Qualifizierungspflicht an. Die Qualifikationspflicht gilt, bis Ihr Kind einen Abschluss hat oder bis es 18 Jahre alt ist.
Sie können Sonderurlaub für Ihr Kind beantragen.
Näherung
Sie beantragen die Beurlaubung bei der Schule. Die Schule entscheidet, ob Ihr Kind den Sonderurlaub erhält. Handelt es sich um mehr als 10 Tage Urlaub? Dann beantragen Sie den Urlaub beim Pflichtschulbeauftragten der Gemeinde.