Mit welchem Nachnamen möchten Sie von uns angeschrieben werden? Waren Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft? Oder heiraten Sie demnächst oder gehen Sie eine eingetragene Partnerschaft ein? Sie können der Gemeinde selbst mitteilen, wie Sie von nun an von allen staatlichen Stellen angesprochen werden sollen. Das nennt man Familienname.

Beschreibung

Ihr Nachname wird im Personenstandsregister und im Basisregister der Gemeinde (BRP) aufgeführt. Der Nachname wird auch Geschlechtsname oder Geburtsname genannt. Bei einer Frau ist es der Mädchenname. Ihr Familienname ändert sich nicht, wenn Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen.

Möchten Sie, dass die Gemeinde und andere (staatliche) Organisationen Sie mit einem anderen Nachnamen anschreiben? Zum Beispiel mit dem Nachnamen Ihres Partners? Dann können Sie dies der Gemeinde mit einem Antrag "Angabe des Nachnamens" mitteilen. Die Gemeinde und andere (staatliche) Organisationen werden dann diesen Namen verwenden. Zum Beispiel, wenn sie Ihnen Post schicken. Der Nachname, den Sie bei der Geburt erhalten haben, bleibt auf Ihren amtlichen Dokumenten erhalten, zum Beispiel in Ihrem Reisepass oder Führerschein.

Angenommen, Ihr Name ist J. de Wit und der Name Ihres Partners ist P. Jansen. Sie können dann aus 4 Namen wählen:

  • J. Jansen
  • J. de Wit
  • J. de Wit-Jansen
  • J. Jansen-de Wit

Bedingungen

Sie können eine Namensnennung beantragen, wenn Sie:

  • verheiratet sind
  • eine eingetragene Partnerschaft eingegangen ist
  • geschieden sind
  • Sie sind Witwe oder Witwer geworden

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie männlich oder weiblich sind.

Zeitspanne

Die Gemeinde muss innerhalb von vier Wochen entscheiden. Die Gemeinde gibt die Entscheidung schriftlich bekannt.