Zünden von Feuerwerkskörpern

Sie dürfen zum Jahreswechsel Feuerwerkskörper abbrennen. Das Feuerwerk muss auf der Liste der erlaubten Feuerwerkskörper stehen.

Näherung

Melden Sie Feuerwerksbeschwerden online. 

Feuerwerkskörper dürfen zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und 2 Uhr am 1. Januar gezündet werden.

Kosten

Satz 2024

Die Kosten hängen von den erforderlichen Umweltgenehmigungen ab. Wenn die Gebührenordnung nicht gilt, berechnen wir den vierteljährlichen Satz. Die vierteljährliche Gebühr beträgt 19,60 €. 

Beschreibung

Zum Jahreswechsel dürfen Sie Feuerwerkskörper zünden. Denken Sie an die Sicherheit. Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten, können Sie sich strafbar machen.

Gewerbetreibende benötigen eine Anwendungsgenehmigung, um Feuerwerkskörper abzubrennen. Sie können eine Anwendungsgenehmigung bei Ilent beantragen. Außerdem benötigen Sie jedes Mal eine Genehmigung der Provinz, wenn Sie gewerbliche Feuerwerkskörper abbrennen.

Zum Jahreswechsel werden wir wieder Container aufstellen, in denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Feuerwerksreste kostenlos entsorgen können. Wir stellen die Container am Mittwoch, den 1. Januar 2025 auf und holen sie am Montag, den 6. Januar wieder ab.

Die Verbraucher dürfen eine Reihe von Feuerwerkskörpern nicht mehr anzünden. Die Verkäufer von Feuerwerkskörpern dürfen diese Produkte nicht mehr führen. 

Das Verbot gilt für die folgenden Feuerwerkskörper:

  • der Kategorie F3. Die Kategorieangabe erscheint auf der Verpackung des Feuerwerks
  • das Knallen von Feuerwerkskörpern (z. B. Knallfrösche)
  • Knallfäden (wie chinesische Matten)
  • Einzelschüsse
  • Fackeln
  • Römische Kerzen und Baby-Pfeile

Bedingungen

Die Bedingungen für das Zünden von Feuerwerkskörpern sind:

  • Sie dürfen Feuerwerkskörper nur zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und 2 Uhr morgens am 1. Januar abbrennen.
  • Sie zünden ein legales Feuerwerk.
  • Sie sind mindestens 12 Jahre alt (für Lichtfeuerwerk wie Sternchen) oder 16 Jahre alt (für Feuerwerk wie Fontänen).
  • Sie zünden keine Feuerwerkskörper in feuerwerksfreien Zonen.