Wollen Sie im Freien Feuer machen? Dann müssen Sie oft eine Genehmigung oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Ansatz

So beantragen Sie eine Veranstaltungsgenehmigung oder eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde

  • Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.
  • Sie geben an:
    • warum Sie ein Feuer machen wollen
    • wo Sie ein Feuer machen wollen
    • wann und zu welchem Zeitpunkt das Feuer angezündet werden soll
    • wie groß das Feuer sein wird
    • ob die Gefahr eines Brandschadens besteht und wenn ja, welcher Art dieser Schaden ist

Auf diese Weise beantragen Sie eine Umweltgenehmigung:

  • Gehen Sie zum Umweltamt.
  • Anmelden.
  • Sie stellen die angeforderten Daten zur Verfügung.
  • Sie beantragen die Genehmigung.

Kosten

Tarif

Für die Bearbeitung des Antrags zahlen Sie mindestens 20,15 € sowie pro Viertelstunde Bearbeitungszeit. 

Tarif

Für die Bearbeitung des Antrags zahlen Sie mindestens 20,65 € und pro Viertelstunde Bearbeitungszeit. 

Beschreibung

Sie dürfen draußen kein Feuer machen. Also auch nicht in Ihrem eigenen Garten. Das ist zum Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und der Umwelt.

Möchten Sie trotzdem ein Feuer anzünden? Dann brauchen Sie eine Genehmigung von der Gemeinde. Welche Genehmigung Sie brauchen, hängt von der Art des Feuers ab, das Sie machen wollen.

Wollen Sie ein Lagerfeuer oder ein Osterfeuer machen? Dann brauchen Sie 2 Genehmigungen:

  • eine Umweltgenehmigung für die Abfallverbrennung. Diese können Sie bei der Gemeinde über das Omgevingsloket beantragen.
  • Eine Veranstaltungsgenehmigung für die Organisation einer Großveranstaltung. Diese beantragen Sie direkt bei der Gemeinde.

Werden Sie Baumschnittabfälle verbrennen? Wenn ja, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Für einen Grill oder einen Terrassenkamin im eigenen Garten oder auf dem eigenen Balkon benötigen Sie keine Genehmigung der Gemeinde.

Zeitspanne

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Damit machen Sie deutlich, warum Sie nicht einverstanden sind. Auch andere Betroffene können Widerspruch einlegen. Sie müssen Ihren Einspruch innerhalb von sechs Wochen einreichen. Die Gemeinde wird dann eine neue Entscheidung treffen.

Sind Sie mit dieser neuen Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht beantragen, dass die Gemeinde eine ordnungsgemäße Entscheidung getroffen hat. Dies wird als „Berufung einlegen” bezeichnet. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sie können nur Berufung einlegen, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben.