Wollen Sie Feuer im Freien machen? Dann beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde.

Näherung

So beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Anzünden von Feuer im Freien:

  • Gehen Sie zum Umweltzähler.  
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch.
  • Sie werden sehen, ob Sie eine Befreiung benötigen. Sie können die Befreiung sofort beantragen.
  • Einloggen: 
    • für sich selbst: mit DigiD 
    • für ein Unternehmen: mit eRecognition 
  • Sie gehen weiter:
    • warum Sie ein Feuer machen wollen
    • wo Sie ein Feuer machen wollen
    • wann und zu welchem Zeitpunkt das Feuer angezündet werden soll
    • wie groß das Feuer sein wird
    • ob die Gefahr eines Brandschadens besteht und wenn ja, welcher Art dieser Schaden ist

Kosten

Satz 2024

Sie zahlen mindestens 19,60 € für die Bearbeitung des Antrags und pro 15 Minuten Bearbeitungszeit. Siehe auch die Gebührenordnung 2024.

Beschreibung

Sie dürfen kein Feuer im Freien anzünden. Dies dient dem Schutz von Pflanzen und Wildtieren.

Es gibt einige Ausnahmen, für die Sie keine Ausnahmegenehmigung benötigen. Verursachen Sie keine Belästigung? Und stellt das Feuer keine Gefahr für die Umgebung dar? Dann sind Sie ohne Ausnahmegenehmigung zugelassen:

  • Kerzen und Fackeln brennen
  • Anzünden von Feuer in Terrassenkaminen und Brazierern
  • Grillen (solange es kein Grillverbot gibt)

Wollen Sie als Privatperson trotzdem Feuer im Freien machen? Dann beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde. Diese Regelung gilt nicht für Unternehmen.

Begriff

Die Gemeinde entscheidet über Ihren Antrag innerhalb von 8 Wochen nach Eingang. Die Gemeinde kann diese Frist einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.