Möchten Sie im Freien Feuer machen? Dann fragen Sie die Gemeinde um Erlaubnis.

Näherung

So beantragen Sie eine Ausnahme oder eine Genehmigung:

  • Gehen Sie zum Umweltzähler.
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch.
  • Sie werden sehen, ob Sie eine Genehmigung oder eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Sie können die Genehmigung oder Befreiung sofort beantragen.
  • Einloggen. Sie geben ein:
    • warum Sie ein Feuer machen wollen
    • wo Sie ein Feuer machen wollen
    • wann und zu welchem Zeitpunkt das Feuer angezündet werden soll
    • wie groß das Feuer sein wird
    • ob die Gefahr eines Brandschadens besteht und wenn ja, welcher Art dieser Schaden ist

Kosten

Satz 2024

Sie zahlen mindestens 19,60 € für die Bearbeitung des Antrags und pro 15 Minuten Bearbeitungszeit. Siehe auch die Gebührenordnung 2024.

Beschreibung

Sie dürfen kein Feuer im Freien anzünden. Dies dient dem Schutz von Pflanzen und Wildtieren.

Es gibt einige Ausnahmen, für die Sie keine Ausnahmegenehmigung benötigen. Verursachen Sie keine Belästigung? Und stellt das Feuer keine Gefahr für die Umgebung dar? Dann sind Sie ohne Ausnahmegenehmigung zugelassen:

  • Kerzen und Fackeln brennen
  • Anzünden von Feuer in Terrassenkaminen und Brazierern
  • Grillen (solange es kein Grillverbot gibt)

Wollen Sie als Privatperson trotzdem Feuer im Freien machen? Dann beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde. Diese Regelung gilt nicht für Unternehmen.

Begriff

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Damit machen Sie deutlich, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Auch andere Betroffene können Widerspruch einlegen. Einsprüche müssen innerhalb von 6 Wochen eingereicht werden. 

Haben Sie oder jemand anderes Einspruch gegen die Entscheidung der Gemeinde erhoben? Dann wird die Gemeinde eine neue Entscheidung treffen. Sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht anfragen, ob die Gemeinde eine richtige Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Widerspruch einlegen". Dies muss innerhalb von 6 Wochen geschehen. Sie können nur Widerspruch einlegen, wenn Sie einen Einspruch eingelegt haben.