Beantragung eines Führungszeugnisses

Ein Führungszeugnis (VOG) zeigt, dass Sie sich in der Vergangenheit gut verhalten haben. Arbeitgeber und andere Organisationen können es verlangen. Sie beantragen das VOG bei Justis oder bei der Gemeinde.


Füllen Sie zunächst das Antragsformular aus, lassen Sie es von der Organisation, für die Sie arbeiten, unterschreiben und abstempeln und vereinbaren Sie danneinen Termin für einen Besuch am Schalter. Ohne Termin können Sie nicht kommen.

Näherung

Sie können ein VOG auf zwei Arten beantragen: online über Justis oder schriftlich bei der Gemeinde.

Online bewerben

So beantragen Sie einen VOG online:

  • Die Organisation, die den VOG von Ihnen benötigt, bereitet den Antrag online für Sie vor. Ist die Organisation nicht in der Lage, dies zu tun? Dann beantragen Sie den VOG schriftlich.
  • Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Link zur Justis-Website.
  • Klicken Sie auf den Link und melden Sie sich mit Ihrem DigiD an.
  • Überprüfen Sie Ihre Angaben.
  • Sie entscheiden, ob Sie das Führungszeugnis in Papierform oder in Ihrer Online-Nachrichtenbox auf MijnOverheid .nl erhalten möchten .
  • Sie bezahlen den VOG online mit iDeal.

Schriftlicher Antrag

So beantragen Sie einen VOG schriftlich:

  • Holen Sie sich das Antragsformular von der Organisation, die den VOG von Ihnen benötigt.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Reichen Sie das ausgefüllte Formular bei der Gemeinde ein, in der Sie gemeldet sind.
  • Bitte bringen Sie Ihren gültigen Ausweis mit.
  • Sie bezahlen den VOG zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Die Gemeinde leitet Ihren Antrag an Justis weiter.
  • Sie erhalten das VOG zu Hause.

Die Organisation, die eine VOG beantragt, muss das Antragsformular unterschreiben oder abstempeln.
Sie können auch ein Schreiben oder eine E-Mail des Arbeitgebers mitbringen, in dem/der steht, dass Sie ein VOG beantragen müssen.
Ausnahmen sind die Auswanderung und einige Gerichtsverfahren. Sie können einen VOG-Antrag aus dem Ausland direkt bei Justis per E-Mail stellen:vog.np.rni@minvenj.nl

Kosten

Die Beantragung eines Führungszeugnisses (VOG) kostet:

  • 33,85 €, wenn Sie den VOG online über Justis beantragen
  • 41,35 €, wenn Sie den VOG schriftlich über die Gemeinde beantragen
  • 207 € wenn Sie den VOG für eine Organisation beantragen

Freiwillige, die mit schutzbedürftigen Personen arbeiten, erhalten den VOG kostenlos.

Beschreibung

Arbeitgeber und andere Organisationen können Sie um ein Führungszeugnis (VOG) bitten. Ein VOG zeigt, dass Ihr Verhalten z. B. bei einer neuen Arbeitsstelle nicht zu beanstanden ist. Es bedeutet:

  • Sie sind nicht vorbestraft.
  • Sie haben ein Strafregister. Aber was darin steht, ist für Ihre Bewerbung nicht wichtig.

Ein VOG ist zum Beispiel für Lehrer, angehende Taxifahrer und Personen, die in der Kinderbetreuung tätig sind, vorgeschrieben. Ein VOG kann auch erforderlich sein, wenn Sie:

  • ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis zu beantragen
  • Freiwilligenarbeit
  • Mitglied in einem Schützenverein werden wollen

Benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis für ein Vergabeverfahren? Bitte schauen Sie auf der Justis-Website nach.  

Bedingungen

Jeder kann ein VOG beantragen. Sie erhalten ein VOG, wenn:

  • Sie sind nicht vorbestraft.
  • Sie haben ein Strafregister. Aber was darin steht, ist für Ihre Bewerbung nicht wichtig.

Machen Sie den VOG-Check von Justis, um zu sehen, wie hoch Ihre Chancen sind, einen VOG zu bekommen.

Zeitspanne

Innerhalb von 4 bis 8 Wochen wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie ein Führungszeugnis (VOG) erhalten werden. Wenn Sie keine Straftaten begangen haben, erhalten Sie das VOG in der Regel innerhalb von eineinhalb Wochen.

Einspruch und Beschwerde

Wenn Sie mit der Entscheidung von Justis nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.