Beantragung eines Führungszeugnisses
Ein Führungszeugnis (VOG) zeigt, dass Sie sich in der Vergangenheit gut verhalten haben. Arbeitgeber und andere Organisationen können es verlangen. Sie beantragen das VOG bei Justis oder bei der Gemeinde.
Füllen Sie zunächst das Antragsformular aus, lassen Sie es von der Organisation, für die Sie arbeiten, unterschreiben und abstempeln und vereinbaren Sie danneinen Termin für einen Besuch am Schalter. Ohne Termin können Sie nicht kommen.
Näherung
Sie können ein VOG auf zwei Arten beantragen: online über Justis oder schriftlich bei der Gemeinde.
Online bewerben
So beantragen Sie einen VOG online:
- Die Organisation, die den VOG von Ihnen benötigt, bereitet den Antrag online für Sie vor. Ist die Organisation nicht in der Lage, dies zu tun? Dann beantragen Sie den VOG schriftlich.
- Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Link zur Justis-Website.
- Klicken Sie auf den Link und melden Sie sich mit Ihrem DigiD an.
- Überprüfen Sie Ihre Angaben.
- Sie entscheiden, ob Sie das Führungszeugnis in Papierform oder in Ihrer Online-Nachrichtenbox auf MijnOverheid .nl erhalten möchten .
- Sie bezahlen den VOG online mit iDeal.
Schriftlicher Antrag
So beantragen Sie einen VOG schriftlich:
- Holen Sie sich das Antragsformular von der Organisation, die den VOG von Ihnen benötigt.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Reichen Sie das ausgefüllte Formular bei der Gemeinde ein, in der Sie gemeldet sind.
- Bitte bringen Sie Ihren gültigen Ausweis mit.
- Sie bezahlen den VOG zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Die Gemeinde leitet Ihren Antrag an Justis weiter.
- Sie erhalten das VOG zu Hause.
Die Organisation, die eine VOG beantragt, muss das Antragsformular unterschreiben oder abstempeln.
Sie können auch ein Schreiben oder eine E-Mail des Arbeitgebers mitbringen, in dem/der steht, dass Sie ein VOG beantragen müssen.
Ausnahmen sind die Auswanderung und einige Gerichtsverfahren. Sie können einen VOG-Antrag aus dem Ausland direkt bei Justis per E-Mail stellen:vog.np.rni@minvenj.nl