Beantragung eines Führungszeugnisses
Ein Führungszeugnis (VOG) zeigt, dass Sie sich in der Vergangenheit gut verhalten haben. Arbeitgeber und andere Organisationen können es verlangen. Sie beantragen das VOG bei Justis oder bei der Gemeinde.
Füllen Sie zunächst das Antragsformular aus und lassen Sie es von der Organisation, für die Sie arbeiten, unterschreiben und abstempeln.
Vereinbaren Sie dann einen Termin für einen Besuch am Schalter. Ohne Termin ist kein Besuch möglich.
Näherung
Sie können ein VOG auf 2 Arten beantragen: online über Justis oder schriftlich bei der Gemeinde.
Online bewerben
So beantragen Sie einen VOG online:
- Die Organisation, die das VOG von Ihnen benötigt, bereitet den Antrag online für Sie vor. Ist die Organisation dazu nicht in der Lage? Dann beantragen Sie den VOG schriftlich.
- Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Link zur Justis-Website.
- Klicken Sie auf den Link und melden Sie sich mit Ihrem DigiD an.
- Überprüfen Sie Ihre Angaben.
- Sie können wählen, ob Sie das VOG auf Papier oder in Ihrer Online-Berichtenbox auf MijnOverheid.nl erhalten möchten.
- Sie bezahlen den VOG online mit iDeal.
Schriftlicher Antrag
So beantragen Sie einen VOG schriftlich:
- Fordern Sie ein Antragsformular von der Organisation an, die Ihren VOG haben möchte.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind.
- Kommen Sie zu dem Termin und bringen Sie mit:
- das ausgefüllte Antragsformular
- Ihr gültiges Ausweisdokument
- Sie bezahlen den VOG zum Zeitpunkt des Termins.
- Die Gemeinde leitet Ihren Antrag an Justis weiter.
- Sie erhalten das VOG zu Hause.
Die Organisation, die einen VOG-Antrag stellt, muss das Antragsformular unterschreiben oder abstempeln.
Sie können auch einen Brief oder eine Mail des Arbeitgebers mitbringen, in dem/der steht, dass Sie ein VOG beantragen müssen. Ausnahmen sind die Auswanderung und einige Gerichtsverfahren.
Sie können einen VOG aus dem Ausland direkt bei Justis per E-Mail beantragen: vog.np.rni@minvenj.nl