Kinderbetreuung
Sie möchten eine Kindertagesstätte eröffnen? Reichen Sie einen Antrag bei der Gemeinde ein. Die Gemeinde kümmert sich um die Eintragung in das Nationale Register für Kinderbetreuung. Der GGD prüft, ob Sie die Qualitätsanforderungen erfüllen.
Prüfen Sie immer, ob der Flächennutzungsplan es zulässt, dass Sie Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück als Kindertagesstätte, außerschulische Betreuungseinrichtung oder Gastelternzentrum nutzen können. Möglicherweise ist eine vorherige Beratung erforderlich.
Näherung
Füllen Sie das Bewerbungsformular Anmeldung als aus:
- Sie einen neuen Inhaber in das nationale Register eintragen lassen wollen oder
- Sie möchten eine neue Kinderbetreuungseinrichtung als Betreuer anmelden.
Ohne diese Anmeldung wird die Kinderbetreuung nicht genehmigt. Die Eltern der von Ihnen betreuten Kinder erhalten dann kein Kinderbetreuungsgeld. Die Registrierung zeigt den Eltern, dass die Kinderbetreuung den Qualitätsanforderungen entspricht.
So gründen Sie ein Kinderbetreuungsunternehmen:
- Beantragen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis (VOG).
- Melden Sie Ihren Kinderbetreuungsanbieter bei der Schlichtungsstelle für Kinderbetreuung an.
- Melden Sie Ihre Organisation bei der Gemeinde an. Verwenden Sie dazu das entsprechende Antragsformular:
Finden Sie heraus, was Sie tun müssen, wenn Sie eine Kindertagesstätte gründen wollen. Möchten Sie eine Gastelternagentur gründen? Dann lesen Sie den Schritt-für-Schritt-Plan zur Gründung einer Gastelternagentur.
Haben Sie eine Kindertagesstätte und möchten Sie auch Vorschulerziehung anbieten? Bitte geben Sie dies bei Ihrer Bewerbung an. Für die Vorschulerziehung gelten strengere Qualitätsanforderungen.
Ändert sich etwas an Ihren Daten? Sie müssen dies der Gemeinde mitteilen. Verwenden Sie das entsprechende Änderungsformular.