Lizenz für Sexgewerbe

Sie wollen ein Sexgewerbe eröffnen oder übernehmen? Beantragen Sie eine Genehmigung bei der Gemeinde.

Näherung

So beantragen Sie eine Lizenz für ein Sexgewerbe:

  • Sie wenden sich an die Gemeinde.
  • Sie gehen weiter:
    • die Daten des Eigentümers und eines eventuellen Verwalters:
      • die persönlichen Daten
      • eine Kopie des Personalausweises
      • die Aufenthaltserlaubnis
    • die Adresse des Sexbetriebs
    • die in der Werbung verwendete Rufnummer
    • Eine Bescheinigung des Finanzamtes über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten in der Vergangenheit
    • einen Miet- oder Kaufvertrag für den Standort des Sexgeschäfts
    • eventuell eine Lageskizze und einen Plan des Standortes
    • einen Geschäftsplan

Wurde in den letzten 5 Jahren eine Lizenz für Ihr Sexgewerbe verweigert? Oder wurde eine Genehmigung für Ihr Sexgewerbe widerrufen? Wenn ja, geben Sie dies bitte in Ihrem Antrag an.

Vereinbaren Sie mit dem Finanzamt die Bescheinigung über die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen durch das Finanzamt.  

Kosten

Zolltarife 2024

  • 1609,70 € Prostitutionsbetriebe
  • 1425,00 € Heimprostitution, Sex-Theater und Begleitagenturen
  • 413,90 € für die Änderung von Lizenzen und Angelegenheiten der Geschäftsführung und der Niederlassung 

Ein Unternehmer oder eine Organisation muss bei der Antragstellung die CoC-Nummer angeben. Ohne diese Nummer zahlen Sie die Gebühren selbst.

Beschreibung

Wenn Sie ein Sexgewerbe eröffnen oder übernehmen wollen, brauchen Sie eine Lizenz. Ein Sexgewerbe ist zum Beispiel ein:

  • Sexkino
  • Bordell
  • Begleitservice
  • Pärchenclub

Wenn sich in Ihrem Sexgewerbe etwas ändert, melden Sie es der Gemeinde. Zum Beispiel, wenn Sie einen neuen Geschäftsführer haben. Oder wenn Sie Ihr Geschäft nicht mehr betreiben.

Übernimmt jemand anderes Ihr Unternehmen? Der neue Inhaber muss selbst eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragen. Er darf Ihre Lizenz nicht übernehmen.

Auf Ihrer Genehmigung steht, wie lange sie gültig ist. Läuft die Genehmigung ab? Beantragen Sie bei der Gemeinde eine Verlängerung. Tun Sie dies 12 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer.

Bedingungen

Zu den Bedingungen für die Gründung oder Übernahme eines Sexgewerbes gehören:

  • Der Eigentümer und der Geschäftsführer müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Die im Sexgewerbe tätigen Prostituierten sind 21 Jahre oder älter.
  • Das Sexgewerbe fügt sich in den kommunalen Umweltplan oder die Verwaltungsvorschriften ein.
  • Das Sexgewerbe erfüllt die Anforderungen in Bezug auf Einrichtung, Brandschutz und Betrieb (einschließlich Hygiene).

Die Gemeinde kann eine Bibob-Untersuchung durchführen. Damit prüft die Gemeinde die Zuverlässigkeit von Ihnen und Ihrem Unternehmen.

Beachten Sie, dass die Gemeinde Heerlen eine Höchstzahl von Betrieben zulässt.

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 12 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmalig um maximal 12 Wochen verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.