Bibob-Untersuchung

Mit einer Bibob-Untersuchung prüft die Gemeinde die Zuverlässigkeit Ihres Unternehmens und der an Ihrem Unternehmen beteiligten Personen. Auf diese Weise will die Gemeinde verhindern, dass jemand Genehmigungen, Subventionen oder Ausschreibungen für kriminelle Aktivitäten missbraucht. Die Gemeinde kann eine Untersuchung durchführen, wenn Sie eine Genehmigung oder einen Zuschuss beantragen oder wenn Sie an einer Ausschreibung teilnehmen. 

Näherung

So funktioniert eine Bibob-Untersuchung:

  • Die Gemeinde wird Ihnen einen Bibob-Fragebogen zusenden.
  • Sie füllen das Formular vollständig aus und fügen alle geforderten Nachweise bei. Wenn Sie dies nicht tun? Dann werden Sie eine negative Bibob-Empfehlung erhalten.
  • Die Gemeinde ermittelt und kann sich an das Nationale Bibob-Büro wenden.
  • Sie werden benachrichtigt, wenn die Gemeinde das Nationale Bibob-Büro einsetzt.
  • Das Nationale Bibob-Büro schickt der Gemeinde einen Hinweis.
  • Die Gemeinde wird eine Entscheidung treffen.

Kosten

Wenn die Gemeinde beschließt, eine Bibob-Untersuchung durchzuführen, ist diese kostenlos. 

Beschreibung

Die Gemeinde kann die Erhebung auch zu einem späteren Zeitpunkt durchführen. Also auch dann, wenn Sie die Genehmigung oder den Zuschuss bereits erhalten haben oder wenn Sie die Ausschreibung bereits gewonnen haben.

Nach ihren eigenen Ermittlungen kann die Gemeinde das Nationale Bibob-Büro um Hilfe bitten. Dieses Büro berät die Gemeinde und führt zusätzliche Ermittlungen durch.  

Stellt sich heraus, dass in Ihrem Unternehmen Schwarzgeld oder kriminell verdientes Geld vorhanden ist? Dann kann die Gemeinde die Lizenz, den Zuschuss oder den Vertrag verweigern oder entziehen. Eine negative Bibob-Empfehlung bleibt 5 Jahre lang gültig.

Bedingungen

Die Gemeinde kann den Hintergrund eines Unternehmers oder eines Unternehmens in einer Reihe von Fällen untersuchen. Zum Beispiel:

  • bei der Beantragung einer Schank- und Speiselizenz oder einer Betriebsgenehmigung
  • Zu Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen für Abendgeschäfte
  • über Anträge auf Erteilung von Genehmigungen für Spieleinrichtungen
  • für Anträge auf Umweltgenehmigungen für Bautätigkeiten oder die Errichtung oder den Betrieb bestimmter Abfallanlagen
  • bei der Beantragung eines Zuschusses
  • beim Abschluss von Verträgen über den Erwerb oder die Veräußerung von unbeweglichem Vermögen
  • bei Ausschreibungen der Gemeinde in den Bereichen Bau, Umwelt und IKT oder
  • Wenn Sie eine lokale oder regionale Veranstaltung organisieren wollen.

Die Gemeinde führt keine Bibob-Untersuchung durch, wenn die regulären Gesetze oder Verordnungen bereits einen unabhängigen Ablehnungsgrund für diesen Antrag vorsehen. 

Einspruch und Beschwerde

Gegen eine Untersuchung oder einen negativen Bescheid des Bureau Bibob können Sie keinen Widerspruch einlegen. Sie können jedoch gegen die Entscheidung der Gemeinde nach einer Untersuchung Einspruch erheben. Es ist auch möglich, Ihre Bewerbung oder Ihr Angebot zurückzuziehen. In diesem Fall wird die Gemeinde die Untersuchung nicht durchführen.