Genehmigung oder Meldung zur brandsicheren Nutzung von Gebäuden

Ein Gebäude muss feuerfest sein. Bei einigen Gebäuden müssen Sie melden, dass Sie es nutzen werden. Die Anmeldung erfolgt über das Omgevingsloket.

Ansatz

Mit dem omgevingsloket können Sie online prüfen, ob Sie eine Meldung machen oder eine Genehmigung beantragen müssen. Die Anmeldung muss vier Wochen vor Beginn der Nutzung des Gebäudes erfolgen. 

So machen Sie eine Meldung: 

  • Gehen Sie zum Umweltamt. 
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch. Sie werden sehen, ob Sie eine Meldung machen müssen
  • Anmelden.

Kosten

Die Kosten sind der Gebührenverordnung zu entnehmen.

Beschreibung

Es gibt nationale Leitlinien für die brandsichere Nutzung von Gebäuden. Möchten Sie ein Gebäude nutzen? Für einige Gebäude müssen Sie eine Vorankündigung abgeben. Manchmal kann die Gemeinde die Regeln dafür ändern.

Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an die Umweltinformationsstelle.

Bedingungen

Für den Wohnungsbau müssen Sie keine Anmeldung einreichen.

Sie machen eine Meldung, wenn bei normaler Nutzung mehr als eine bestimmte Anzahl von Personen in einem Gebäude anwesend ist: 

  • Bildung:
    • Grundschulen: 10 Personen
    • Sekundarschulen, Berufsschulen, Universitäten: 50 Personen
    • andere Arten von Bildungseinrichtungen:
      • voor kinderen < 12 jaar: 10 personen
      • für Personen ab 12 Jahren: 50 Personen
  • Kinderbetreuung: 10 Personen
  • Pflege:
    • Krankenhäuser: 10 Personen
    • Einrichtungen für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen: 10 Personen
    • andere Arten von Pflegeeinrichtungen: 50 Personen
  • Gewerbliche Gebäude:
    • Geschäft: 50 Personen
    • Garagen: 50 Personen
    • Busbahnhöfe, Bahnhöfe, Terminals: 50 Personen
    • Büros: 150 Personen
    • Fabriken: 150 Personen
  • Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Bed and Breakfast: 10 Personen
  • Stadien und Sporthallen: 50 Personen
  • Gefängnisse und andere Zellenkomplexe: 10 Personen
  • Andere Gebäudetypen: 50 Personen

Zeitspanne

Sie müssen die Anmeldung mindestens 4 Wochen vor dem Bezug eines Gebäudes einreichen.

Widerspruch und Berufung

Ein Bescheid ist nicht anfechtbar und kann nicht angefochten werden.