Genehmigung oder Meldung der brandsicheren Nutzung von Gebäuden

Ein Gebäude muss feuerfest sein. Für einige Gebäude, müssen Sie melden, dass Sie es verwenden werden. Die Anmeldung erfolgt über das Omgevingsloket.

Näherung

Mit dem omgevingsloket können Sie online prüfen, ob Sie eine Anmeldung vornehmen oder eine Genehmigung beantragen müssen. Eine Anmeldung muss vier Wochen vor Inbetriebnahme des Gebäudes erfolgen. 

So machen Sie eine Meldung: 

  • Gehen Sie zum Umweltzähler. 
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch. Sie werden sehen, ob Sie eine Meldung machen müssen
  • Einloggen.

Kosten

Für die Kosten siehe die Gebührenverordnung 2024

Beschreibung

Es gibt nationale Leitlinien für die brandsichere Nutzung von Gebäuden. Möchten Sie ein Gebäude nutzen? Für einige Gebäude müssen Sie eine Vorankündigung machen. Manchmal kann die Gemeinde die Regeln dafür ändern.

Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich an die Umweltinformationsstelle.

Bedingungen

Für den Wohnungsbau müssen Sie keine Anmeldung einreichen.

Sie machen eine Meldung, wenn bei normaler Nutzung mehr als eine bestimmte Anzahl von Personen in einem Gebäude anwesend ist: 

  • Bildung:
    • Grundschulen: 10 Personen
    • Sekundarschulen, Berufsschulen, Universitäten: 50 Personen
    • andere Arten von Bildungseinrichtungen:
      • voor kinderen < 12 jaar: 10 personen
      • für Personen ab 12 Jahren: 50 Personen
  • Kinderbetreuung: 10 Personen
  • Pflege:
    • Krankenhäuser: 10 Personen
    • Einrichtungen für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen: 10 Personen
    • andere Arten von Pflegeeinrichtungen: 50 Personen
  • Gewerbliche Gebäude:
    • Geschäft: 50 Personen
    • Garagen: 50 Personen
    • Busbahnhöfe, Bahnhöfe, Terminals: 50 Personen
    • Büros: 150 Personen
    • Fabriken: 150 Personen
  • Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Bed and Breakfast: 10 Personen
  • Stadien und Sporthallen: 50 Personen
  • Gefängnisse und andere Zellenkomplexe: 10 Personen
  • Andere Gebäudetypen: 50 Personen

Zeitspanne

Sie müssen die Anmeldung mindestens 4 Wochen vor dem Bezug eines Gebäudes einreichen.

Einspruch und Beschwerde

Ein Bescheid ist nicht anfechtbar und kann nicht angefochten werden.