Wenn Sie ein Denkmal umbauen, reparieren oder abreißen wollen, benötigen Sie normalerweise eine Umweltgenehmigung. Sie beantragen die Umweltgenehmigung über das Online-Portal Omgevingsloket.

Näherung

Nehmen Sie Kontakt mit der Gemeinde auf, um Ihre Pläne zu besprechen. Tun Sie dies rechtzeitig, bevor Sie die Genehmigung beantragen. So hat Ihr Antrag bessere Erfolgsaussichten.

So beantragen Sie eine Umweltgenehmigung für ein Denkmal:

  • Gehen Sie zum Umweltzähler.
  • Machen Sie die Genehmigungsprüfung. Danach können Sie die Genehmigung sofort beantragen.
    • für sich selbst: mit DigiD
    • für ein Unternehmen: mit eRecognition
  • Möglicherweise benötigen Sie die folgenden Dokumente:
    • ein Gebäudebericht oder ein Bericht über das kulturelle Erbe
    • Baubeschreibung
    • Bilder
    • eine Skizze der Situation
    • eine kurze Beschreibung des abzureißenden Gebäudes
    • eine Zeichnung des Gebäudes mit Abmessungen (z. B. eine alte Bauzeichnung)
  • Der Denkmalausschuss der Gemeinde wird Ihren Antrag prüfen. 

Kosten

Die Kosten für die Bestandteile der Umweltgenehmigung sind der Gebührenordnung 2024 zu entnehmen.

Beschreibung

Ein Denkmal ist ein geschütztes Bauwerk. Wollen Sie ein Denkmal wiederaufbauen, reparieren, verändern oder abreißen? Dann brauchen Sie normalerweise eine Genehmigung. Dies ist eine Umweltgenehmigung für ein Denkmal.

Für gewöhnliche Instandhaltung brauchen Sie keine Genehmigung zu beantragen. Gewöhnliche Instandhaltung ist alles, was das Aussehen der Immobilie innen oder außen nicht verändert. Zum Beispiel:

  • Beibehaltung der Lackierung in der gleichen Farbe
  • kleinere Reparaturen unter Verwendung der Originalmaterialien

Auch Umbauten innerhalb des Denkmals können oft ohne Genehmigung vorgenommen werden. Zum Beispiel das Entfernen einer nicht historischen Küche oder Decke. Verfügt Ihr Denkmal über Teile, die keinen Denkmalwert haben? Zum Beispiel eine neue Scheune? Dann sind Baumaßnahmen an diesen Teilen ebenfalls oft genehmigungsfrei.

Für die Beantragung einer Umweltgenehmigung gibt es 2 Verfahren. Das erweiterte Verfahren gilt für nationale Denkmäler oder wenn die Gemeinde eine Naturbewertung vornimmt.

Für alle anderen Änderungen gilt das normale Verfahren.

Bedingungen

Sie beantragen eine Umweltgenehmigung für ein Denkmal, wenn:

  • Sie sind Eigentümer eines kommunalen Denkmals
  • Sie wollen das Denkmal restaurieren, grundlegend umbauen oder (teilweise) abreißen
  • Sie wollen ein Bauwerk innerhalb eines städtischen oder dörflichen Schutzgebietes abreißen
  • im Umweltplan steht, dass Sie eine Umweltgenehmigung beantragen müssen

Die Gemeinde kann festlegen, wie Sie in einem geschützten Stadt- oder Dorfbild abreißen müssen.

Begriff

Ordentliches Verfahren: Sie erhalten die Entscheidung innerhalb von 8 Wochen. Die Gemeinde kann diese Frist einmalig um 6 Wochen verlängern.

Verlängertes Verfahren: Sie erhalten die Entscheidung innerhalb von 6 Monaten. Die Gemeinde kann diese Frist um 6 Wochen verlängern.

Einspruch und Beschwerde

In einem ordentlichen Verfahren legen Sie bei der Gemeinde Einspruch ein. In einem erweiterten Verfahren geben Sie Ihre Meinung (Ansicht) zu dem Entscheidungsentwurf ab.

Tun Sie dies innerhalb von sechs Wochen. Sind Sie danach nicht einverstanden? Dann können Sie das Gericht anrufen. Möglicherweise können Sie auch danach noch Berufung einlegen.

Keine Antwort innerhalb der sechswöchigen Einspruchsfrist? Dann ist die Genehmigung rechtskräftig.