Ausstellung bei einem Unternehmen aufstellen

In der Gemeinde Heerlen ist es erlaubt, Auslagen aufzustellen. Dies ist ohne Genehmigung möglich. Sie müssen jedoch eine Reihe von Bedingungen erfüllen.

Ansatz

So beantragen Sie eine Genehmigung für die Aufstellung eines Displays: 

  • Gehen Sie zum Umweltamt
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch. 
  • Sie werden sehen, ob Sie eine Genehmigung benötigen. Sie können die Genehmigung sofort beantragen. 
  • Sie melden sich an.
  • Sie geben an: 
    • warum Sie das Display aufstellen wollen 
    • um welche Art von Anzeige es sich handelt 
    • wie groß das Display ist 
    • wo und wann Sie die Anzeige platzieren möchten 
    • wie lange die Anzeige bestehen bleibt 

Haben Sie Fragen? Rufen Sie 045-5605040

Beschreibung

Sie dürfen bewegliche Gegenstände ohne Genehmigung unterbringen:

  • Anzeigen
  • Regale, Auslagen von Produkten
  • Blumenkästen
  • Spielgeräte wie z. B. eine Drehscheibe am Eingang eines Geschäfts

Bedingungen

Sie dürfen ohne Genehmigung parken, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Lassen Sie immer einen freien Durchgang von mindestens 2,00 Metern.
  • Stellen Sie das Display so nah wie möglich an die Fassade.
  • Pro 5 Meter Fassadenbreite des Gebäudes darf ein Display aufgestellt werden.
  • Sie dürfen nicht mehr als 1 Anzeige pro Lokal aufstellen.
  • Das Display sollte nicht größer als 100 x 60 x 150 cm (LxBxH) sein. Die Länge verläuft parallel zur Fassade.
  • Für Fußgänger bleiben mindestens 200 cm, gemessen von der Anzeige, übrig.
  • Die Verkehrssicherheit darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Entfernen Sie die Gegenstände nach Ladenschluss von den öffentlichen Straßen.
  • Während veranstaltungen und Märkten sind keine Auslagen am Veranstaltungsort/Marktplatz erlaubt.
  • In der Auslage dürfen keine Verkäufe stattfinden.
  • Sie müssen den Anweisungen der Aufsichtspersonen, der Polizei und der Rettungsdienste Folge leisten.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von acht Wochen über Ihren Antrag. Ist dies nicht möglich, kann die Gemeinde diese Frist einmal verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch einlegen. Damit teilen Sie der Gemeinde mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Die Gemeinde prüft dann Ihren Antrag erneut und trifft eine neue Entscheidung.

Sind Sie nach wie vor nicht mit der Entscheidung der Gemeinde einverstanden? Dann können Sie beim Gericht beantragen, dass die Entscheidung der Gemeinde überprüft wird. Dies wird als „Berufung einlegen” bezeichnet.