Platzierung von Verkaufsstellen in einem Unternehmen

In der Gemeinde Heerlen ist das Aufstellen von Schautafeln erlaubt. Dies kann ohne Genehmigung geschehen. Sie müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllen.

Näherung

So beantragen Sie eine Genehmigung für die Aufstellung eines Displays: 

  • Gehen Sie zum Umweltzähler
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch. 
  • Sie werden sehen, ob Sie eine Genehmigung benötigen. Sie können die Genehmigung sofort beantragen. 
  • Sie melden sich an.
  • Sie gehen weiter: 
    • warum Sie das Display aufstellen wollen 
    • um welche Art von Anzeige es sich handelt 
    • wie groß das Display ist 
    • wo und wann Sie die Anzeige platzieren möchten 
    • wie lange die Anzeige bestehen bleibt 

Haben Sie Fragen? Rufen Sie 045-5605040

Beschreibung

Sie dürfen bewegliche Gegenstände ohne Genehmigung unterbringen:

  • Anzeigen
  • Regale, Auslagen von Produkten
  • Blumenkästen
  • Spielgeräte wie z. B. eine Drehscheibe am Eingang eines Geschäfts

Bedingungen

Sie dürfen ohne Genehmigung parken, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Lassen Sie immer einen freien Durchgang von mindestens 2,00 Metern.
  • Stellen Sie das Display so nah wie möglich an die Fassade.
  • Pro 5 Meter Fassadenbreite des Gebäudes darf ein Display aufgestellt werden.
  • Sie dürfen nicht mehr als 1 Anzeige pro Lokal aufstellen.
  • Das Display sollte nicht größer als 100 x 60 x 150 cm (LxBxH) sein. Die Länge verläuft parallel zur Fassade.
  • Für Fußgänger bleiben mindestens 200 cm, gemessen von der Anzeige, übrig.
  • Die Verkehrssicherheit darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Entfernen Sie die Gegenstände nach Ladenschluss von den öffentlichen Straßen.
  • Während Veranstaltungen und Märkten sind am Veranstaltungsort/Markt keine Auslagen erlaubt.
  • In der Auslage dürfen keine Verkäufe stattfinden.
  • Sie müssen den Anweisungen der Aufsichtspersonen, der Polizei und der Rettungsdienste Folge leisten.

Begriff

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Auf diese Weise teilen Sie der Gemeinde mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und trifft eine neue Entscheidung.

Sind Sie danach immer noch nicht mit der Entscheidung der Gemeinde einverstanden? Dann können Sie das Gericht fragen, ob die Gemeinde eine gute Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Berufung".