Möchten Sie in Ihrem Lokal oder Restaurant eine Terrasse einrichten? Dann benötigen Sie in der Regel eine Terrassengenehmigung. Auch wenn Sie die Terrasse auf Ihrem eigenen Grundstück errichten wollen. Sie können eine Terrassengenehmigung bei Ihrer Gemeinde beantragen.

Näherung

So beantragen Sie eine Umweltgenehmigung für eine Terrasse:

  • Gehen Sie zum Umweltzähler.
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch.
  • Sie werden sehen, ob Sie eine Genehmigung benötigen. Sie können die Genehmigung sofort beantragen.
  • Sie melden sich an.
  • Sie gehen weiter:
    • wo die Terrasse sein sollte
    • ob Sie sich für eine Straße, einen Platz oder eine Fassadenterrasse entscheiden
    • eine Skizze der Situation
    • den Zeitraum, in dem Sie die Terrasse geöffnet halten möchten (Terrassensaison)
    • welche Öffnungszeiten Sie wünschen

Kosten

Zolltarife 2024

  • Eine Genehmigung für kommunale Grundstücke kostet 142,50 €. 
  • Eine Genehmigung für Privatgrundstücke kostet 102,15 €. 

Wenn Sie den Führerschein online beantragen, zahlen Sie mit iDEAL.

Beschreibung

Wir prüfen Ihren Antrag anhand der Vorschriften für Terrassen. Eine Terrassengenehmigung ist zeitlich unbegrenzt gültig. Eine Genehmigung ist auch erforderlich, wenn sich die Terrasse auf einem Privatgrundstück befindet. Eine neue Terrassengenehmigung müssen Sie nur beantragen, wenn sich der Betrieb ändert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein neuer Betreiber den Betrieb übernimmt.

Bedingungen

Um eine Terrasse einzurichten, müssen Sie mindestens eine Gaststättenerlaubnis besitzen. Außerdem muss Ihre Terrasse u. a. die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • die Terrasse sieht ordentlich aus
  • Terrassenmöbel sind beweglich
  • ausreichend Platz für Fußgänger gelassen wird
  • Sie beachten die kommunalen Öffnungszeiten für Terrassen

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.