Vorübergehender Ausschank von Alkohol

Möchten Sie bei einer Veranstaltung oder Party Getränke wie Bier und Wein verkaufen? Zum Beispiel bei einer Messe, einem Straßenfest oder einem Festival? Dann brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Näherung

So beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung für den vorübergehenden Ausschank von Alkohol:

  • Sie stellen Ihren Antrag bei der Gemeinde.
  • Sie gehen weiter:
    • wo, wann und zu welcher Uhrzeit Sie vorübergehend Alkohol ausschenken wollen
    • Angaben zu den Personen, die Alkohol ausschenken werden
    • die Angaben zum Verwalter

Beachten Sie, dass Sie möglicherweise auch eine Veranstaltungslizenz benötigen.

Weitere Informationen zur Organisation einer Veranstaltung finden Sie unter: Anmeldung oder Genehmigung zur Organisation einer Veranstaltung

Kosten

Tarif 2025

  • 61 € für eine vorübergehende Befreiung

Beschreibung

Der Verkauf von alkoholischen Getränken außerhalb Ihres Gastronomiebetriebs ist verboten. Mit dem Online-Formular können Sie eine Genehmigung für veranstaltungen beantragen. Dann dürfen Sie vorübergehend schwach alkoholische Getränke wie Bier und Wein sowie vorgemischte Getränke verkaufen.

Sie möchten während einer Veranstaltung/Aktivität Alkohol ausschenken?

  • außerhalb Ihres Lokals oder Ihrer Terrasse, wenn Sie bereits über eine alkoholrechtliche Genehmigung verfügen
  • im Freien (z.B. auf einer öffentlichen Straße oder einem Platz), aber Sie haben keine alkoholrechtliche Genehmigung 

Füllen Sie dann das Online-Formular aus. 

Bedingungen

  • Sie können eine Ausnahmegenehmigung für bis zu 12 aufeinanderfolgende Tage erhalten.
  • Sie können nur für den Verkauf von schwachen alkoholischen Getränken wie Bier und Wein eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
  • Der Ausschank von schwachen alkoholischen Getränken ist nur unter der Leitung von:
    • Eine Person, die mindestens 21 Jahre alt ist
    • Eine Person mit gutem Benehmen (z. B. haben Sie in den letzten 5 Jahren keine Gefängnisstrafe, kein Verbrechen begangen und keine psychische Strafe erlitten)
  • Sie haben ein Diplom in Sozialhygiene.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Zeitspanne einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.