Zuschuss zum Kulturerbejahr

Möchten Sie Aktivitäten in der Stadt für das Kulturerbejahr organisieren? Und dabei die Geschichte von Heerlen erzählen? Dann können Sie einen Zuschuss erhalten. Wir fördern neue Ideen und Kooperationen zwischen Kultureinrichtungen, Vereinen, Bildungseinrichtungen und begeisterten Einwohnern von Heerlen.

Näherung

Sagen Sie uns, was Sie organisieren möchten und wie Sie es tun möchten.

  • Einzelpersonen mit einem Antrag unter 1.000 € können das Antragsformular ausfüllen.
  • Nachbarschaftsvereinigungen, Stiftungen, Vereine usw., die einen Antrag zwischen 1.000 und 5.000 € stellen, füllen den Projektplan ebenfalls mit einem Budget aus. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.
  • Füllen Sie nach der Aktivität einen Bewertungsbogen aus, um zu zeigen, was Sie mit dem Zuschuss gemacht haben.

Beschreibung

Wie?

In den Stadtvierteln schaffen wir ein Programm für und von allen Bewohnern Heerlens. Konzipiert und gestaltet von Jung und Alt. Ein Mix aus Aktivitäten wie Ausstellungen, Tanzveranstaltungen oder das Erzählen von Nachbarschaftsgeschichten.

Wir gewähren finanzielle Unterstützung für Aktivitäten, die zum Kulturerbejahr beitragen.

Für wen?

Jeder kann in Heerlen eine Aktivität für das Kulturerbejahr organisieren. Das Programm richtet sich an Einzelpersonen, aber auch an gesellschaftliche Gruppen, Vereine, Stiftungen, Selbstständige, informelle Vereine, Unternehmen und Bildungseinrichtungen.

Sind Sie unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Wenn ja, kontaktieren Sie uns bitte unter erfgoedjaar2025@heerlen.nl

Bedingungen

Die wichtigsten Bedingungen sind:

  • Die Tätigkeit findet in Heerlen statt.
  • Die Aktivität ist für die Öffentlichkeit zugänglich
  • Sie trägt dazu bei, unser Erbe lebendig zu halten

Zuschuss bis zu 1.000 €

  • Wenn Sie als Einzelperson eine Initiative organisieren möchten, können Sie einen Zuschuss von maximal 1.000 € beantragen.
  • Der Antragsteller begründet die Ausgaben innerhalb von drei Monaten nach der Initiative. Die Begründung besteht aus einem kurzen Bericht und Bildmaterial von ausreichender Qualität. Die Gemeinde kann dieses Bildmaterial in Veröffentlichungen mit Namensnennung verwenden.

Zuschuss zwischen 1.000 € und maximal 5.000 €

  • Wenn Sie eine soziale Gruppe, eine Bildungseinrichtung, ein Verein, eine Stiftung, ein Selbständiger, ein informeller Club oder ein Unternehmen sind, können Sie einen Zuschuss von maximal 5.000 € beantragen.
  • Bei Anträgen über 1.000 € übernimmt die Gemeinde maximal 50 % der Kosten.
  • Bei Anträgen zwischen 1.000 € und 5.000 € müssen Sie außerdem einen Projektplan einreichen.
  • Die Höhe des Zuschusses hängt vom Budget der Initiative ab.
  • Der Antragsteller muss innerhalb von drei Monaten nach der Aktivität einen Antrag auf Feststellung stellen.
  • Reichen Sie eine Bewertung der Aktivität mit Informationen über den Verlauf des Projekts ein.
  • Die Anzahl der Besucher/Teilnehmer.
  • Etwaige Änderungen gegenüber dem vorgelegten Plan.
  • Empfehlungen für die nächste Aktivität.
  • Ein Finanzbericht mit detaillierten Angaben zu Einnahmen und Ausgaben, die dem Budget entsprechen.
  • Bereitstellung von Bildmaterial in ausreichender Qualität. Dieses Bildmaterial kann von der Gemeinde mit Quellenangabe in Veröffentlichungen verwendet werden.

Die anderen Bedingungen finden Sie in der Regelung für die Gewährung von Zuschüssen im Jahr des Kulturerbes.

Begriff

Ab dem 1. September 2024 können Sie Zuschüsse beantragen. Alle Aktivitäten finden im Kulturerbejahr 2025 statt.

Wir beurteilen die Bewerbung nach ihrem Zweck, ihrer Originalität, ihrer Zusammenarbeit und ihrer Verteilung auf Stadtteile und Bezirke.

Wir bewerten die Anträge zu sechs Zeitpunkten:

  • 15. Oktober 2024
  • 15. Dezember 2024
  • 15. Februar 2025
  • 15. April 2025
  • 15. Juni 2025
  • 15. September 2025

Die Entscheidung wird Ihnen innerhalb von 4 Wochen nach den Bewertungsterminen mitgeteilt.

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