Bezahlen Sie keine Parkgebühren, wo dies vorgeschrieben ist? Oder zahlen Sie zu wenig? Dann können Sie einen Strafzettel bekommen. Sie erhalten dann einen Brief nach Hause.

Sie können auch eine Geldstrafe erhalten. Eine Geldstrafe erhalten Sie beispielsweise, wenn Sie falsch parken. Sie können gegen den Strafzettel oder die Geldstrafe Einspruch einlegen.

Ansatz

So bezahlen Sie einen Strafzettel:

  • Sie erhalten einen Brief von der BsGW.
  • In dem Brief steht, wie viel, wie und wann Sie zahlen müssen.

Kosten

Der Betrag ist auf dem Strafzettel angegeben und hängt von der Straftat ab. Ist kein Betrag angegeben, wurde ein Protokoll erstellt. Dieses Protokoll wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese trifft eine Entscheidung, über die Sie informiert werden.

Beschreibung

In einigen Gebieten müssen Sie für das Parken bezahlen. Dies wird als Parkgebühr bezeichnet. Sie bezahlen diese Gebühr beispielsweise an Parkautomaten oder über eine Park-App auf Ihrem Mobiltelefon. Bezahlen Sie nicht? Oder bezahlen Sie zu wenig? Dann können Sie einen Strafzettel bekommen. Dies ist eine Nachzahlung für die Parkgebühr, die Sie nicht bezahlt haben.

Ein Strafzettel ist nicht dasselbe wie eine Geldstrafe. Eine Geldstrafe erhalten Sie für einen Verstoß. Zum Beispiel, wenn Sie falsch geparkt haben oder zu schnell gefahren sind. Eine Geldstrafe wird Ihnen vom Centraal Justitieel Incassobureau (CJIB) auferlegt.

Widerspruch und Berufung

Wenn Sie mit dem Strafzettel nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Dies muss innerhalb von 6 Wochen geschehen. In Ihrem Widerspruchsschreiben muss klar angegeben sein, warum Sie mit dem Strafzettel nicht einverstanden sind. Fügen Sie gegebenenfalls Belege bei.

Warten Sie, bis Sie das Schreiben der BsGW erhalten. Darin steht, wie Sie Widerspruch einlegen können. Geben Sie auch die Steuernummer an.