Zahlen Sie keine Parkgebühren, wo sie vorgeschrieben sind? Oder zahlen Sie zu wenig? Dann können Sie einen Strafzettel bekommen. Sie bekommen dann einen Brief nach Hause geschickt.

Sie können auch mit einem Bußgeld belegt werden. Sie erhalten zum Beispiel ein Bußgeld, wenn Sie falsch parken. Sie können gegen den Strafzettel oder das Bußgeld Einspruch einlegen.

Näherung

So bezahlen Sie ein Parkticket:

  • Sie erhalten ein Schreiben von der BsGW.
  • In dem Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, wie viel, wie und wann Sie zahlen müssen.

Kosten

Der Betrag ist auf dem Strafzettel vermerkt und hängt von der Art des Verstoßes ab. Wenn kein Betrag eingetragen wird, wird ein offizieller Bericht erstellt. Dieser Bericht geht an den Staatsanwalt. Er trifft eine Entscheidung und teilt sie Ihnen mit.

Beschreibung

In einigen Gebieten müssen Sie für das Parken bezahlen. Das nennt man Parkgebühr. Sie zahlen diese Steuer zum Beispiel an Parkuhren oder über eine Park-App auf Ihrem Mobiltelefon. Bezahlen Sie nicht? Oder zahlen Sie zu wenig? Dann können Sie einen Strafzettel bekommen. Das ist eine zusätzliche Gebühr für die Parkgebühr, die Sie nicht bezahlt haben.

Ein Strafzettel ist nicht dasselbe wie eine Geldstrafe. Sie bekommen ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit. Zum Beispiel, wenn Sie widerrechtlich parken oder zu schnell fahren. Ein Bußgeld wird von der Zentralen Bußgeldstelle (CJIB) ausgestellt.

Einspruch und Beschwerde

Wenn Sie mit dem Parkschein nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch erheben. Dies müssen Sie innerhalb von 6 Wochen tun. In Ihrem Einspruch müssen Sie deutlich machen, warum Sie mit dem Strafzettel nicht einverstanden sind. Fügen Sie gegebenenfalls Belege bei.

Warten Sie, bis Sie das Schreiben der BsGW erhalten. Darin steht, wie Sie Einspruch einlegen können. Geben Sie auch die Bescheidnummer an.