Autohäuser benötigen eine Ausnahmegenehmigung für das Parken von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Die Ausnahmegenehmigung beantragen Sie bei der Gemeinde.

Ansatz

So beantragen Sie eine Befreiung:

  • Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.
  • Sie geben an:
    • wo Sie parken möchten
    • Warum Sie dort parken müssen

Beschreibung

Wenn Sie ein Autohaus betreiben, dürfen Sie nicht einfach Autos auf oder entlang öffentlicher Straßen parken. Hierfür benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Das Abstellen von Autos auf Ihrem eigenen Grundstück ist jedoch erlaubt.

Bedingungen

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung einer Befreiung sind:

  • Es gelten keine Parkbeschränkungen.
  • Das Parken stellt keine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar.
  • Das Parken verursacht keine Belästigung für die Umgebung.
  • Es gibt keine Alternativen.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von acht Wochen über Ihren Antrag. Ist dies nicht möglich, kann die Gemeinde diese Frist einmal verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch einlegen. Damit teilen Sie der Gemeinde mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Die Gemeinde prüft dann Ihren Antrag erneut und trifft eine neue Entscheidung.

Sind Sie nach wie vor nicht mit der Entscheidung der Gemeinde einverstanden? Dann können Sie beim Gericht beantragen, dass die Entscheidung der Gemeinde überprüft wird. Dies wird als „Berufung einlegen” bezeichnet.