Autofirmen benötigen eine Ausnahmegenehmigung für das Parken von Autos auf öffentlichen Straßen. Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde.

Näherung

So beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung:

  • Kontaktieren Sie die Gemeinde.
  • Sie gehen weiter:
    • wo Sie parken möchten
    • warum Sie dort parken sollten

Beschreibung

Wenn Sie ein Kfz-Geschäft betreiben, dürfen Sie keine Autos auf oder an öffentlichen Straßen parken. Sie brauchen dafür eine Ausnahmegenehmigung. Das Abstellen von Autos auf Ihrem eigenen Grundstück ist jedoch erlaubt.

Bedingungen

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung sind:

  • es gelten keine Parkbeschränkungen
  • Das Parken stellt keine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar.
  • das Parken keine Belästigung für die Umgebung darstellt
  • keine Alternativen verfügbar

Zeitspanne

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Auf diese Weise teilen Sie der Gemeinde mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Die Gemeinde wird Ihren Antrag prüfen und eine neue Entscheidung treffen.

Sind Sie danach immer noch nicht mit der Entscheidung der Gemeinde einverstanden? Dann können Sie das Gericht fragen, ob die Gemeinde eine gute Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Berufung".