Autofirmen benötigen eine Ausnahmegenehmigung für das Parken von Autos auf öffentlichen Straßen. Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde.

Näherung

So beantragen Sie eine Freistellung:

  • Kontaktieren Sie die Gemeinde.
  • Sie gehen weiter:
    • wo Sie parken möchten
    • warum Sie dort parken sollten

Beschreibung

Wenn Sie ein Kfz-Geschäft betreiben, dürfen Sie keine Autos auf oder an öffentlichen Straßen parken. Sie brauchen dafür eine Ausnahmegenehmigung. Das Abstellen von Autos auf Ihrem eigenen Grundstück ist jedoch erlaubt.

Bedingungen

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung sind:

  • es gelten keine Parkbeschränkungen
  • Das Parken stellt keine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar.
  • das Parken keine Belästigung für die Umgebung darstellt
  • keine Alternativen verfügbar

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.