Parken bei Autohäusern
Autohäuser benötigen eine Ausnahmegenehmigung für das Parken von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Die Ausnahmegenehmigung beantragen Sie bei der Gemeinde.
Ansatz
So beantragen Sie eine Befreiung:
- Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.
- Sie geben an:
- wo Sie parken möchten
- Warum Sie dort parken müssen