Wollen Sie in einer autofreien Zone, einer Parkerlaubniszone oder einer blauen Zone parken, laden, entladen oder (um)bauen? Dann fragen Sie die Gemeinde um Erlaubnis. 

Ansatz

Füllen Sie das Antragsformular aus und geben Sie an:

  • Wo Sie das Fahrzeug be- und entladen wollen.
  • Welches Datum Sie laden/entladen möchten.
  • Zu welcher Zeit Sie laden/entladen möchten.
  • Warum Sie dort be- oder entladen müssen: weisen Sie dies durch einen Arbeitsauftrag oder ein anderes Dokument nach.

Kosten

Tarif

Die Kosten für eine Ausnahmegenehmigung belaufen sich auf 27,80 € pro Fahrzeug. (8,80 € einmalig für den Antrag und 19,00 € pro Monat).

Tarif

Die Kosten für eine Befreiung beginnen bei 28,55 €. Je nach Dauer kann dieser Betrag höher ausfallen.

Beschreibung

Einige Bereiche oder Straßen sind für Autos und andere Fahrzeuge gesperrt. Zum Beispiel autofreie Einkaufsstraßen oder andere autofreie Zonen. Müssen Sie sich trotzdem mit Ihrem Fahrzeug in einer autofreien Zone aufhalten? Dann müssen Sie die Gemeinde um Erlaubnis bitten.

Bedingungen

Die Voraussetzung für die Beantragung einer Genehmigung ist:

  • Sie haben einen gültigen Fahrzeugschein.

Zeitspanne

Beantragen Sie die Befreiung mindestens 2 Wochen im Voraus. Wir brauchen diese Zeit, um Ihren Antrag vorzubereiten.

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Dabei können Sie erklären, warum Sie nicht einverstanden sind. Sie müssen Ihren Einspruch innerhalb von sechs Wochen einreichen. Die Gemeinde wird dann eine neue Entscheidung treffen.

Sind Sie mit dieser neuen Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht beantragen, dass die Gemeinde eine ordnungsgemäße Entscheidung getroffen hat. Dies wird als „Berufung einlegen” bezeichnet. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sie können nur Berufung einlegen, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben.