Befristete Parkerleichterung

Wollen Sie in einer autofreien Zone, einer Parkerlaubniszone oder einer blauen Zone laden, entladen oder (um)bauen? Fragen Sie bei der Gemeinde nach einer Ausnahmegenehmigung. 

Näherung

Füllen Sie das Antragsformular aus und geben Sie an:

  • Wo Sie das Fahrzeug be- und entladen wollen.
  • Welches Datum Sie laden/entladen möchten.
  • Zu welcher Zeit Sie laden/entladen möchten.
  • Warum Sie dort be- oder entladen müssen: weisen Sie dies durch einen Arbeitsauftrag oder ein anderes Dokument nach.

Kosten

Die Kosten für eine Ausnahmegenehmigung betragen ab 18,50 € pro Fahrzeug

Beschreibung

Wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug in einer autofreien Zone, einem Parkerlaubnisbereich oder einer blauen Zone aufhalten müssen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Bedingungen

Die Voraussetzung für die Beantragung einer Befreiung ist:

  • Sie haben einen gültigen Fahrzeugschein.

Begriff

Beantragen Sie die Befreiung mindestens 2 Wochen im Voraus. Wir brauchen diese Zeit, um Ihren Antrag vorzubereiten.

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Damit machen Sie deutlich, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Auch andere Betroffene können Widerspruch einlegen. Einsprüche müssen innerhalb von 6 Wochen eingereicht werden.

Haben Sie oder jemand anderes Einspruch gegen die Entscheidung der Gemeinde erhoben? Dann wird die Gemeinde eine neue Entscheidung treffen. Sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie das Gericht fragen, ob die Gemeinde richtig entschieden hat. Das nennt man "Widerspruch einlegen". Dies muss innerhalb von 6 Wochen geschehen. Sie können nur Widerspruch einlegen, wenn Sie einen Einspruch eingelegt haben.