Befristete Parkerleichterung

Wollen Sie in einer autofreien Zone, einer Parkerlaubniszone oder einer blauen Zone laden, entladen oder (um)bauen? Fragen Sie bei der Gemeinde nach einer Ausnahmegenehmigung. 

Näherung

Füllen Sie das Antragsformular aus und geben Sie an:

  • Wo Sie das Fahrzeug be- und entladen wollen.
  • Wenn Sie das Fahrzeug dort be- oder entladen wollen.
  • Wann Sie das Fahrzeug dort be- und entladen wollen.
  • Warum Sie dort be- oder entladen müssen: Fügen Sie daher einen Arbeitsauftrag oder ein anderes Dokument bei, aus dem hervorgeht, warum Sie hier sein müssen.

Kosten

Die Kosten für eine Ausnahmegenehmigung betragen ab 18,50 € pro Fahrzeug

Beschreibung

Wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug in einer autofreien Zone, einem Parkerlaubnisbereich oder einer blauen Zone aufhalten müssen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Bedingungen

Voraussetzung für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist, dass Sie einen gültigen Fahrzeugschein besitzen.

Begriff

Beantragen Sie die Befreiung mindestens 2 Wochen im Voraus. Wir brauchen diese Zeit, um Ihren Antrag vorzubereiten.

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung der Gemeinde Widerspruch einlegen. Sind Sie anschließend mit der Entscheidung über Ihren Einspruch nicht einverstanden? Dann können Sie das Gericht anrufen.