Benachrichtigung der Umwelt
Für einige umweltschädliche Tätigkeiten Ihres Unternehmens müssen Sie keine Umweltgenehmigung beantragen. Eine Umweltmeldung ist dann ausreichend. Sie tun dies über das Internetmodul "Aktivitätenverordnung".
Hinweis
Haben Sie im Jahr 2023 eine Meldung gemacht? Wenn ja, gelten für Sie möglicherweise andere Regeln.
Näherung
So machen Sie eine Meldung:
- Gehen Sie zum Umweltzähler.
- Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch.
- Sie sehen dann, ob Sie eine Meldung machen müssen.
- Einloggen:
- für sich selbst: mit DigiD
- für ein Unternehmen: mit eRecognition
- Der Umweltzähler zeigt an, welche Daten Sie übermitteln müssen. Dazu können gehören:
- ein akustischer Bericht
- einen Bodenuntersuchungsbericht
- ein Geruchsgutachten
- einen Energiebericht
Zeigt die Genehmigungsprüfung an, dass Sie eine Umweltgenehmigung benötigen? Wenn ja, können Sie dies auch über den Umweltschalter erledigen.
Kosten
Eine Umweltmeldung ist kostenlos.
Beschreibung
Unternehmen, die Umweltschäden verursachen können, müssen bestimmte Tätigkeiten anmelden. Dazu gehören Kneipen, Restaurants, Werkstätten, Transportunternehmen, Tankstellen und Geschäfte. Manchmal brauchen Sie auch eine Umweltgenehmigung.
Unternehmen mit weitreichenden Umweltauswirkungen benötigen immer eine Umweltgenehmigung.
Bedingungen
Die Bedingungen für eine Anmeldung können über den Umweltschalter eingesehen werden.
Begriff
Eine Anmeldung muss mindestens 4 Wochen im Voraus erfolgen. Die Genehmigung ist mindestens 8 Wochen im Voraus zu beantragen.
Einspruch und Beschwerde
Ein Bescheid ist nicht anfechtbar und kann nicht angefochten werden.