Leerstehendes Gebäude melden
Steht Ihre Wohnung oder Ihr Gebäude seit mehr als 6 Monaten in einem der ausgewiesenen Stadtteile leer? Dann müssen Sie dies der Gemeinde melden. Gemeinsam suchen wir nach Möglichkeiten, das Gebäude wieder zu nutzen, beispielsweise durch Vermietung oder vorübergehende Bewohnung. Ist dies nicht möglich, kann die Gemeinde jemanden benennen, der das Gebäude nutzen wird.
Ansatz
Möchten Sie eine leerstehende Immobilie melden? Rufen Sie uns an. Wir senden Ihnen das Formular per Post oder E-Mail zu.
- Überprüfen Sie, ob Ihre Immobilie in der ausgewiesenen Nachbarschaft liegt.
- Melden Sie die Leerstände spätestens nach 6 Monaten (ab dem 1. Januar 2026) bei der Gemeinde.
- Nach Ihrer Anmeldung laden wir Sie zu einem Gespräch ein.