Leerstehendes Gebäude melden

Steht Ihre Wohnung oder Ihr Gebäude seit mehr als 6 Monaten in einem der ausgewiesenen Stadtteile leer? Dann müssen Sie dies der Gemeinde melden. Gemeinsam suchen wir nach Möglichkeiten, das Gebäude wieder zu nutzen, beispielsweise durch Vermietung oder vorübergehende Bewohnung. Ist dies nicht möglich, kann die Gemeinde jemanden benennen, der das Gebäude nutzen wird.

Ansatz

Möchten Sie eine leerstehende Immobilie melden? Rufen Sie uns an. Wir senden Ihnen das Formular per Post oder E-Mail zu.

  • Überprüfen Sie, ob Ihre Immobilie in der ausgewiesenen Nachbarschaft liegt.
  • Melden Sie die Leerstände spätestens nach 6 Monaten (ab dem 1. Januar 2026) bei der Gemeinde.
  • Nach Ihrer Anmeldung laden wir Sie zu einem Gespräch ein.

Beschreibung

Die Gemeinde Heerlen möchte leerstehende Gebäude so schnell wie möglich wieder einer sinnvollen Nutzung zuführen. Durch die Bekämpfung von Leerstand stärken wir das Image und die Sicherheit des Stadtteils. Steht Ihre Wohnung oder Ihr Gebäude seit mehr als 6 Monaten leer? Dann müssen Sie dies melden. Gemeinsam suchen wir dann nach einer geeigneten Lösung, wie beispielsweise einer Vermietung oder Umgestaltung. Wenn Sie nicht kooperieren, kann die Gemeinde Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise einen Nutzer benennen oder eine Zwangsstrafe verhängen. Möchten Sie weitere Informationen? Dann senden Sie eine E-Mail an die Gemeinde: leegstand@heerlen.nl oder rufen Sie an unter: 045-5605040.

Bedingungen

Die Vorschriften gelten für Eigentümer von Wohnungen und Gebäuden, die länger als 6 Monate leer stehen und sich in folgenden Stadtteilen befinden:
  • Bekkerfeld
  • Burettestraat und Umgebung
  • De Dem und Umgebung
  • Die Koumen
  • Douve Weien
  • Grasbroek
  • Heerlen-Zentrum
  • Hoensbroek – Zentrum
  • Hoppers Dig
  • Lindefeld
  • Maria Gewanden
  • Mariarade-Nord
  • Mariarade-Süd
  • Meezenbroek
  • Musschemig
  • Neu-Ende
  • Auf dem Nobel
  • Palemig
  • Pronsebroek
  • ’t Loon
  • Ten Esschen
  • Terschuren
  • Uterweg
  • Versiliënbosch
  • Verstreute Häuser
  • Vrieheide
  • Weggebekker
  • Welten-Dorf

Zeitspanne

  • Innerhalb von 6 Monaten nach Leerstand: Leerstand bei der Gemeinde melden.
  • Innerhalb von 3 Monaten nach Meldung der Leerstandsquote: Gespräch mit der Gemeinde über eine Lösung. 
  • Nach Rücksprache mit der Gemeinde kann diese entscheiden, welche Maßnahmen an dem Gebäude erforderlich sind, damit es wieder genutzt werden kann.
  • Nach 12 Monaten Leerstand und ohne dass eine Nutzung gefunden wurde: Die Gemeinde leitet eine Maßnahme ein, beispielsweise die Benennung eines Nutzers.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit einer Entscheidung der Gemeinde (z. B. einer Zwangsstrafe oder einer Anweisungsentscheidung) nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch einlegen. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht Limburg Berufung einlegen.