Kinderbetreuung nutzen

Sie wählen selbst eine Kindertagesstätte, eine außerschulische Betreuungseinrichtung oder eine Tagesmutter aus. Sie schließen selbst einen Vertrag ab und erhalten die Rechnung für die Betreuung. Haben Sie Schwierigkeiten, die Kinderbetreuung zu bezahlen? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss von der Gemeinde.

Ansatz

Die Arbeitgeber zahlen einen Beitrag an den Staat. Sie müssen selbst dafür sorgen, dass Sie den Beitrag vom Staat zurückerhalten. Dies regeln Sie mit dem Finanzamt. Dies ist unter der Telefonnummer 0800-0543 (kostenlos) oder über www.belastingdienst.nl möglich. Auf dieser Website finden Sie alle Informationen und ein Berechnungsmodell. So können Sie berechnen, wie hoch Ihr eigener Beitrag zur Kinderbetreuung sein wird. Die Steuerbehörde überweist dann jeden Monat einen Betrag auf Ihr Konto.

Beschreibung

Eltern können zwischen folgenden Formen der Kinderbetreuung wählen: 

  • Kindertagesstätten für Kinder von 0 bis 4 Jahren
  • außerschulische Betreuung für Kinder von 4 bis 13 Jahren (bis einschließlich 8. Klasse)
  • Kinderbetreuung für Kinder von 0 bis 13 Jahren (bis einschließlich 8. Klasse)

Die Kosten für die Kinderbetreuung werden in der Regel von drei Parteien getragen: dem Arbeitgeber, dem Staat (Finanzamt) und den Eltern. 

Haben Sie Schwierigkeiten, die Kinderbetreuung zu bezahlen? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss der Gemeinde. Dieser Zuschuss wird zusätzlich oder anstelle des Kinderbetreuungszuschusses der rijksoverheid gewährt. Die Gemeinde Heerlen überweist diesen Zuschuss an die Kinderbetreuungseinrichtung. Den Eigenanteil zahlen Sie selbst.

Sie müssen jedoch eine Kinderbetreuungseinrichtung in Anspruch nehmen, die im Landelijk Register Kinderopvang (LRK, nationales Register für Kinderbetreuung) eingetragen ist.

Bedingungen

Um eine Beihilfe vom Finanzamt zu erhalten, muss die Kinderbetreuungseinrichtung im nationalen Register für Kinderbetreuung eingetragen sein. Dieses Register ist wichtig, da es bedeutet, dass die Kinderbetreuung von guter Qualität ist. Registrierte Kinderbetreuungseinrichtungen müssen gesetzliche Qualitätsanforderungen erfüllen. Die GGD (Gesundheitsbehörde) überprüft dies jährlich.