Nutzung der Kinderbetreuung

Sie wählen selbst eine Kindertagesstätte, eine außerschulische Betreuung oder einen Gastelternteil. Sie schließen selbst einen Vertrag ab und erhalten die Rechnung für die Kinderbetreuung. Haben Sie Schwierigkeiten, die Kinderbetreuung zu bezahlen? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss der Gemeinde.

Näherung

Die Arbeitgeber zahlen einen Beitrag an die Regierung. Es ist Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Sie den Beitrag des Staates zurückerhalten. Dies können Sie mit den Steuerbehörden vereinbaren. Sie können dies unter der Telefonnummer 0800-0543 (gebührenfrei) oder über www.belastingdienst.nl tun. Auf dieser Website finden Sie alle Informationen und ein Berechnungsmodell. Damit können Sie berechnen, wie hoch Ihr eigener Beitrag zur Kinderbetreuung sein wird. Das Finanzamt überweist dann jeden Monat einen Betrag auf Ihr Konto.

Beschreibung

Die Eltern können zwischen folgenden Formen der Kinderbetreuung wählen: 

  • Kindertagesstätten für Kinder von 0-4 Jahren
  • Außerschulische Betreuung für Kinder von 4-13 Jahren (bis zur 8. Klasse)
  • Gastelternschaft für Kinder von 0-13 Jahren (bis zur 8. Klasse)

Die Kosten für die Kinderbetreuung werden in der Regel von drei Parteien getragen: dem/den Arbeitgeber(n), dem Staat (Steuerbehörden) und den Elternteil(ern). 

Fällt es Ihnen schwer, die Kinderbetreuung zu bezahlen? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss der Gemeinde. Diesen Beitrag erhalten Sie zusätzlich oder anstelle des Kinderbetreuungsgeldes rijksoverheid . Die Gemeinde Heerlen überweist diesen Beitrag an die Kinderbetreuung. Den Eigenanteil zahlen Sie selbst.

Sie müssen jedoch Kinderbetreuungseinrichtungen nutzen, die im Nationalen Register für Kinderbetreuung (LRK) eingetragen sind.

Bedingungen

Um einen Zuschuss von den Steuerbehörden zu erhalten, muss die Kinderbetreuung im nationalen Register für Kinderbetreuung eingetragen sein. Dieses Register ist wichtig, weil es bedeutet, dass die Kinderbetreuung von guter Qualität ist. Die eingetragene Kinderbetreuung muss die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllen. Die GGD prüft dies jährlich.