Beruf oder Geschäft zu Hause

Planen Sie, beruflich von zu Hause aus zu arbeiten? Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, ob dies erlaubt ist.

Näherung

Prüfen Sie zunächst im Umweltplan, ob Sie Ihr Unternehmen an dem von Ihnen gewählten Standort gründen dürfen. Passt die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit nicht zu den Vorschriften des Umweltplans? Stellen Sie bei der Gemeinde einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften. Über das Omgevingsloket stellen Sie einen Antrag auf "Handeln im Widerspruch zu den Raumordnungsvorschriften".
Die Gemeinde prüft dann Ihren Antrag anhand der allgemeinen Regel für berufliche und gewerbliche Tätigkeiten in einem Wohngebiet. Ist dies nicht erfolgreich? Die Mitarbeiter des Unternehmerhauses prüfen gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, eine Umweltgenehmigung zu beantragen. Sie werden auch prüfen, welche weiteren Schritte Sie unternehmen müssen.

Beschreibung

Die Gemeinde prüft, ob die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in das Wohnumfeld und die für Ihre Wohnung geltenden Vorschriften des Umweltplans passt. Wenn Ihre Tätigkeit diese Anforderungen erfüllt, können Sie die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit von zu Hause aus aufnehmen.

Bedingungen

Die berufliche oder geschäftliche Tätigkeit ist mit den Regeln des Umweltplans vereinbar