Beruf oder Geschäft zu Hause

Beabsichtigen Sie, von zu Hause aus beruflich tätig zu sein? Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob dies zulässig ist.

Ansatz

Überprüfen Sie zunächst im Umweltplan, ob Sie Ihr Unternehmen an dem von Ihnen gewählten Standort gründen dürfen. Entspricht die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit nicht den Vorschriften des Umweltplans? Beantragen Sie bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften. Über das Omgevingsloket beantragen Sie „Handeln entgegen den Vorschriften der Raumordnung”. Die Gemeinde prüft Ihren Antrag dann anhand der allgemeinen Verwaltungsvorschrift für berufliche und gewerbliche Aktivitäten im Wohnumfeld.
Ist dies nicht möglich? Die Mitarbeiter des Ondernemershuis prüfen gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, eine Umweltgenehmigung zu beantragen. Sie prüfen auch, welche Schritte Sie noch unternehmen müssen.

Beschreibung

Die Gemeinde prüft, ob die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in die Wohnumgebung und die für Ihr Wohnhaus geltenden Vorschriften des Umweltplans passt. Wenn Ihre Tätigkeit diese Anforderungen erfüllt, können Sie die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit von zu Hause aus aufnehmen.

Bedingungen

Die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit entspricht den Vorschriften des Umweltplans.