Denkmäler im öffentlichen Raum

Ein Mahnmal am Straßenrand ist eine Gedenkstätte entlang einer öffentlichen Straße für ein (Verkehrs-)Opfer, das an Ort und Stelle getötet wurde. Mahnmale am Straßenrand gehen auf die Initiative der Angehörigen des Opfers zurück. Sie können eine Genehmigung für die Aufstellung eines Denkmals am Straßenrand einer öffentlichen Straße beantragen.

Näherung

Sie liefern:

  • ein Foto und/oder eine Zeichnung mit den Abmessungen des Denkmals
  • Eine Skizze des Standorts der Anlage.

Kosten

Die Genehmigung ist gebührenfrei. Die Kosten für die Herstellung, Anbringung und Instandhaltung der Gedenkstätten gehen zu Lasten der nächsten Angehörigen. Auch für die Entfernung des Denkmals müssen Sie selbst aufkommen.

Beschreibung

Das Aufstellen einer Gedenkstätte am Straßenrand kann für die Hinterbliebenen von großer emotionaler Bedeutung sein. Es leistet einen positiven Beitrag zur Bewältigung des Verlustes. 

Bedingungen

Eine Gedenkstätte oder ein Bermen-Denkmal und sein Standort müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der freie Durchgang muss gewährleistet sein (Bürgersteige).
  • Sie sollte nicht zu unsicheren Verkehrssituationen führen. 
  • Die nächsten Angehörigen sollten in der Lage sein, die Gedenkstätte sicher zu erreichen.
  • Es ist nicht gestattet, ein Denkmal auf Viadukten, in einem Mittelstreifen und einer Schutzhütte oder an Bäumen, Verkehrsschildern, Lichtmasten oder Stromkästen aufzustellen.
  • Die Verwaltung des öffentlichen Raums sollte nicht behindert werden.
  • Außerhalb bewohnter Gebiete können Straßendenkmäler oberirdisch aufgestellt werden. Die Abmessungen dürfen dann maximal 50x50x50 cm betragen.
  • Innerhalb des bewohnten Bereichs sollten die Fliesen nicht über das Bodenniveau hinausragen. Die Abmessungen betragen maximal 30x30x10 cm.
  • Die verwendeten Materialien sollten allen Wetterbedingungen standhalten und aus vandalensicherem Material bestehen.

Die Genehmigung gilt für maximal drei Jahre ab ihrer Erteilung. Entfernen Sie das Denkmal innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Frist. Die nächsten Angehörigen sind für die Instandhaltung der Gedenkstätte am Straßenrand verantwortlich. Die Gemeinde haftet nicht für die Beschädigung oder Zerstörung der Gedenkstätte am Straßenrand.

Für sehr zeitlich begrenzte Gedenkfeiern (Blumen, Briefe, Fotos, Umarmungen) gelten die folgenden Bedingungen: Sie können:

  • sie bis zu drei Monate nach dem Unfall zu verlassen
  • sie für ein paar Wochen im Jahr abzulegen
  • sie in einem Umkreis von 1 m2 um den Unfallort zu platzieren
  • Kein Denkmal aufstellen, das die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu sehr ablenkt
  • sie liegen nicht so, dass Teile ablenken können

Begriff

Die Gemeinde wird innerhalb von acht Wochen eine Entscheidung treffen. Die Gemeinde kann diese Frist um acht Wochen verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung der Gemeinde Widerspruch einlegen.
Sie müssen dann innerhalb von sechs Wochen antworten.