Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe

Wenn Sie eine eingetragene Partnerschaft haben, können Sie diese in eine Ehe umwandeln. Dazu gehen Sie gemeinsam zur Gemeinde.

Der Standesbeamte stellt eine neue Urkunde aus. Damit endet Ihre eingetragene Partnerschaft und Ihre Ehe beginnt. Nach der Umwandlung sind Sie offiziell verheiratet. Nicht alle Länder erkennen die Umwandlungsurkunde als Heiratsurkunde an. Erkundigen Sie sich bitte bei der Regierung des Landes. 

Näherung

So beantragen Sie die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeindeverwaltung.
  • Gehen Sie gemeinsam zum Rat.
  • Sie nehmen mit:
    • Ihr gültiges Ausweisdokument
    • die Kopie der Urkunde über die eingetragene Partnerschaft
    • eine Geburtsurkunde, wenn eine Namensänderung stattgefunden hat

Kosten


Die Umwandlung kostet 51,00 € Möchten Sie eine Zeremonie? Dann sind die Kosten dieselben wie bei einer Eheschließung.

Beschreibung

Um eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln, unterzeichnen Sie die Umwandlungsurkunde. Die Umwandlungsurkunde ist der Beweis für die Ehe. In dem Moment, in dem Sie die Urkunde unterschreiben, ist die Partnerschaft in eine Ehe umgewandelt worden. Die Umwandlungsurkunde wird im Eheregister eingetragen.

Sie können um eine Zeremonie bitten (z. B. im Hochzeitssaal). Dafür sind keine Zeugen erforderlich und Sie müssen nicht Ja sagen. Allerdings wird Ihnen eine Gebühr berechnet.

Für Kinder, die vor der Umwandlung geboren wurden, ändert sich nichts. Allerdings kann sich die Umwandlung auf Ihr Vermögen auswirken. Hierfür müssen Sie einen Notar aufsuchen.