Haftung der Gemeinde für Schäden
Haben Sie einen Schaden erlitten? Und sind Sie der Meinung, dass die Gemeinde daran schuld ist? Dann können Sie die Gemeinde dafür haftbar machen. Sie fordern die Gemeinde auf, den Schaden zu ersetzen.
Näherung
Auf diese Weise können Sie die Gemeinde haftbar machen:
- Sie wenden sich an die Gemeinde.
- Sie gehen weiter:
- Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
- die genaue Stelle, an der es passiert ist
- Beschreibung des Ereignisses: Wie ist der Schaden entstanden?
- wenn Sie haben: einen Bericht von jemandem, der dabei war
- einen Nachweis für den Schaden, den Sie haben. Zum Beispiel:
- eine Rechnung von der Reparatur oder dem Arzt
- Bilder der Situation
- ein Polizeibericht (ein offizieller Polizeibericht über den Vorfall)
- Ihren Namen und Ihre Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Wir senden Ihnen eine Empfangsbestätigung, wenn Ihr Haftpflichtanspruch eingegangen ist. Wenn Ihr Schaden durch die Versicherungspolice der Gemeinde gedeckt ist, reichen wir Ihren Schaden bei der Versicherungsgesellschaft ein. Die meisten Schäden sind durch die Police gedeckt. Dies gilt zum Beispiel für Schäden, die durch umgestürzte Bäume, lose Pflastersteine oder Löcher in der Straße verursacht werden. Die Versicherungsgesellschaft bearbeitet den Schaden und teilt Ihnen mit, ob Sie eine Entschädigung für den Schaden erhalten.