Haftung der Gemeinde für Schäden

Wenn Sie durch die Gemeinde einen Schaden erlitten haben, können Sie die Gemeinde haftbar machen. Sie reichen eine Klage bei der Gemeinde ein.

Näherung

Auf diese Weise können Sie die Gemeinde haftbar machen:

  • Sie wenden sich an die Gemeinde
  • die Sie weitergeben:
    • Datum und Uhrzeit des Vorfalls
    • die genaue Stelle, an der es passiert ist
    • einen Nachweis über den entstandenen Schaden (z. B. eine Reparaturrechnung)
    • ein Bericht über den Vorfall, in dem erklärt wird, wie der Schaden entstanden ist (z. B. ein Polizeibericht bei einem Unfall)
    • eventuell eine Zeugenaussage
    • eventuell Fotos von der Situation
    • Ihren Namen und Ihre Adresse
    • Ihre Telefonnummer, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind
    • Ihre E-Mail Adresse

Wir senden Ihnen eine Empfangsbestätigung, wenn Ihr Haftpflichtanspruch eingegangen ist. Wenn Ihr Anspruch durch die Versicherungspolice der Gemeinde gedeckt ist, reichen wir Ihren Anspruch bei der Versicherungsgesellschaft ein. Die meisten Schäden sind durch die Police gedeckt. Dies gilt zum Beispiel für Schäden, die durch umgestürzte Bäume, lose Pflastersteine oder Löcher in der Straße verursacht werden. Die Versicherungsgesellschaft bearbeitet den Schaden und teilt Ihnen mit, ob Sie eine Entschädigung für den Schaden erhalten.

Beschreibung

Sie können durch die Gemeinde einen Schaden erleiden. Zum Beispiel:

  • ein Unfall, der durch einen falsch liegenden Pflasterstein verursacht wurde
  • ein Autounfall, der durch eine glatte Fahrbahn verursacht wurde
  • Schäden, die durch ein Müllfahrzeug oder ein anderes Fahrzeug der Gemeinde verursacht werden

Sie können dann die Gemeinde haftbar machen. Die Gemeinde prüft, ob sie tatsächlich für den Schaden haftbar ist. Wenn ja, werden Ihnen die Kosten ganz oder teilweise erstattet.

Bedingungen

Sie können die Gemeinde für Schäden haftbar machen, die unter anderem durch Folgendes verursacht werden:

  • Unzureichende Wartung von z.B.:
    • kommunale Gebäude
    • kommunale Straßen, Plätze oder öffentliche Grünanlagen
    • das Abwassersystem
  • Fahrlässigkeit eines Auftragnehmers, der im Auftrag der Gemeinde tätig war
  • Unterlassung von Maßnahmen wie das Aufstellen von Warnschildern zur Verhinderung eines Unfalls

Die Gemeinde ist nicht haftbar, wenn:

  • Sie haben Warnungen oder andere Maßnahmen der Gemeinde ignoriert
  • die Gemeinde war sich der Situation noch nicht bewusst
  • die Gemeinde war sich der Situation nur kurz bewusst und konnte noch nicht tätig werden

Einspruch und Beschwerde

Sie können keinen Widerspruch bei der Gemeinde einlegen. Wenn Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie die Angelegenheit vor das Zivilgericht bringen. Möchten Sie weitere Informationen erhalten? Dann können Sie sich an den Legal Help Desk wenden.