Antrag auf Energiebeihilfe

Menschen mit geringem Einkommen könnten 2023 zusätzliche Gelder zur Bezahlung von Energierechnungen erhalten. Im Jahr 2024 wird es diesen Zuschuss nicht mehr geben. Aber Sie könnten für 2023 noch Geld bekommen.

Näherung

Haben Sie die Zulage nicht erhalten? Dann können Sie sie beantragen.

Sie haben die Energiebeihilfe 2023 nicht beantragt und glauben, dass Sie Anspruch darauf haben? Dann können Sie die Zulage oft noch rückwirkend beantragen.

Beschreibung

Im Jahr 2023 erhielten einkommensschwache Einwohner einen Energiezuschuss von 1.300 Euro. Im Jahr 2024 wird es diesen Zuschlag nicht mehr geben.

Hat die Gemeinde Ihnen bereits 500 € Energiezuschuss für 2023 gewährt? Und wohnen Sie noch in der Gemeinde? Dann erhalten Sie die restlichen 800 € automatisch.

Sie haben die Energiepauschale 2023 nicht beantragt und haben Anspruch darauf? Dann können Sie die Zulage oft noch rückwirkend beantragen.

Haben Sie im Oktober 2023 eine Studienfinanzierung mit einem zusätzlichen Stipendium erhalten? Dann erhalten Sie von DUO ab Januar 2024 automatisch einen einmaligen Energiezuschuss von 400 €. Studierende, die sich im Oktober 2023 in der Darlehensphase befanden und im letzten Monat vor Beginn der Darlehensphase einen Zuschuss erhalten haben, haben ebenfalls Anspruch auf den Energiezuschuss von DUO.

Haben Sie keinen Anspruch auf Energiebeihilfe? Manchmal können Sie dann eine individuelle Sonderförderung beantragen. Wenden Sie sich dazu an die Gemeinde.

Bedingungen

Die Bedingungen für den Energiezuschuss des Rates sind:

  • Sie sind 21 Jahre alt oder älter.
  • Sie erhalten keine Studienkredite.
  • Sie leben in dieser Gemeinde.
  • Sie sind in der Basisregistrierung von Personen (BRP) mit einer Wohnadresse registriert.
  • Sie besitzen einen gültigen niederländischen Personalausweis oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.
  • Sie wohnen nicht in einem Pflege- oder Betreuungsheim.
  • Sie wohnen nicht in einer Einrichtung des betreuten Wohnens oder des betreuten Wohnens.
  • Sie sind kein Zimmerbewohner.
  • Sie haben Ihren eigenen Energievertrag
  • Ihr Einkommen übersteigt nicht 130 % der Sozialhilfenorm. Diese Norm kann variieren und hängt von Alter und Familiensituation ab.

Begriff

Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen.