Sie reichen die Scheidung bei Gericht ein. Dann meldet Ihr Anwalt, Sie selbst oder Ihr ehemaliger Partner die Scheidung bei der Gemeinde, in der Sie verheiratet waren.

Näherung

So melden Sie eine Scheidung:

  • Sie reichen die Scheidung bei Gericht ein. Dazu brauchen Sie einen Anwalt.
  • Der Anwalt stellt einen Antrag bei Gericht.
  • Ihr Anwalt wird die Entscheidung des Gerichts an die Gemeinde weiterleiten. Sie können die Gemeinde auch selbst informieren. Auch Ihr ehemaliger Partner kann dies tun. Sie tun dies bei der Gemeinde, in der Sie geheiratet haben.
  • Sie senden die folgenden Dokumente an die Gemeinde:
    • einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Personenstandsregister
    • Nachweis des Gerichtsurteils (des Scheidungsurteils)
    • den Nachweis, dass Sie keinen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen (die Duldungserklärung)

Werden Sie und Ihr Partner sich scheiden lassen oder trennen sich? Wenn ja, könnte sich dies auf Ihre Steuern auswirken. Füllen Sie die persönliche Scheidungs-Checkliste beim Finanzamt aus oderbesuchen Sie belastingdienst.nl/scheiden, um zu sehen, wo Sie stehen und was Sie (jetzt) erledigen müssen.

 

Beschreibung

Um die Scheidung einzureichen, müssen Sie vor Gericht gehen. Dazu benötigen Sie einen Anwalt. Sobald die Gemeinde die Scheidung im Standesamt eingetragen hat, ist die Scheidung offiziell.

Zeitspanne

Sie müssen die Mitteilung innerhalb von 6 Monaten nach der endgültigen Entscheidung des Gerichts machen.