Echtscheiding of beëindigen geregistreerd partnerschap
Sie reichen die Scheidung bei Gericht ein. Dann meldet Ihr Anwalt, Sie selbst oder Ihr ehemaliger Partner die Scheidung bei der Gemeinde, in der Sie verheiratet waren.
Sie beenden eine eingetragene Partnerschaft durch einen Anwalt oder Notar. Haben Sie minderjährige Kinder oder sind Sie sich uneinig? Dann müssen Sie vor Gericht gehen. Der Anwalt oder Notar meldet die Kündigung bei der Gemeinde.
Näherung
So melden Sie eine Scheidung:
- Sie reichen die Scheidung bei Gericht ein. Dazu brauchen Sie einen Anwalt.
- Der Anwalt stellt einen Antrag bei Gericht.
- Ihr Anwalt wird die Entscheidung des Gerichts an die Gemeinde weiterleiten. Sie können die Gemeinde auch selbst informieren. Auch Ihr ehemaliger Partner kann dies tun. Sie tun dies bei der Gemeinde, in der Sie geheiratet haben.
- Sie senden die folgenden Dokumente an die Gemeinde:
- einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Personenstandsregister
- Nachweis des Gerichtsurteils (des Scheidungsurteils)
- den Nachweis, dass Sie keinen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen (die Duldungserklärung)
So beenden Sie eine eingetragene Partnerschaft durch einen Notar oder Rechtsanwalt:
- Sie gehen zu einem Notar oder Anwalt.
- Gemeinsam setzen Sie eine Vereinbarung über die Beendigung der Partnerschaft auf.
- Der Notar oder Rechtsanwalt meldet die Vereinbarung bei der Gemeinde.
- Die Gemeinde bearbeitet die Vereinbarung in den Personenstandsregistern.
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