Scheidung oder Beendigung einer eingetragenen Partnerschaft

Sie beantragen eine Scheidung bei Gericht. Sie beenden eine eingetragene Partnerschaft durch einen Anwalt oder Notar. Haben Sie minderjährige Kinder oder sind Sie sich uneinig? Dann müssen Sie vor Gericht gehen. Der Anwalt oder Notar meldet die Beendigung bei der Gemeinde.

In der Regel meldet Ihr Anwalt oder Notar die Scheidung oder die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft bei der Gemeinde. Sie oder Ihr ehemaliger Partner können dies auch selbst tun. Wenn Sie sich für eine Selbstanzeige entscheiden, setzen Sie sich bitte zunächst telefonisch mit uns in Verbindung.

Näherung

So melden Sie eine Scheidung:

  • Sie reichen die Scheidung bei Gericht ein. Dazu brauchen Sie einen Anwalt.
  • Der Anwalt stellt einen Antrag bei Gericht.
  • Ihr Anwalt wird die Entscheidung des Gerichts an die Gemeinde weiterleiten. Sie können die Gemeinde auch selbst informieren. Auch Ihr ehemaliger Partner kann dies tun. Sie tun dies bei der Gemeinde, in der Sie verheiratet waren.
  • Sie senden die folgenden Dokumente an die Gemeinde:
    • einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Personenstandsregister
    • Nachweis des Gerichtsurteils (des Scheidungsurteils)
    • den Nachweis, dass Sie keinen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen (die Duldungserklärung)

So beenden Sie eine eingetragene Partnerschaft durch einen Notar oder Rechtsanwalt:

  • Sie gehen zu einem Notar oder Anwalt.
  • Gemeinsam setzen Sie eine Vereinbarung über die Beendigung der Partnerschaft auf.
  • Der Notar oder Rechtsanwalt meldet die Vereinbarung bei der Gemeinde.
  • Die Gemeinde bearbeitet die Vereinbarung in den Personenstandsregistern.

Sollten Sie Ihre eingetragene Partnerschaft gerichtlich auflösen lassen? Informieren Sie sich über die Schritte auf Rechtspraak.nl.

 

Kosten

Die Übermittlung der Meldung ist kostenlos. Die Kosten für einen Rechtsanwalt vereinbaren Sie mit der Anwaltskanzlei.

Beschreibung

Um die Scheidung einzureichen, müssen Sie vor Gericht gehen. Dazu benötigen Sie einen Anwalt. Sobald die Gemeinde die Scheidung im Standesamt eingetragen hat, ist die Scheidung offiziell.

Um eine eingetragene Partnerschaft zu beenden, gehen Sie zu einem Notar oder Rechtsanwalt. In einigen Fällen müssen Sie mit Ihrem Anwalt vor Gericht gehen. Die eingetragene Partnerschaft ist erst dann beendet, wenn sie in die Register des Standesamtes eingetragen ist.

Bedingungen

Die Bedingungen für die Beendigung einer eingetragenen Partnerschaft durch einen Notar oder Rechtsanwalt sind:

  • Sie haben keine Kinder unter 18 Jahren.
  • Sie wollen beide die eingetragene Partnerschaft beenden.

Haben Sie Kinder im Alter von unter 18 Jahren? Oder sind Sie sich uneinig über die Beendigung der Partnerschaft oder der Vereinbarungen? Dann müssen Sie vor Gericht gehen. Dafür brauchen Sie einen Anwalt.

Zeitspanne

Sie müssen die Scheidungsmitteilung innerhalb von 6 Monaten nach der endgültigen Entscheidung des Gerichts einreichen.

Die Vereinbarung über die Beendigung der eingetragenen Partnerschaft (über einen Notar oder Rechtsanwalt) muss innerhalb von 3 Monaten in das Standesamt eingetragen werden. Ein Gerichtsurteil muss innerhalb von 6 Monaten im Standesamt eingetragen werden.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen den Gerichtsbeschluss Berufung einlegen.