Scheidung oder Beendigung einer eingetragenen Partnerschaft
Sie beantragen eine Scheidung bei Gericht. Sie beenden eine eingetragene Partnerschaft durch einen Anwalt oder Notar. Haben Sie minderjährige Kinder oder sind Sie sich uneinig? Dann müssen Sie vor Gericht gehen. Der Anwalt oder Notar meldet die Beendigung bei der Gemeinde.
In der Regel meldet Ihr Anwalt oder Notar die Scheidung oder die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft bei der Gemeinde. Sie oder Ihr ehemaliger Partner können dies auch selbst tun. Wenn Sie sich für eine Selbstanzeige entscheiden, setzen Sie sich bitte zunächst telefonisch mit uns in Verbindung.
Näherung
So melden Sie eine Scheidung:
- Sie reichen die Scheidung bei Gericht ein. Dazu brauchen Sie einen Anwalt.
- Der Anwalt stellt einen Antrag bei Gericht.
- Ihr Anwalt wird die Entscheidung des Gerichts an die Gemeinde weiterleiten. Sie können die Gemeinde auch selbst informieren. Auch Ihr ehemaliger Partner kann dies tun. Sie tun dies bei der Gemeinde, in der Sie verheiratet waren.
- Sie senden die folgenden Dokumente an die Gemeinde:
- einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Personenstandsregister
- Nachweis des Gerichtsurteils (des Scheidungsurteils)
- den Nachweis, dass Sie keinen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen (die Duldungserklärung)
So beenden Sie eine eingetragene Partnerschaft durch einen Notar oder Rechtsanwalt:
- Sie gehen zu einem Notar oder Anwalt.
- Gemeinsam setzen Sie eine Vereinbarung über die Beendigung der Partnerschaft auf.
- Der Notar oder Rechtsanwalt meldet die Vereinbarung bei der Gemeinde.
- Die Gemeinde bearbeitet die Vereinbarung in den Personenstandsregistern.
Sollten Sie Ihre eingetragene Partnerschaft gerichtlich auflösen lassen? Informieren Sie sich über die Schritte auf Rechtspraak.nl.