Sie reichen die Scheidung bei Gericht ein. Dann meldet Ihr Anwalt, Sie selbst oder Ihr ehemaliger Partner die Scheidung bei der Gemeinde, in der Sie verheiratet waren.

Näherung

So melden Sie eine Scheidung:

  • Sie reichen die Scheidung bei Gericht ein. Dazu benötigen Sie einen Anwalt.
  • Der Anwalt stellt einen Antrag bei Gericht.
  • Ihr Anwalt wird die Entscheidung des Gerichts an die Gemeinde weiterleiten. Sie können die Gemeinde auch selbst informieren. Auch Ihr ehemaliger Partner kann dies tun. Sie tun dies bei der Gemeinde, in der Sie geheiratet haben.
  • Sie senden die folgenden Dokumente an die Gemeinde:
    • einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Personenstandsregister
    • Nachweis des Gerichtsurteils (des Scheidungsurteils)
    • den Nachweis, dass Sie keinen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen (die Duldungserklärung)

Lassen Sie sich und Ihr Partner scheiden oder trennen Sie sich? In diesem Fall kann dies Auswirkungen auf Ihre Steuern haben. Füllen Sie die persönliche Scheidungscheckliste bei den Steuerbehörden aus oder überprüfen Sie belastingdienst.nl/scheiden , wo Sie stehen und was Sie (jetzt) regeln müssen.

 

Beschreibung

Um die Scheidung einzureichen, müssen Sie vor Gericht gehen. Dazu benötigen Sie einen Anwalt. Sobald die Gemeinde die Scheidung im Standesamt eingetragen hat, ist die Scheidung offiziell.

Begriff

Sie müssen die Mitteilung innerhalb von 6 Monaten nach der endgültigen Entscheidung des Gerichts machen.