Parken des Wohnwagens auf öffentlicher Straße

Es ist verboten, einen Wohnwagen über einen längeren Zeitraum am Straßenrand zu parken.

Wird Ihr Wohnwagen oder Wohnmobil länger als 5 aufeinanderfolgende Tage nicht benutzt? Und Sie wollen ihn trotzdem abstellen? Dann beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde.

Beschreibung

Sie dürfen einen Wohnwagen nicht über einen längeren Zeitraum am Straßenrand abstellen. Dies gilt auch für:

  • ein Wohnmobil
  • ein Wohnmobil
  • einen Lagerwagen
  • ein Anhänger
  • einen Kastenwagen

In Heerlen dürfen Sie nicht länger als fünf aufeinanderfolgende Tage an der Straße parken, ohne Ihren Wohnwagen zu benutzen.

Bedingungen

Die Bedingungen für das Abstellen eines Wohnwagens auf der Straße sind:

  • der Wohnwagen nicht zu lange auf einem Parkplatz steht
  • die Ansichten der Anwohner nicht gestört werden
  • der Wohnwagen sieht (einigermaßen) gut aus