Caravan-Parken auf öffentlichen Straßen
Es ist verboten, einen Wohnwagen für einen längeren Zeitraum am Straßenrand zu parken.
Wird Ihr Anhänger oder Wohnwagen länger als 5 Tage hintereinander nicht im Straßenverkehr genutzt? Und möchten Sie dennoch parken? Beantragen Sie dann eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde.