Parken des Wohnwagens auf öffentlicher Straße
Es ist verboten, einen Wohnwagen über einen längeren Zeitraum am Straßenrand zu parken.
Wird Ihr Wohnwagen oder Wohnmobil länger als 5 aufeinanderfolgende Tage nicht benutzt? Und Sie wollen ihn trotzdem abstellen? Dann beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde.