Baum bekleben oder verkleiden

Bäume der Gemeinde stehen unter Schutz. Es ist verboten, kommunale Bäume und Sträucher zu beschädigen oder zu bekleben. Sie dürfen beispielsweise keine Banner an oder in einem Baum befestigen.

Wollen Sie einen Baum verputzen oder fällen? Dann fragen Sie die Gemeinde um Erlaubnis.

Ansatz

Auf diese Weise beantragen Sie die Genehmigung, einen Baum zu verputzen oder zu fällen:

  • Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde. 
  • Sie geben in jedem Fall Folgendes an:
    • welcher Baum gemeint ist
    • was auf oder an den Baum kommt
    • Ihr Grund
    • wenn Sie den Baum bekleben oder verkleiden möchten

Beschreibung

Es ist verboten, kommunale Bäume und Sträucher zu beschädigen oder zu beschriften. Sie brauchen eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde, wenn Sie etwas an einem Baum anbringen wollen.

Die Gemeinde erteilt niemals eine Genehmigung für das Anbringen von Plakaten oder Verkleidungen an Bäumen. Sie dürfen auch nicht ohne Auftrag der Gemeinde einfach so Bäume beschneiden.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist einmalig um 6 Wochen verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit dem Beschluss der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch einlegen. Damit teilen Sie mit, warum Sie damit nicht einverstanden sind. Auch andere Personen, die unmittelbar von dem Beschluss betroffen sind, können Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb von 6 Wochen eingelegt werden. Die Gemeinde trifft dann einen neuen Beschluss.

Sind Sie mit dieser neuen Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht beantragen, dass die Gemeinde eine ordnungsgemäße Entscheidung getroffen hat. Dies wird als „Berufung einlegen” bezeichnet. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sie können nur Berufung einlegen, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben.