Baumklebearbeiten oder Zimmermannsarbeiten

Bäume, die der Gemeinde gehören, sind geschützt. Es ist verboten, kommunale Bäume und Sträucher zu beschädigen oder zu pflastern. Es ist zum Beispiel nicht erlaubt, ein Transparent in oder an einem Baum zu befestigen.

Wollen Sie einen Baum verputzen oder fällen? Dann beantragen Sie eine Genehmigung bei der Gemeinde.

Näherung

So beantragen Sie eine Genehmigung zum Verputzen oder Verkleiden eines Baumes:

  • Rufen Sie den Umweltzähler auf. 
  • Machen Sie die Genehmigungsprüfung. Danach können Sie die Genehmigung sofort beantragen. 
  • Einloggen:
    • für sich selbst: mit DigiD 
    • für ein Unternehmen: mit eRecognition 
  • Auf jeden Fall gehen Sie weiter:
    • welcher Baum betroffen ist
    • was auf oder an den Baum kommt
    • Ihr Grund
    • wenn Sie den Baum bekleben oder schmücken wollen

Beschreibung

Es ist verboten, städtische Bäume und Sträucher zu beschädigen oder zu pflastern. Sie brauchen eine Umweltgenehmigung, wenn Sie ein Transparent an einem Baum anbringen wollen. Oder wenn Sie etwas anderes in oder an ihm aufhängen wollen.

Die Gemeinde erteilt niemals eine Genehmigung für das Fällen von Bäumen oder für das Verkleiden. Sie sollten auch nicht ohne Auftrag der Gemeinde Bäume beschneiden.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet über Ihren Antrag innerhalb von 8 Wochen nach Eingang. Die Gemeinde kann diese Zeitspanne einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.