Baumklebearbeiten oder Zimmermannsarbeiten

Bäume, die der Gemeinde gehören, sind geschützt. Es ist verboten, kommunale Bäume und Sträucher zu beschädigen oder zu pflastern. Es ist zum Beispiel nicht erlaubt, ein Transparent in oder an einem Baum zu befestigen.

Wollen Sie einen Baum verputzen oder fällen? Dann fragen Sie die Gemeinde um Erlaubnis.

Näherung

Auf diese Weise beantragen Sie die Genehmigung, einen Baum zu verputzen oder zu fällen:

  • Kontaktieren Sie die Gemeinde. 
  • Auf jeden Fall gehen Sie weiter:
    • welcher Baum betroffen ist
    • was auf oder an den Baum kommt
    • Ihr Grund
    • wenn Sie den Baum bekleben oder schmücken wollen

Beschreibung

Es ist verboten, kommunale Bäume und Sträucher zu beschädigen oder zu beschriften. Sie brauchen eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde, wenn Sie etwas an einem Baum anbringen wollen.

Die Gemeinde erteilt niemals eine Genehmigung für das Fällen von Bäumen oder für das Verkleiden. Sie sollten auch nicht ohne Auftrag der Gemeinde Bäume beschneiden.

Zeitspanne

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags über diesen entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Dabei können Sie erklären, warum Sie nicht einverstanden sind. Sie müssen Ihren Einspruch innerhalb von sechs Wochen einreichen. Die Gemeinde wird dann eine neue Entscheidung treffen.

Sind Sie mit dieser neuen Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie das Gericht fragen, ob die Gemeinde eine richtige Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Berufung". Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sie können nur Widerspruch einlegen, wenn Sie Einspruch eingelegt haben.