Geschütztes Wohnen ist für Personen gedacht, die aufgrund psychischer, sozialer oder gesellschaftlicher Probleme vorübergehend Tag und Nacht Unterstützung benötigen. Das kann in einem Heim sein.
Manchmal können Sie auch weiterhin zu Hause wohnen und dort Hilfe erhalten. In Parkstad sind verschiedene Formen des Geschützten Wohnens möglich. Wir besprechen mit Ihnen und Ihrem Betreuer, welche Form am besten zu Ihnen passt.

Näherung

Bewerbung erledigt und dann?

  • Melden Sie sich per E-Mail an.
  • Loket Opvang en Beschermd Wonen Parkstad (LOBW) wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    Es ist hilfreich, wenn Sie uns vor dem Gespräch Informationen geben. Dabei kann es sich um Ihre Probleme oder um die Hilfe handeln, die Sie derzeit erhalten.
    Wir behandeln alle Informationen vertraulich.
  • Innerhalb von 6 Wochen erhalten Sie einen Bericht über das Gespräch. Wenn Sie mit dem Bericht einverstanden sind, unterschreiben Sie ihn zur Genehmigung. Wenn Sie nicht einverstanden sind, werden Sie ein weiteres Gespräch mit dem LOBW-Berater führen.
  • Wenn das BVG entscheidet, dass Sie Anspruch auf geschützten Wohnraum haben, erhalten Sie ein Schreiben - den Indikationsbescheid.
    Wenn das BVG entscheidet, dass Sie keinen Anspruch haben, erhalten Sie ebenfalls ein Schreiben. Darin wird angegeben, warum Sie keinen Anspruch haben. Gemeinsam mit Ihrem BVG-Berater werden Sie sehen, welche Form der Unterstützung möglich ist.
  • Sie können über MEE Zuidlimburg Hilfe vom unabhängigen Kundensupport erhalten

Platzierung

Sie haben eine Indikation für betreutes Wohnen erhalten. Wir leiten Ihre Angaben dann an Beschermd Thuis Parkstad weiter. Die Gemeinde hat Vereinbarungen mit Beschermd Thuis Parkstad getroffen. Diese Organisation kann alle Formen des geschützten Wohnens anbieten. Dabei handelt es sich um "Pflege in Form von Sachleistungen".

Gemeinsam mit Ihnen wird geprüft, welche Form der Unterstützung für Sie am besten geeignet ist:

  • bei Ihnen zu Hause: Die Beratung und Unterstützung beginnt dann innerhalb weniger Wochen
  • in einer stationären Pflegeeinrichtung. Wenn ein Platz frei ist, ziehen Sie an diese Adresse. Denken Sie daran, dass es einige Monate dauern kann, bis ein Platz für Sie frei wird. In der Zwischenzeit sorgt Protected Home Parkstad dafür, dass Sie bei Bedarf Unterstützung erhalten.

Persönliches Budget (PGB)

Wenn Sie es trotzdem vorziehen, Ihre Pflege außerhalb von Protected Home Parkstad selbst zu finanzieren, können Sie ein persönliches Budget beantragen. Dies ist mit besonderen Bedingungen und Regeln verbunden. Mit einem PGB müssen Sie:

  • Ihren eigenen persönlichen Plan erstellen
  • selbst Verträge mit Ihren Leistungserbringern abschließen
  • führen Sie selbst Aufzeichnungen.

Ihr LOBW-Berater kann Ihnen mehr darüber sagen. Bei der Beurteilung prüft der Berater, ob Sie in der Lage sind, alles selbst zu regeln. Er prüft auch, ob der von Ihnen gewählte Pflegedienstleister der Aufgabe gewachsen ist. Wenn Sie "Pflege in Form von Sachleistungen" in Anspruch nehmen, müssen Sie dies nicht selbst tun.  

Möchten Sie Ihr Praktikum verlängern?

Vereinbaren Sie dies mindestens 8 Wochen vor dem Enddatum der Indikation. Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei LOBW oder senden Sie eine E-Mail an das Shelter and Protected Housing Desk: lobw@heerlen.nl 

Kosten

Eigener Beitrag

Beim betreuten Wohnen müssen Sie einen Teil der Kosten selbst tragen: die Zuzahlung. Weitere Informationen finden Sie unter CAK

Beschreibung

Was ist geschütztes Wohnen?

Sie leben zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Sie können jederzeit um Hilfe bitten, denn es gibt eine 24-Stunden-Pflege oder Betreuung in der Nähe oder in Reichweite. Gemeinsam mit Ihrem Betreuer erstellen Sie einen Pflegeplan. In diesem Pflegeplan steht:

  • Welche Betreuung oder Beratung Sie benötigen. Das kann z. B. Finanzen, Verwaltung, Reinigung, Kochen, Einkaufen umfassen.
  • Welche Aktivitäten Sie tagsüber ausüben oder ausüben wollen. Der Berater berücksichtigt Ihre Fähigkeiten zu dieser Zeit. Er berücksichtigt auch Ihre Interessen, Talente und Ambitionen.
  • Welche Ziele Sie erreichen wollen. Das oberste Ziel des Geschützten Wohnens ist es, dass Sie wieder unabhängig leben können, mit oder ohne Unterstützung.

Bedingungen

  • Sie sind 18 Jahre oder älter
  • Sie wohnen in einer der Parkstad-Gemeinden
  • Die Untersuchung zeigt, dass Sie diese Pflege benötigen

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung des BVG Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie danach mit der Entscheidung über Ihren Einspruch nicht einverstanden? Dann klagen Sie vor Gericht.