Auto wegen Falschparkens abgeschleppt

Die Gemeinde kann Ihr Auto abschleppen (oder abschleppen lassen), wenn Sie falsch geparkt sind. Ist ein Auto ungünstig oder gefährlich geparkt? Dann werden wir Ihr Fahrzeug ebenfalls abschleppen. Das tun wir, wenn Ihr Auto ein Ärgernis oder eine Gefahr für die Umgebung ist.

Näherung

Sie möchten Ihr abgeschlepptes Auto abholen? Melden Sie sich bei der Polizei.
Diese wird Sie an das Abschleppunternehmen van Dongen Berging B.V. verweisen, wo Sie Ihr Auto abholen können: 

  • Montag bis Freitag von 18:00 bis 22:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10.00 bis 19.00 Uhr

Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit. 

Kosten

  • Wenn Sie zu Ihrem Fahrzeug kommen, bevor die Boa das Abschleppen angeordnet hat, erhalten Sie lediglich einen Polizeibericht.
  • Wenn der Abschleppwagen bereits unterwegs, aber noch nicht vor Ort ist, müssen Sie die Einsatzgebühr vor Ort bezahlen.
  • Befindet sich Ihr Fahrzeug bereits in der Abschlepprolle, erhalten Sie es sofort zurück, wenn Sie die Einsatz- und Abschleppgebühren vor Ort bezahlen.
  • Wenn Sie nicht vor Ort bar oder per Kreditkarte bezahlen können, schleppen wir Ihr Fahrzeug ab.
  • Die Kosten für die amtliche Anzeige hängen von der begangenen Straftat ab.
  • Wenn Sie wissen, um welche Straftat es sich handelt, können Sie die Höhe der Geldstrafe auf der Website der Staatsanwaltschaft überprüfen. Dazu kommen noch die Verwaltungskosten der CJIB.
  • Die Van Dongen Berging B.V. in Landgraaf legt die Kosten für das Abschleppen fest. Sie müssen die Kosten an dieses Unternehmen zahlen. 

Beschreibung

Ihr Auto wird abgeschleppt, wenn Sie:

  • an einer Baustelle geparkt
  • Sie unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz stehen
  • Falsches Parken auf einer öffentlichen Straße (z.B. vor einem Eingang oder Ausgang) 
  • so geparkt ist, dass Ihr Fahrzeug eine Gefahr oder ein Hindernis für den übrigen Verkehr darstellt

In der Regel ist der Boa (Sonderermittler) die Person, die den Abschleppbefehl für die Gemeinde ausstellt.

Auf Privatgrundstücken sind Sie als Eigentümer für das Abschleppen des widerrechtlich geparkten Fahrzeugs verantwortlich. Dies ist nicht Aufgabe der Gemeinde. 

Einspruch und Beschwerde

Sie können der Abschleppung Ihres Fahrzeugs widersprechen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie danach mit der Entscheidung über den Einspruch nicht einverstanden? Dann wenden Sie sich an das Gericht.