Abschleppen von Autos bei Falschparken

Die Gemeinde kann Ihr Auto abschleppen lassen, wenn Sie falsch geparkt haben. Ist ein Auto störend oder gefährlich geparkt? Auch dann schleppen wir Ihr Fahrzeug ab. Dies tun wir, wenn Ihr Auto eine Belästigung darstellt oder eine Gefahr für die Umgebung ist.

Ansatz

Möchten Sie Ihr abgeschlepptes Auto abholen? Melden Sie sich bei der Polizei. Diese wird Sie an das Abschleppunternehmen Dongen Berging B.V. weiterleiten.
Sie können Ihr Auto abholen: 

  • Montag bis Freitag von 18:00 bis 22:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10:00 bis 19:00 Uhr

Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit. 

Kosten

  • Wenn Sie zu Ihrem Fahrzeug kommen, bevor der Boa den Abschleppdienst beauftragt hat, dieses abzuschleppen, erhalten Sie nur einen Strafzettel.
  • Wenn der Abschleppwagen bereits unterwegs ist, aber noch nicht vor Ort ist, müssen Sie die Anfahrtskosten vor Ort bezahlen.
  • Wenn Ihr Fahrzeug bereits auf dem Abschleppwagen steht, erhalten Sie es sofort zurück, wenn Sie die Anfahrtskosten und Abschleppkosten vor Ort bezahlen.
  • Wenn Sie vor Ort nicht bar oder mit EC-Karte bezahlen können, schleppen wir Ihr Fahrzeug ab.
  • Die Kosten für das Protokoll hängen von der begangenen Ordnungswidrigkeit ab.
  • Wenn Sie wissen, um welche Zuwiderhandlung es sich handelt, können Sie die Höhe der Geldstrafe auf der Website der Staatsanwaltschaft einsehen. Hinzu kommen die Verwaltungskosten des CJIB.
  • Van Dongen Berging B.V. in Landgraaf legt die Kosten für das Abschleppen fest. Sie müssen die Kosten an dieses Unternehmen bezahlen. 

Beschreibung

Wir schleppen Ihr Auto ab, wenn Sie:

  • parked in a place where work is being carried out
  • Sie stehen unbefugt auf einem Behindertenparkplatz.
  • auf öffentlichen Straßen falsch geparkt ist (z. B. vor einer Ein- oder Ausfahrt) 
  • so geparkt ist, dass Ihr Auto eine Gefahr oder Behinderung für den übrigen Verkehr darstellt

In der Regel ist der Boa (außerordentlicher Ermittlungsbeamter) die Person, die im Auftrag der Gemeinde die Anweisung zum Abschleppen erteilt.

Auf Privatgrundstücken sind Sie als Eigentümer selbst für das Abschleppen des falsch geparkten Fahrzeugs verantwortlich. Dies ist keine Aufgabe der Gemeinde. 

Widerspruch und Berufung

Sie können gegen das Abschleppen Ihres Autos Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie beim Gericht Berufung ein.