Verzicht auf Grabrechte oder Übertragung auf einen anderen
Sie mieten ein Grab auf einem städtischen Friedhof für einen bestimmten Zeitraum. Wenn diese Zeit abgelaufen ist, können Sie es verlängern. Sie können auch auf Ihr Grabrecht verzichten. In diesem Fall erneuern Sie das Grab nicht. Dazu müssen Sie bei der Gemeinde eine Verzichtserklärung einreichen.
Wenn ein Grab auf Ihren Namen lautet, können Sie das Grabrecht verlängern, übertragen oder aufgeben. Den Antrag dazu stellen Sie beim Friedhofsträger.