Beantragung eines Wohnwagenplatzes

In der Gemeinde kann man an bestimmten Orten unter bestimmten Bedingungen in einem Wohnwagen wohnen. Dies ist nur auf einem Wohnwagenplatz möglich. Im Moment ist kein Wohnwagenplatz verfügbar. Wir arbeiten nicht mit einer Warteliste. Deshalb können Sie sich jetzt nicht bewerben.

Näherung

Sprechstunden

Benötigen Sie ein persönliches Gespräch? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit Herrn Hans Consten von PIM-Zuid. Das Gespräch kann auf dem Wohnwagenplatz, im Rathaus oder bei PIM-Zuid stattfinden.

Beschreibung

Die Gemeinde prüft, ob Sie einen Wohnwagenplatz mieten oder kaufen können. Personen aus der Wohnwagenkultur haben Vorrang.
Für die Einrichtung eines Wohnwagenplatzes benötigen Sie eine Umweltgenehmigung.

PIM-Süd ist die zentrale Anlaufstelle für Wohnwagenbewohner. ist die Anlaufstelle für Fragen, Kommentare, Informationen oder andere Wohnwagenangelegenheiten, wie z.B.:

  • Probleme zwischen Anwohnern oder Nachbarn
  • Probleme mit dem Vermieter
  • Überweisung an die Behörden
  • technische Störungen oder Beschwerden von Wohnwagenplätzen

Bedingungen

Um Ihr Interesse an einem kostenlosen Stellplatz zu bekunden, müssen Sie innerhalb der Zeitspanne antworten.
Sie benötigen:

  • Ein gültiger Identitätsnachweis. 
  • Eine positive Mietvertragserklärung des Vermieters, mit dem Sie zuletzt einen Mietvertrag hatten.
  • Eine Einkommenserklärung. Zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder eine Jahresabrechnung Ihres Arbeitgebers oder ein Nachweis über Sozialleistungen.
  • Ihre Verwandtschaft mit dem freien Wohnwagenplatz.

Für ein Verkaufsgespräch: 

  • Sie haben genug Geld, um den Kauf zu finanzieren.
  • Senden Sie einen schriftlichen Antrag an das Kollegium der Bürgermeister und beigeordnete.

Zeitspanne

Sie erhalten die Entscheidung über einen Wohnwagenplatz innerhalb von 8 Wochen. 

Einspruch und Beschwerde

Gegen die Entscheidung über die Zuweisung eines Wohnwagenplatzes können Sie weder Einspruch noch Klage erheben.