Zuschuss aus dem Wohnungsfonds

Heerlen möchte wachsen – mit Wohnungen, die zur Stadt und zu den Menschen passen, die dort leben oder sich dort niederlassen möchten. Der Woonfonds Heerlen unterstützt Projekte, die dazu beitragen und einen gesellschaftlichen Mehrwert bieten, sich aber finanziell nicht tragen. Dies tun wir durch Zuschüsse oder Bürgschaften. So können gute Pläne dennoch umgesetzt werden.

Bitte beachten Sie

Die Beantragung der Förderung beginnt am Montag, dem 23. November, um 9.00 Uhr.

Ansatz

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag Folgendes bei:

  • eine Beschreibung des Projekts und der beteiligten Parteien
  • eine Begründung dafür, inwiefern Ihr Projekt zum „Nieuw Heerlens Woonfundament“ und zu den drei Säulen des Wohnens beiträgt
  • ein Business Case
  • eine Begründung für die Höhe des beantragten Betrags, aus der hervorgeht, dass Ihr Projekt die Voraussetzungen erfüllt.

Beschreibung

Der Wohnungsfonds ist für Projekte bestimmt, die zu einem besseren und vielfältigeren Wohnungsbestand in Heerlen beitragen: Neubau, Abriss, Umnutzung, Umstrukturierung, Nachhaltigkeitsmaßnahmen und Nutzungsänderung von Wohnungen.

Wohnungsbaugesellschaften, Projektentwickler, private Vermieter und die Gemeinde können den Wohnungsfonds in Anspruch nehmen.

Haben Sie eine Idee, wie Heerlen weiter vorankommen kann? Dann denken wir gerne mit Ihnen mit.

Eine Beratung lohnt sich. Besprechen Sie Ihren Plan am besten mit uns, bevor Sie den Antrag stellen. So wissen Sie im Voraus, ob Ihr Projekt den Förderkriterien entspricht und welche Unterlagen wir benötigen. Vereinbaren Sie einen Termin.

Unrentable Spitze

Der unrentable Anteil ist der Betrag, um den die Kosten eines Projekts den Wert der fertiggestellten Immobilie übersteigen. Dieser Begriff bestimmt, wie hoch Ihr Beitrag maximal sein darf.

Die Kosten legen wir auf der Grundlage marktüblicher Grundstücks-, Bau- und Nebenkosten fest. Der Wert entspricht dem Marktwert im vermieteten Zustand, der von einem unabhängigen NRVT-Gutachter auf der Grundlage der für das Projekt geltenden Mietvereinbarungen und der Instandhaltungsfrist ermittelt wurde. Der Buchwert, der strategische Wert oder andere interne Bewertungsgrundsätze bleiben unberücksichtigt.

Andere Fördermittel, Zuschüsse und Ausgleichszahlungen für dasselbe Projekt ziehen wir ab. Bleibt kein positiver Betrag übrig? Dann liegt kein unrentabler Spitzenwert vor.

Förderbetrag pro Antragsteller

Der Zuschuss aus dem Wohnungsfonds deckt die förderfähigen Kosten oder den nachweisbaren Fehlbetrag bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 € pro Antrag ab. Sie können pro Kalenderjahr maximal zwei Anträge stellen.

Außerdem gelten je nach Art der Wohnung oder Tätigkeit folgende Höchstbeträge:

AktivitätMaximale unrentable SpitzeMaximaler Beitrag zum Wohnungsfonds
Neubau einer Sozialmietwohnung100.000 € pro Wohnung50.000 € pro Wohnung
Neubau oder Umwandlung in eine Wohnung im mittleren Mietsegment50.000 € pro Wohnung25.000 € pro Wohnung
Neubau oder Umwandlung in erschwingliche Eigentumswohnungen40.000 € pro Wohnung20.000 € pro Wohnung
Abriss einer Sozialwohnungk. A.20.000 € pro abgerissenem Wohnhaus

Die Beträge gelten auf dem Preisniveau von 2026. Ein Abriss kommt nur dann in Betracht, wenn er Teil eines größeren Umgestaltungsprojekts ist und mit einem Ersatzneubau oder einer Sanierung in Zusammenhang steht. Dies muss nicht am selben Standort erfolgen.
Für die Verbesserung der Nachhaltigkeit, die Qualitätssteigerung und die Umgestaltung von Sozialmietwohnungen gilt ein Zuschuss von maximal 50 % der förderfähigen Kosten.

Zuschuss oder Bürgschaft

Der Wohnungsfonds bietet zwei Arten von Unterstützung an.

  • Sie erhalten einen finanziellen Zuschuss, wenn feststeht, dass Ihr Projekt ein Defizit aufweist und ohne diesen Zuschuss nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig durchgeführt werden kann.
  • Eine Bürgschaft ist ein Sicherheitsnetz. Die Gemeinde verpflichtet sich dabei, einen Betrag zu zahlen, jedoch nur, wenn ein Risiko, das wir im Vorfeld gemeinsam festgelegt haben, tatsächlich eintritt. Eine Bürgschaft dient nicht dazu, ein Defizit zu decken, das Sie bereits jetzt absehen können. Die Bürgschaft gilt für maximal fünf Jahre. Wenn Sie in diesem Zeitraum keinen Anspruch auf die Bürgschaft geltend machen, erlischt diese.

Bedingungen

Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Projekt wird in der Gemeinde Heerlen durchgeführt.
  • Das Projekt leistet einen nachweisbaren Beitrag zum „Nieuw Heerlens Woonfundament“ und zu den drei Säulen des Wohnens: „Investieren“, „Pflegen“ und „Regulieren“.
  • Das Projekt schafft einen Mehrwert für den Wohnungsbestand in Heerlen: sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch der Qualität oder der Zusammensetzung des Stadtviertels.
  • Sie weisen nach, dass das Projekt ohne einen Zuschuss aus dem Wohnungsfonds nicht realisiert wird oder nicht innerhalb von zwei Jahren beginnen kann.
  • Es liegt ein nachweisbarer Fehlbetrag vor: ein Fehlbetrag, den Sie weder mit eigenem Kapital noch mit einem Darlehen ausgleichen können und der ausschließlich aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden kann.
  • Sie finanzieren mindestens 50 % der Gesamtprojektkosten selbst, entweder mit Eigenmitteln oder über einen Kredit.
  • Sie legen einen schlüssigen Business Case vor. Daraus geht hervor, dass das Projekt mit dem beantragten Zuschuss vollständig finanziert ist und innerhalb von zwei Jahren anlaufen kann.
  • Das Projekt führt weder zu einer Verdrängung noch zu einer unerwünschten Konzentration schutzbedürftiger Bewohner in einem Stadtteil.
  • Geht es um mehr Nachhaltigkeit oder um Qualitätsverbesserung? Dann zählen nur die Maßnahmen, die über die gesetzlichen Vorschriften und Ihre regelmäßige Instandhaltung hinausgehen.
  • Befindet sich das Projekt in Heerlen-Noord? Dann können Sie keinen Zuschuss für die reine Schaffung von Sozialwohnungen erhalten. Die Schaffung muss im Zusammenhang mit dem Abriss, der Umnutzung oder der Differenzierung des bestehenden Bestands stehen.
  • Sind Sie ein privater Vermieter? Dann verfügen Sie über die erforderliche Vermietergenehmigung.
  • Der Zuschuss entspricht den Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Alle Bedingungen finden Sie in der Verordnung zum Wohnungsfonds der Gemeinde Heerlen 2026 auf overheid.nl.

Zeitspanne

Sie erhalten den Bescheid innerhalb von 12 Wochen. Ist dies nicht möglich? Dann darf die Gemeinde diese Frist einmal verlängern. Die Gemeinde teilt Ihnen mit, wann Sie mit dem Bescheid rechnen können.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch einlegen. Sind Sie mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht Berufung einlegen.