Wohnen, Mieten und Vermieten in Heerlen

In Heerlen sind wir der Meinung, dass genügend bezahlbare und qualitativ gute Mietwohnungen wichtig sind. Deshalb gibt es in unserer Gemeinde strenge Regeln für Vermieter. Vermieten Sie eine Wohnung und sind Sie in schlechte Vermieterpraktiken verwickelt? Wenn ja, können Sie dies melden. 

Meldepunkt schlechter Vermieter

Sind Sie mit Ihrem Vermieter nicht einverstanden, weil zum Beispiel die Miete zu hoch ist, die Unterhaltszahlungen überfällig sind, Sie diskriminiert werden oder die Kaution zu hoch ist? Dann können Sie dies beim städtischen Meldepunkt melden.

Buyout-Schutz Heerlen 

Sie dürfen Ihre Immobilie mit einem WOZ-Wert von weniger als 300.000 € in einem Großteil von Heerlen innerhalb der ersten 4 Jahre nach dem Kauf nicht vermieten.

Wollen Sie Ihre Immobilie weiterhin vermieten? Dann gelten bestimmte Bedingungen, und Sie benötigen einen so genannten "Rückmietschutz". Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie die Wohnung an Ihr Kind oder Ihre Eltern vermieten wollen, oder wenn Sie die Wohnung für einen kürzeren Zeitraum vermieten. Wenn Sie ohne diese Genehmigung vermieten, können Sie mit einer hohen Geldstrafe belegt werden.

Diese Genehmigung ist in den folgenden Gebieten erforderlich: Maria Gewanden und Terschuren, Mariarade, Hoensbroek-De Dem, Vrieheide-De Stack, Heerlerheide-Passart, Heksenberg, Rennemig-Beersdal, Zeswegen-Nieuw Husken, Schandelen-Grasbroek, Meezenbroek, Schaesbergerveld, Eikenderveld , Woonboulevard -Ten Esschen, Bekkerveld, Caumerveld-Douve Weien, Molenberg und Heerlerbaan-Centrum.

Verbot von Zimmervermietung und Haussplitting

Als Immobilieneigentümer dürfen Sie keine Zimmer an mehrere Haushalte vermieten oder Ihre Immobilie in zwei Wohnungen in der Gemeinde aufteilen. Das ist das Verbot der Zimmervermietung und das Verbot der Aufteilung von Wohnungen.

Wollen Sie das trotzdem tun? Dann brauchen Sie eine Genehmigung. Sie können eine Genehmigung erhalten, wenn Sie zum Beispiel die Mindestanforderungen an die Wohnqualität erfüllen. Bei der Vermietung von Zimmern müssen Sie außerdem die Regeln für die Vermietung von Zimmern einhalten, und Ihre Räumlichkeiten dürfen nicht weiter als 50 Meter von einem anderen Mietobjekt entfernt sein. Vermieten Sie an besondere Personengruppen, z. B. an Personen, die aus einer klinischen psychiatrischen Einrichtung oder aus der Jugendhilfe mit Wohn- und Pflegeheimen entlassen wurden, an ehemalige Strafgefangene, an (drohende) Obdachlose oder an Wanderarbeiter? Dann müssen Sie sich auch an die Richtlinie Unterbringung von Betreuungsgruppen Heerlen 2024 halten.

Vermietung an Wanderarbeiter

Möchten Sie eine Immobilie an Wanderarbeiter vermieten? Dann brauchen Sie dafür eine Vermietungsgenehmigung. Diese gilt für die gesamte Gemeinde.

Sie wollen eine Immobilie im Stadtteil Uterweg oder Vrieheide vermieten? Auch hierfür ist eine Vermietungsgenehmigung erforderlich, selbst wenn Sie nicht an einen Wanderarbeitnehmer vermieten. Ein Bibob-Test kann von der Gemeinde durchgeführt werden.

Wohnberechtigung

Vermieten Sie insgesamt 3 oder mehr Immobilien, die Sie besitzen? Und vermieten Sie eine Wohnung mit einer Kaltmiete von weniger als 697,07 €? Dann muss Ihr Mieter einen Antrag auf eine "Wohnberechtigung" stellen. Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Mieter einen wirtschaftlichen oder sozialen Bezug zu unserer Gemeinde hat. Lehrer, Krankenschwestern und Polizeibeamte haben bei dieser Genehmigung Vorrang.