Wohnen, Mieten und Vermieten in Heerlen
In Heerlen sind wir der Meinung, dass genügend bezahlbare und qualitativ gute Mietwohnungen wichtig sind. Deshalb gibt es in unserer Gemeinde strenge Regeln für Vermieter. Vermieten Sie eine Wohnung und sind Sie in schlechte Vermieterpraktiken verwickelt? Wenn ja, können Sie dies melden.
Meldepunkt schlechte Vermietungen
Sind Sie mit Ihrem Vermieter nicht einverstanden, z. B. wegen überhöhter Miete, überfälliger Instandhaltung, Diskriminierung oder einer überhöhten Kaution? Dann können Sie dies bei der kommunalen Meldepunkt melden .
Buyout-Schutz Heerlen
Sie dürfen Ihre Immobilie mit einem WOZ-Wert von weniger als 300.000 € in einem Großteil von Heerlen innerhalb der ersten 4 Jahre nach dem Kauf nicht vermieten.
Möchten Sie Ihre Immobilie weiterhin vermieten? Dann gelten bestimmte Bedingungen, und Sie brauchen einen so genannten "Rückkaufschutz für die Mietlizenz". Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie die Wohnung an Ihr Kind oder Ihre Eltern vermieten wollen oder wenn Sie die Wohnung für einen kürzeren Zeitraum vermieten wollen. Wenn Sie ohne diese Genehmigung vermieten, können Sie mit einer hohen Geldstrafe belegt werden.
Diese Genehmigung ist in den folgenden Gebieten erforderlich: Maria Gewanden und Terschuren, Mariarade, Hoensbroek-De Dem, Vrieheide-De Stack, Heerlerheide-Passart, Heksenberg, Rennemig-Beersdal, Zeswegen-Nieuw Husken, Schandelen-Grasbroek, Meezenbroek, Schaesbergerveld, Eikenderveld, Woonboulevard Esschen, Bekkerveld, Caumerveld-Douve Weien, Molenberg und Heerlerbaan-Centrum.
Verbot von Zimmervermietung und Haussplitting
Als Eigentümer einer Immobilie dürfen Sie weder Zimmer an mehrere Haushalte vermieten noch Ihre Immobilie in zwei Wohnungen in der Gemeinde aufteilen. Das ist das Verbot der Zimmervermietung und das Verbot der Aufteilung von Wohnungen.
Wollen Sie das trotzdem tun? Dann brauchen Sie eine Genehmigung. Sie können eine Genehmigung erhalten, wenn Sie zum Beispiel die Mindestanforderungen an die Wohnqualität erfüllen. Bei der Vermietung von Zimmern müssen Sie außerdem die Regeln für die Vermietung von Zimmern einhalten, und Ihre Räumlichkeiten dürfen nicht weiter als 50 Meter von einem anderen Mietobjekt entfernt sein. Vermieten Sie an bestimmte Personengruppen, z. B. an Personen, die aus einer klinischen psychiatrischen Einrichtung oder einer Jugendhilfeeinrichtung mit Wohnheim und Pflegefamilien entlassen wurden, an ehemalige Strafgefangene, an (drohende) Obdachlose oder an Wanderarbeiter? Dann müssen Sie sich auch an die Richtlinie Wohnen für Gruppen Heerlen 2024 halten.
Vermietung an Wanderarbeiter
Möchten Sie eine Immobilie an Wanderarbeiter vermieten? Dann brauchen Sie dafür eine Vermietungsgenehmigung. Diese gilt für die gesamte Gemeinde.
Sie wollen eine Immobilie im Stadtteil Uterweg oder Vrieheide vermieten? Auch hierfür ist eine Vermietungsgenehmigung erforderlich, selbst wenn Sie nicht an einen Wanderarbeitnehmer vermieten. Ein Bibob-Test kann von der Gemeinde durchgeführt werden.
Wohnberechtigung
Vermieten Sie insgesamt 3 oder mehr Immobilien, die Sie besitzen? Und vermieten Sie eine Wohnung mit einer Kaltmiete von weniger als 697,07 €? Dann muss Ihr Mieter einen Antrag auf eine "Wohnberechtigung" stellen. Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Mieter einen wirtschaftlichen oder sozialen Bezug zu unserer Gemeinde hat. Lehrer, Krankenschwestern und Polizeibeamte haben bei dieser Genehmigung Vorrang.