Bewertungszuschuss

Diese Subvention ist eine Anerkennung für Stiftungen, Vereine und Interessengruppen für die Durchführung sozialer Aktivitäten, die für die Gemeinde von Bedeutung sind. Die Gemeinde entscheidet, ob Sie einen Zuschuss erhalten und in welcher Form.

Ansatz

Sie können die Förderung jedes Jahr beantragen. Reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein. Wir reservieren jedes Jahr einen festen Betrag.
Füllen Sie die Angaben sorgfältig aus und reichen Sie die Anlagen ein, da sich sonst die Höhe der Förderung ändern kann.

Die folgenden Unterlagen sind einzureichen:

  • eine Kopie des Auszugs aus dem Handelsregister
  • die Satzung
  • eine Mitgliederliste der beitragszahlenden aktiven Sportler, unterteilt in Jugendmitglieder, Mitglieder mit Behinderung (ab 19 Jahren) und sonstige Mitglieder
  • eine Kopie des Wettkampfprogramms der jugendlichen Mitglieder und Mitglieder mit Behinderung, die Wettkämpfe außerhalb von Limburg bestreiten

Einreichungsfristen nach Gesellschaftsbereich: 

  • Amateurkunst bis spätestens 1. März
  • Amateursport spätestens am 1. April
  • Erste Hilfe bis spätestens 1. Februar
  • Kinderferienarbeit bis spätestens 1. März
  • gesellschaftliche Teilhabe bis spätestens 1. März
  • Umwelt Natur und Lebensumfeld spätestens am 1. Februar
  • offene Jugendarbeit bis spätestens 1. März
  • Scouting bis spätestens 1. Februar

Beschreibung

Beispiele für Förderzuschüsse sind Theater, Gesang, Musik, Sport, Jugendarbeit, Pfadfinder, Kinderferienarbeit, Erste Hilfe, Begegnungsaktivitäten für Senioren oder Natur- und Umwelterziehung.

Glauben Sie, dass Sie Anspruch auf einen Zuschuss haben? Dann prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Bedingungen

  • Nur Organisationen oder Interessengruppen ohne Gewinnzweck können eine Förderung erhalten.
  • Die Aktivitäten stehen im Einklang mit den vom Rat und vom Kollegium politischen Entscheidungen.
  • Sie erläutern, was Sie mit den Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln erreichen möchten. Dazu gehört auch die Förderung.
  • Sie erklären, was Sie tun werden, um dieses Ziel zu erreichen.
  • Jeder innerhalb der Zielgruppe muss an den Aktivitäten teilnehmen können, unabhängig von Weltanschauung, Rasse oder sexueller Orientierung. Ausgenommen hiervon sind Aktivitäten mit emanzipatorischem Ziel.
  • Die Aktivitäten dürfen nicht gegen das Gesetz, das allgemeine Interesse und/oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Das Kollegium beschließen, dass Sie sich einer Dachorganisation anschließen müssen. Außerdem können für jeden sozialen Bereich zusätzliche Bedingungen gelten. Diese Bedingungen sind in den Richtlinien festgelegt.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von zwölf Wochen nach Ablauf der Einreichungsfrist über Ihren Antrag.

Widerspruch und Berufung

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie beim Gericht Berufung ein.