Anerkennungszuschuss
Mit diesem Zuschuss werden Stiftungen, Vereine und Interessengruppen für die Durchführung von sozialen Aktivitäten gewürdigt, die die Gemeinde für wichtig hält. Die Gemeinde entscheidet, ob und in welcher Form Sie einen Zuschuss erhalten.
Näherung
Sie können den Zuschuss jedes Jahr beantragen. Beantragen Sie rechtzeitig.
Wir reservieren einen festen Betrag pro Jahr. Füllen Sie die Angaben korrekt aus und reichen Sie die Anhänge ein, da sich dies sonst auf die Höhe des Zuschusses auswirken kann.
Die zu liefernden Anhänge sind:
- eine Kopie des Auszugs aus der Handelskammer
- die Satzung
- eine Mitgliederliste der beitragszahlenden aktiven Sportler, unterteilt in jugendliche Mitglieder, behinderte Mitglieder (ab 19 Jahren) und sonstige Mitglieder
- ein Exemplar des Wettbewerbsprogramms für jugendliche Mitglieder und behinderte Mitglieder, die Ligaspiele außerhalb Limburgs bestreiten
Datum der Antragstellung nach Sozialbereich:
- Amateurkunst bis spätestens 1. März
- Amateursport bis spätestens 1. April
- Erste Hilfe bis spätestens 1. Februar
- Ferienarbeit für Kinder bis spätestens 1. März
- soziale Beteiligung bis spätestens 1. März
- Umwelt Natur und Umwelt bis spätestens 1. Februar
- offene Jugendarbeit bis spätestens 1. März
- Scouting bis spätestens zum 1. Februar