Anerkennungszuschuss

Mit diesem Zuschuss werden Stiftungen, Vereine und Interessengruppen für die Durchführung von sozialen Aktivitäten gewürdigt, die die Gemeinde für wichtig hält. Die Gemeinde entscheidet, ob und in welcher Form Sie einen Zuschuss erhalten.

Näherung

Sie können den Zuschuss jedes Jahr beantragen. Beantragen Sie rechtzeitig.
Wir reservieren einen festen Betrag pro Jahr. Füllen Sie die Angaben korrekt aus und reichen Sie die Anhänge ein, da sich dies sonst auf die Höhe des Zuschusses auswirken kann.

Die zu liefernden Anhänge sind:

  • eine Kopie des Auszugs aus der Handelskammer
  • die Satzung
  • eine Mitgliederliste der beitragszahlenden aktiven Sportler, unterteilt in jugendliche Mitglieder, behinderte Mitglieder (ab 19 Jahren) und sonstige Mitglieder
  • ein Exemplar des Wettbewerbsprogramms für jugendliche Mitglieder und behinderte Mitglieder, die Ligaspiele außerhalb Limburgs bestreiten

Datum der Antragstellung nach Sozialbereich: 

  • Amateurkunst bis spätestens 1. März
  • Amateursport bis spätestens 1. April
  • Erste Hilfe bis spätestens 1. Februar
  • Ferienarbeit für Kinder bis spätestens 1. März
  • soziale Beteiligung bis spätestens 1. März
  • Umwelt Natur und Umwelt bis spätestens 1. Februar
  • offene Jugendarbeit bis spätestens 1. März
  • Scouting bis spätestens zum 1. Februar

Beschreibung

Beispiele für anerkennende Zuschüsse sind Theater, Gesang, Musik, Sport, Jugendarbeit, Pfadfinderei, Kinderferienarbeit, Erste Hilfe, Begegnungsaktivitäten für ältere Menschen oder Natur- und Umwelterziehung.

Sind Sie der Meinung, dass Sie für einen Beitrag in Frage kommen? Dann prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Bedingungen

  • Nur gemeinnützige Organisationen oder Interessengruppen können Zuschüsse erhalten.
  • Die Aktivitäten entsprechen den vom Rat und ihm festgelegten Richtlinien Kollegium politische Entscheidungen getroffen.
  • Sie erklären, was Sie mit den Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln erreichen wollen. Dazu gehört auch der Zuschuss.
  • Sie erklären, was Sie tun werden, um dieses Ziel zu erreichen.
  • Alle Mitglieder der Zielgruppe sollten an den Aktivitäten teilnehmen können, unabhängig von ihrer Weltanschauung, Ethnie oder sexuellen Präferenz. Ausnahmen sind Aktivitäten mit einem emanzipatorischen Ziel.
  • Die Aktivitäten dürfen nicht gegen das Gesetz, das öffentliche Interesse und/oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Es Kollegium kann festlegen, dass Sie einer Dachorganisation beitreten müssen. Es können auch zusätzliche Auflagen je Sozialbereich gelten. Diese Bedingungen sind in den Versicherungsbedingungen aufgeführt.

Zeitspanne

Die Stadtverwaltung wird innerhalb von 12 Wochen nach Ablauf der Frist über Ihren Antrag entscheiden.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.