Anerkennungszuschuss

Mit diesem Zuschuss werden Stiftungen, Vereine und Interessengruppen für die Durchführung von sozialen Aktivitäten gewürdigt, die die Gemeinde für wichtig hält. Die Gemeinde entscheidet, ob und in welcher Form Sie einen Zuschuss erhalten.

Näherung

Sie können den Zuschuss jedes Jahr beantragen. Bewerben Sie sich rechtzeitig. Wir reservieren einen festen Betrag pro Jahr.
Füllen Sie die Angaben korrekt aus und reichen Sie die Anhänge ein, da dies sonst Auswirkungen auf die Höhe des Zuschusses haben kann.

Folgende Anhänge sind zu übermitteln:

  • eine Kopie des Auszugs aus der Handelskammer
  • die Satzung
  • eine Mitgliederliste der beitragszahlenden aktiven Sportler, unterteilt in jugendliche Mitglieder, behinderte Mitglieder (ab 19 Jahren) und sonstige Mitglieder
  • ein Exemplar des Wettbewerbsprogramms für jugendliche Mitglieder und behinderte Mitglieder, die Ligaspiele außerhalb Limburgs bestreiten

Datum der Antragstellung nach Sozialbereich: 

  • Amateurkunst bis spätestens 1. März
  • Amateursport bis spätestens 1. April
  • Erste Hilfe bis spätestens 1. Februar
  • Ferienarbeit für Kinder bis spätestens 1. März
  • soziale Beteiligung bis spätestens 1. März
  • Umwelt Natur und Umwelt bis spätestens 1. Februar
  • offene Jugendarbeit bis spätestens 1. März
  • Scouting bis spätestens zum 1. Februar

Beschreibung

Beispiele für anerkennende Zuschüsse sind Theater, Gesang, Musik, Sport, Jugendarbeit, Pfadfinderei, Kinderferienarbeit, Erste Hilfe, Begegnungsaktivitäten für ältere Menschen oder Natur- und Umwelterziehung.

Sind Sie der Meinung, dass Sie für einen Beitrag in Frage kommen? Dann prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Bedingungen

  • Nur gemeinnützige Organisationen oder Interessengruppen können Zuschüsse erhalten.
  • Die Aktivitäten fügen sich in die vom Rat und dem Kollegium getroffenen politischen Entscheidungen ein.
  • Sie erklären, was Sie mit den Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln erreichen wollen. Dazu gehört auch der Zuschuss.
  • Sie erklären, was Sie tun werden, um dieses Ziel zu erreichen.
  • Jeder in der Zielgruppe sollte an den Aktivitäten teilnehmen können, unabhängig von Weltanschauung, Ethnie oder sexueller Präferenz. Ausnahmen sind Aktivitäten mit einem emanzipatorischen Ziel.
  • Die Aktivitäten dürfen nicht gegen das Gesetz, das öffentliche Interesse und/oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Das Kollegium kann vorschreiben, dass Sie einem Dachverband beitreten müssen. Es kann auch zusätzliche Bedingungen für jeden sozialen Bereich geben. Diese Bedingungen sind in den Richtlinien zu finden.

Zeitspanne

Die Stadtverwaltung wird innerhalb von 12 Wochen nach Ablauf der Frist über Ihren Antrag entscheiden.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.