Bewertungszuschuss
Diese Subvention ist eine Anerkennung für Stiftungen, Vereine und Interessengruppen für die Durchführung sozialer Aktivitäten, die für die Gemeinde von Bedeutung sind. Die Gemeinde entscheidet, ob Sie einen Zuschuss erhalten und in welcher Form.
Ansatz
Sie können die Förderung jedes Jahr beantragen. Reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein. Wir reservieren jedes Jahr einen festen Betrag.
Füllen Sie die Angaben sorgfältig aus und reichen Sie die Anlagen ein, da sich sonst die Höhe der Förderung ändern kann.
Die folgenden Unterlagen sind einzureichen:
- eine Kopie des Auszugs aus dem Handelsregister
- die Satzung
- eine Mitgliederliste der beitragszahlenden aktiven Sportler, unterteilt in Jugendmitglieder, Mitglieder mit Behinderung (ab 19 Jahren) und sonstige Mitglieder
- eine Kopie des Wettkampfprogramms der jugendlichen Mitglieder und Mitglieder mit Behinderung, die Wettkämpfe außerhalb von Limburg bestreiten
Einreichungsfristen nach Gesellschaftsbereich:
- Amateurkunst bis spätestens 1. März
- Amateursport spätestens am 1. April
- Erste Hilfe bis spätestens 1. Februar
- Kinderferienarbeit bis spätestens 1. März
- gesellschaftliche Teilhabe bis spätestens 1. März
- Umwelt Natur und Lebensumfeld spätestens am 1. Februar
- offene Jugendarbeit bis spätestens 1. März
- Scouting bis spätestens 1. Februar