Subventionen für Spielplätze

Diese Subvention ist für Vereine und Stiftungen bestimmt. Diese haben das Ziel, die Spielplatzarbeit in einem bestimmten (Stadt-)Teil von Heerlen zu organisieren. Als Verein oder Stiftung können Sie jährlich eine Subvention für die Verwaltung und den Betrieb des Spielplatzes beantragen. Sie können auch einen einmaligen Subventionsantrag stellen, beispielsweise für:

  • den Kauf neuer Spielgeräte
  • Umfassende Wartungsarbeiten an Spritzbecken
  • Umfangreiche Instandhaltungsarbeiten an Spielplatzgebäuden. Dies muss für die Durchführung der Spielplatzarbeiten erforderlich sein.

Ansatz

Sie können jedes Jahr einen Zuschuss beantragen. Beantragen Sie den Zuschuss rechtzeitig. Pro Jahr ist ein fester Betrag reserviert. Sind die Angaben nicht korrekt ausgefüllt oder sind keine Anlagen beigefügt? Dies kann sich auf die Höhe des Zuschusses auswirken. 

Beschreibung

Die Gemeinde schließt mit diesen Organisationen eine Durchführungsvereinbarung ab. Die Gemeinde entscheidet, ob Sie einen finanziellen Zuschuss erhalten und in welcher Form. 

Bedingungen

Die Bedingungen sind:

  • Nur die Stiftung „Samenwerkende Speeltuinen Hoensbroek”, die Stiftung „Speeltuinen Heerlen Stad Oost”, die Stiftung „Speeltuin Heksenberg”, der Spielplatzverein „’t Baanrakkertje” und die Stiftung „Vrijetijdscentrum voor de jeugd” können einen Zuschuss für Spielplätze beantragen.
  • Die Aktivitäten müssen mit den vom Rat und vom Kollegium politischen Entscheidungen im Einklang stehen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihre Ziele mit den Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln erreichen können. Dazu gehört auch die zu gewährende Subvention.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie effizient arbeiten.
  • Jeder innerhalb der Zielgruppe, unabhängig von Weltanschauung, Rasse oder sexueller Orientierung, muss an den Aktivitäten teilnehmen können.
  • Die Aktivitäten dürfen nicht gegen das Gesetz, das allgemeine Interesse und/oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Das Kollegium beschließen, dass Sie sich einer Dachorganisation anschließen müssen. Darüber hinaus können je nach Art der Förderung zusätzliche Bedingungen gelten. Möchten Sie weitere Informationen? Schauen Sie unter Gesetze und Vorschriften nach.

Zeitspanne

Die Gemeinde trifft innerhalb von 12 Wochen nach Eingang Ihres Antrags eine Entscheidung.

Widerspruch und Berufung

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Wenn Sie mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht einverstanden sind, können Sie beim Gericht Berufung einlegen.