Zuschüsse für Spielplätze

Dieser Zuschuss ist für Vereine und Stiftungen bestimmt. Diese haben das Ziel, Spielplatzarbeit in einem bestimmten (Stadt-)Teil von Heerlen zu organisieren. Als Verein oder Stiftung können Sie einen jährlichen Zuschuss für die Verwaltung und den Betrieb des Spielplatzes beantragen. Sie können auch einen einmaligen Zuschuss beantragen, z. B. für:

  • die Anschaffung neuer Spielplatzgeräte
  • größere Wartungsarbeiten an Planschbecken
  • größere Wartungsarbeiten an Spielplatzgebäuden. Die Durchführung von Spielplatzarbeiten muss notwendig sein.

Näherung

Sie können jedes Jahr einen Zuschuss beantragen. Beantragen Sie den Zuschuss rechtzeitig. Jedes Jahr wird ein fester Betrag zur Verfügung gestellt. Daten nicht richtig ausgefüllt oder Anlagen nicht beigefügt? Dies kann sich auf die Höhe des Zuschusses auswirken. 

Beschreibung

Die Gemeinde schließt mit diesen Organisationen einen Durchführungsvertrag ab. Die Gemeinde entscheidet, ob und in welcher Form Sie einen finanziellen Beitrag erhalten. 

Bedingungen

Die Bedingungen sind:

  • Nur die Stichting Samenwerkende Speeltuinen Hoensbroek, die Stichting Speeltuinen Heerlen Stad Oost, Stichting speeltuin Heksenberg, Speeltuinvereniging 't Baanrakkertje und die Stichting Vrijetijdscentrum voor de jeugd können einen Zuschuss für Spielplätze beantragen.
  • Die Aktivitäten müssen den vom Rat und ihm festgelegten Richtlinien entsprechen Kollegium politische Entscheidungen getroffen.
  • Sie müssen nachweisen, dass das, was Sie erreichen wollen, mit den Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln möglich ist. Dazu gehört auch der zu gewährende Zuschuss.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie effektiv handeln.
  • Alle Mitglieder der Zielgruppe sollten unabhängig von ihrer Weltanschauung, Rasse oder sexuellen Orientierung an den Aktivitäten teilnehmen können.
  • Die Aktivitäten dürfen nicht gegen das Gesetz, das öffentliche Interesse und/oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Es Kollegium kann festlegen, dass Sie einer Dachorganisation beitreten müssen. Darüber hinaus können für jede Förderart zusätzliche Bedingungen gelten. Wünschen Sie weitere Informationen? Schauen Sie sich Gesetze und Vorschriften an.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 12 Wochen nach Eingang Ihres Antrags.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Wenn Sie dann mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht einverstanden sind, können Sie bei Gericht Widerspruch einlegen.