Beantragung eines Flüchtlingspasses oder eines Ausländerpasses
Flüchtlinge und Ausländer, die in den Niederlanden wohnen dürfen, können manchmal einen besonderen Reisepass erhalten. Beantragen Sie den Reisepass persönlich bei der Gemeinde, in der Sie wohnen.
Mit diesem Reisepass können Sie ins Ausland reisen. Der Reisepass ist in allen Ländern außer Ihrem Herkunftsland gültig. Wir liefern die Reisedokumente auch zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz, montags bis samstags zwischen 8 und 22 Uhr.
Näherung
So beantragen Sie einen Flüchtlings- oder Fremdenpass:
- Sie kommen zur Gemeinde.
- Sie nehmen mit:
- Ihre gültige Aufenthaltserlaubnis
- alle Ihre Reisedokumente, auch abgelaufene
- 1 farbiges Passfoto, das gemäß den Vorschriften aufgenommen wurde
- eventuell: Ihr abgelaufener Flüchtlings- oder Ausländerpass
- Sie bezahlen den Pass zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bitte zahlen Sie per Pin.
Die Gemeinde kann Ihren Antrag auf Ausstellung eines Flüchtlings- oder Ausländerpasses an das Außenministerium weiterleiten. Die Gemeinde wird Sie dann um zusätzliche Unterlagen bitten. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten wird Ihren Antrag dann prüfen.
Beantragen Sie einen Reisepass für ein Kind unter 18 Jahren? Dann kommen Sie zusammen mit dem Kind zur Gemeinde. Bitte bringen Sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen mit:
- Ihr eigenes Ausweisdokument
- schriftliche Zustimmung beider Eltern oder Erziehungsberechtigten
Ist Ihr Reisepass verloren gegangen oder gestohlen worden? Gehen Sie zur Stadtverwaltung und beantragen Sie ein neues Reisedokument. Sie müssen den Verlust nicht bei der Polizei melden.
Vereinbaren Sie vor der Beantragung einen Termin bei der Gemeindeverwaltung. Kommen Sie, um den Reisepass abzuholen? Dann ist kein Termin erforderlich. Sie müssen den Pass persönlich abholen. Bringen Sie die Quittung mit. Dies ist Ihre Quittung. Bringen Sie alte Reisedokumente zur Abgabe mit.