Beantragung eines Flüchtlings- oder Ausländerpasses

Ein Flüchtlings- oder Ausländerpass ist für Personen gedacht, die in den Niederlanden wohnen, aber nicht von hier sind. Beantragen Sie den Pass persönlich bei der Gemeinde, in der Sie wohnen.

Mit diesem Reisepass können Sie ins Ausland reisen. Der Pass ist in allen Ländern außer Ihrem Herkunftsland gültig. Für die Abholung ist kein Termin erforderlich. Wir liefern die Reisedokumente von Montag bis Samstag zwischen 8 und 22 Uhr auch zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz.

Näherung

So beantragen Sie einen Flüchtlings- oder Fremdenpass:

  • Sie kommen zur Gemeinde.
  • Sie nehmen mit:
    • Ihre gültige Aufenthaltserlaubnis
    • alle Ihre Reisedokumente, auch abgelaufene
    • 1 farbiges Passfoto, das den Richtlinien entspricht
    • eventuell: Ihr abgelaufener Flüchtlings- oder Ausländerpass
  • Sie bezahlen den Pass zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bitte zahlen Sie per Pin.

Die Gemeinde kann Ihren Antrag auf Ausstellung eines Flüchtlings- oder Ausländerpasses an das Außenministerium weiterleiten. Die Gemeinde wird Sie dann um zusätzliche Unterlagen bitten. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten wird Ihren Antrag dann prüfen.

Beantragen Sie einen Reisepass für ein Kind unter 18 Jahren? Dann kommen Sie zusammen mit dem Kind zur Gemeinde. Bitte bringen Sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen mit:

  • Ihr eigenes Ausweisdokument
  • schriftliche Zustimmung beider Eltern oder Erziehungsberechtigten

Ist Ihr Reisepass verloren gegangen oder gestohlen worden? Gehen Sie zur Stadtverwaltung und beantragen Sie ein neues Reisedokument. Sie müssen den Diebstahl nicht bei der Polizei melden.

Vereinbaren Sie vor der Beantragung einen Termin bei der Gemeindeverwaltung. Kommen Sie, um den Reisepass abzuholen? Dann ist kein Termin erforderlich. Sie müssen den Pass persönlich abholen. Bringen Sie die Quittung mit. Dies ist Ihre Quittung. Bringen Sie alte Reisedokumente zur Abgabe mit.

Kosten

Zolltarife 2024

  • 63,40 € für den Reisepass
  • 57,05 € Aufpreis für einen Eilantrag. Ein Eilantrag ist nur für einen Flüchtlingspass möglich (Aufenthaltstyp 3, 4 oder 5)

Bitte zahlen Sie per Pin.

Beschreibung

Mit einem Reisepass zeigen Sie, wer Sie sind. Mit diesem Pass können Sie auch ins Ausland reisen. Der Flüchtlings- oder Ausländerpass ist in allen Ländern außer Ihrem Herkunftsland gültig. Für einige Länder brauchen Sie auch ein Visum.

Kinder benötigen einen eigenen Reisepass. Kinder ab 14 Jahren müssen sich in den Niederlanden ausweisen können.

Der Pass eines Flüchtlings oder Ausländers ist bis zu 5 Jahre gültig. Dies hängt von der Dauer Ihres Aufenthaltstitels ab.

Bedingungen

Die Voraussetzungen für einen Flüchtlingspass sind:

  • Sie haben den Flüchtlingsstatus für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit (Typ III oder IV).
  • Sie haben nicht die niederländische Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind in der Grundregistrierung (BRP) der Gemeinde, in der Sie den Flüchtlingspass beantragen, registriert.

Sie haben keinen Flüchtlingsstatus? Dann beantragen Sie einen Fremdenpass.

Die Bedingungen für einen Ausländerpass sind:

  • Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel des Typs I oder II.
  • Ihr eigenes Land gibt Ihnen keinen Reisepass.
  • Sie sind im Basis-Personenregister (BRP) der Gemeinde eingetragen, in der Sie den Fremdenpass beantragen.

Begriff

Hat die Gemeinde Ihren Antrag an das Außenministerium weitergeleitet? Wenn ja, kann es mehrere Monate dauern, bis Sie Ihren Reisepass abholen können. Ein Eilverfahren ist nicht möglich.

Wenn die Gemeinde Ihren Antrag nicht an das Außenministerium weiterleitet, können Sie den Pass nach 6 Arbeitstagen bei der Gemeinde abholen.

Sind Ihnen 6 Arbeitstage zu lang? Dann beantragen Sie ein Reisedokument im Eilverfahren. Wenn Sie das Reisedokument vor 15 Uhr beantragen, ist es spätestens nach 2 Arbeitstagen fertig. Sie zahlen dann einen Aufpreis.

Ist Ihr Reisedokument verschwunden? Dann ist ein Eilverfahren nicht immer möglich. Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde.