Eidesstattliche Erklärung oder Versprechen zu personenbezogenen Daten

Sie haben keine Dokumente von einem offiziellen Ereignis im Ausland, wie einer Heirat oder einem Todesfall? Dann reichen Sie bei der Gemeinde eine Erklärung über Ihre persönlichen Daten ein.

Näherung

Auf diese Weise geben Sie eine Erklärung zu Ihren persönlichen Daten ab:

  • Sie gehen zur Stadtverwaltung.
  • Sie bringen alle Ihre offiziellen Dokumente mit, z. B. einen Reisepass oder einen Führerschein.
  • Sie legen den Eid oder das Versprechen ab. Die Erklärung wird schriftlich abgefasst und von Ihnen unterzeichnet.

Beschreibung

Bei einem offiziellen Ereignis im Ausland müssen Sie die offiziellen Dokumente bei der Gemeinde einreichen. Zum Beispiel, wenn Sie im Ausland geheiratet oder dort ein Kind bekommen haben.

Sind Sie nicht in der Lage, diese Dokumente vorzulegen? Dann ist es manchmal möglich, eine eidesstattliche Erklärung oder ein Versprechen abzugeben. Die Gemeinde trägt die Daten dann trotzdem in das Personenstandsregister ein. Ob Sie sich für die eidesstattliche oder die versprochene Erklärung entscheiden, hängt von Ihrer Lebensphilosophie ab. Die Gemeinde wird Ihre Erklärung nach Möglichkeit in anderen Registern überprüfen.

Es ist eine Straftat, unter Eid oder Versprechen falsche Informationen weiterzugeben.

Wann machen wir eine Aussage unter Eid?

  • Eine Ersteintragung in das Unternehmensregister.
  • Ein mündlicher oder schriftlicher Antrag des Bürgers auf Aufnahme der Daten.

Bedingungen

Die Voraussetzung für eine Erklärung über Ihre persönlichen Daten ist:

  • Sie können die erforderlichen Unterlagen nicht bei der Gemeinde einreichen.