Erlaubnis zur Anbringung von Werbung

Möchten Sie Werbung an Ihrem Gebäude anbringen? Dann beantragen Sie eine Umweltgenehmigung über das Online-Portal Omgevingsloket.

Hinweis

Haben Sie im Jahr 2023 eine Genehmigung angemeldet oder beantragt? Wenn ja, gelten für Sie möglicherweise andere Regeln.

Näherung

So beantragen Sie eine Umweltgenehmigung für Werbung:

  • Gehen Sie zum Umweltzähler.
  • Führen Sie die Genehmigungsprüfung durch.
  • Sie werden sehen, ob Sie eine Genehmigung benötigen. Sie können die Genehmigung sofort beantragen.
  • Melden Sie sich mit eRecognition an.
  • Sie geben unter anderem weiter:
    • Zeichnung oder eingezeichnetes Foto des Standortes der Anzeige
    • Foto, Zeichnung oder Beschreibung der Anzeige
    • Werbemaße
    • Zeitraum, in dem die Werbung sichtbar bleibt

Kosten

Die Lizenzgebühr richtet sich nach der von uns festgelegten Standardgebühr. Sie können dies in der Gebührenordnung 2024 nachlesen

Beschreibung

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück Werbung anbringen wollen, benötigen Sie möglicherweise eine Umweltgenehmigung. Dies hängt insbesondere von der Auffälligkeit der Werbung, dem Standort und dem Zeitraum ab, in dem Sie sie anbringen wollen. Wenn Sie keine Genehmigung benötigen, müssen Sie die Werbung bei der Gemeinde anmelden.

Manchmal muss man für ein Werbeobjekt eine Steuer an die Gemeinde zahlen. Dies ist die Prekariatsabgabe: das Recht, Markisen und Balkone mit Werbung über öffentlichem Grund, z. B. dem Bürgersteig, anzubringen.

Bedingungen

Sie müssen eine Umweltgenehmigung für die Werbung beantragen, wenn diese mit der Werbung verbunden ist:

  • eine große Werbetafel
  • bewegende Werbung
  • Leuchtreklame
  • Werbung im Stadtzentrum
  • Dauerwerbung

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.