Zahlung der Feuerwehrgebühren
Wird die Feuerwehr für Sie tätig und geht es nicht um das Löschen von Bränden, die Bekämpfung von Katastrophen oder um Hilfeleistungen? Dann kann die Gemeinde Ihnen dafür eine Rechnung schicken.
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Wird die Feuerwehr für Sie tätig und geht es nicht um das Löschen von Bränden, die Bekämpfung von Katastrophen oder um Hilfeleistungen? Dann kann die Gemeinde Ihnen dafür eine Rechnung schicken.
So bezahlen Sie die Kosten für die Brandbekämpfung:
Manchmal wird die Feuerwehr für andere Arbeiten angefordert, die nicht dringend sind. Zum Beispiel:
Solche Aufgaben gehören nicht zum Standardprogramm der Feuerwehr, aber sie kosten Geld. Deshalb kann die Gemeinde eine Gebühr verlangen. Sie zahlen für die Ausrüstung, aber auch für die Dienstleistungen.
Zu den Bedingungen für die Zahlung der Feuerwehrgebühren gehören:
Sie können gegen die Rechnung der Gemeinde für die Feuerwehrabgaben Einspruch erheben. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen bei der Gemeinde. Sind Sie danach mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann klagen Sie vor Gericht.