Befreiung vom Zugang zur Fußgängerzone

Das Zentrum von Heerlen ist weitgehend eine Fußgängerzone. Die Fußgängerzone ist täglich zwischen 7.30 Uhr und 12.00 Uhr für jedermann zugänglich. Für das Betreten außerhalb dieser Zeiten benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Dann können Sie als Unternehmer oder Bewohner der Innenstadt Ihr Geschäft oder Ihre Wohnung mit dem Auto erreichen. Beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadtverwaltung.

Näherung

Es kann jeweils nur ein Kennzeichen aktiv sein. Das Kennzeichen, das zuvor aktiv war, funktioniert nicht mehr, sobald Sie ein anderes Kennzeichen eingeben. Sie können bei jeder Ausnahmegenehmigung maximal 3 verschiedene Kennzeichen eingeben.

Brauchen Sie Hilfe?

Steigen Sie nicht aus? Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie unser Kundenkontaktzentrum während der Geschäftszeiten an: 045-5605040.
Wir schicken Ihnen eine Anleitung zu. Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Digitalisierung haben, aber über ein Smartphone, DigiD und ein Bankkonto bei iDeal verfügen, kann Ihnen der Servicepoint in Ihrer Bibliothek bei der Beantragung helfen.

Kosten

Satz 2024

18,50 € für eine Ausnahmegenehmigung zum Betreten des Stadtzentrums 

Tarif 2025

19 € für eine Ausnahmegenehmigung für innerstädtisches Fahren

Beschreibung

Wir verwenden ein Kamerasystem, um zu überprüfen, ob die Einfahrt in die Innenstadt erlaubt ist. Die Kameras scannen das Nummernschild eines vorbeifahrenden Fahrzeugs und prüfen, ob es eine Ausnahmegenehmigung für die Einfahrt in die Innenstadt hat. Alle Nummernschilder mit einer Ausnahmegenehmigung (einschließlich Motorräder, Mopeds und Motorroller) werden in einer Datenbank erfasst. Wenn eine Kamera ein Nummernschild "sieht", das nicht erfasst wurde, wird der Besitzer mit einem Bußgeld belegt.

Warnung 

Bei der ersten Einreise ohne Ausnahmegenehmigung werden Sie sofort mit einem Bußgeld belegt.

Vorübergehend abweichende Registrierungsnummer

Möchten Sie für eine kurze Zeit ein anderes Kennzeichen auf Ihrer Ausnahmegenehmigung haben, zum Beispiel weil Sie einen Leihwagen haben? Dann fügen Sie ein Kurzzeitkennzeichen hinzu. Das können Sie im Online-Parkscheinschalter über die Schaltfläche "Ändern" tun. Das Kurzzeitkennzeichen wird für eine Woche auf Ihrem Ausweis aktiviert. Danach schalten wir die ursprüngliche Plakette automatisch wieder aktiv. Benötigen Sie das Kurzzeitkennzeichen länger als eine Woche? Dann fügen Sie es erneut hinzu. Benutzen Sie einen anderen Ausweis für weniger als eine Woche?
Dann müssen Sie die Ausnahmegenehmigung selbst auf den ursprünglichen Ausweis zurücksetzen.Bitte beachten Sie! Sie können ein vorläufiges Kfz-Kennzeichen fünfmal pro Kalenderjahr hinzufügen.

Befreiung aufheben

Ziehen Sie um und wollen deshalb Ihre Befreiung aufheben? Sie können dies auch über den Online-Parkschalter veranlassen.

Bedingungen

Beweise für Bewohner:

  • Leasingfahrzeug: Leasingvertrag und Zulassungsbescheinigung
  • Firmenwagen: Erklärung des Arbeitgebers und Zulassungsbescheinigung
  • Dienstlich genutztes Privatfahrzeug: Bescheinigung des Arbeitgebers und Zulassungsbescheinigung
  • Das Fahrzeug läuft auf den Namen des Partners oder eines Elternteils, der unter derselben Adresse lebt: Zulassungsbescheinigung
  • Das Fahrzeug hat eine ausländische Zulassung: Zulassungsbescheinigung
  • Das Auto wird bald auf Ihren Namen lauten: Leasingvertrag oder Kaufvertrag
  • Keine der oben genannten Möglichkeiten: Sie können keinen Führerschein beantragen.

Beweise für Unternehmen: 

  • Auto auf Firmennamen: Fahrzeugschein und Auszug aus der Handelskammer
  • Leasingfahrzeug: Leasingvertrag und ein Auszug aus der Handelskammer
  • Eigenes Fahrzeug des Arbeitnehmers: Zulassungsbescheinigung und Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Das Fahrzeug hat ein ausländisches Kennzeichen: Zulassungsbescheinigung
  • Beantragen Sie die Freistellung zur Durchführung von Arbeiten: Ein Arbeitsauftrag

Im Falle von Missbrauch oder Betrug kann die Gemeinde Heerlen den Parkausweis widerrufen.

Zeitspanne

Wir prüfen zunächst den Antrag auf Befreiung. Dies dauert höchstens fünf Arbeitstage. Genehmigen wir den Antrag? Dann erhalten Sie eine E-Mail, und Sie können am Online-Parkschalter über iDEAL bezahlen. Von diesem Moment an ist die Befreiung aktiv.

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