Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Fußgängerzone

Das Zentrum von Heerlen ist weitgehend eine Fußgängerzone. Die Fußgängerzone ist täglich zwischen 7.30 Uhr und 12.00 Uhr für jedermann zugänglich. Für das Betreten außerhalb dieser Zeiten benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Dann können Sie als Unternehmer oder Bewohner der Innenstadt Ihr Geschäft oder Ihre Wohnung mit dem Auto erreichen. Beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadtverwaltung.

Ansatz

  • Gehen Sie zum Parkscheinautomaten der Stadtverwaltung .
  • Melden Sie sich mit DigiD an.
  • Befolgen Sie die Schritte. 

Es kann jeweils nur ein Kennzeichen aktiv sein. Das Kennzeichen, das zuvor aktiv war, funktioniert nicht mehr, sobald Sie ein anderes Kennzeichen eingeben. Sie können bei jeder Ausnahmegenehmigung maximal 3 verschiedene Kennzeichen eingeben.

Brauchen Sie Hilfe?

Steigen Sie nicht aus? Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie unser Kundenkontaktzentrum während der Geschäftszeiten an: 045-5605040. Wir schicken Ihnen eine Anleitung zu.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit digitalen Dingen haben, aber ein Smartphone, DigiD und ein Bankkonto bei iDeal haben, kann Ihnen der Servicepunkt in Ihrer Bibliothek bei der Beantragung helfen.

Kosten

Tarif

19 € für eine Ausnahmegenehmigung für das Fahren im Stadtzentrum

Tarif

19,50 € für eine Ausnahmegenehmigung für die Einfahrt in die Innenstadt

Beschreibung

Wir verwenden ein Kamerasystem, um zu überprüfen, ob die Einfahrt in die Innenstadt erlaubt ist. Die Kameras scannen das Nummernschild eines vorbeifahrenden Fahrzeugs und prüfen, ob es eine Ausnahmegenehmigung für die Einfahrt in die Innenstadt hat. Alle Nummernschilder mit einer Ausnahmegenehmigung (einschließlich Motorräder, Mopeds und Motorroller) werden in einer Datenbank erfasst. Wenn eine Kamera ein Nummernschild "sieht", das nicht erfasst wurde, wird der Besitzer mit einem Bußgeld belegt.

Warnung 

Bei der ersten Einreise ohne Ausnahmegenehmigung werden Sie sofort mit einem Bußgeld belegt.

Temporäres anderes Kennzeichen

Möchten Sie für eine kurze Zeit ein anderes Kennzeichen auf Ihrer Ausnahmegenehmigung haben, zum Beispiel weil Sie einen Leihwagen haben? Dann fügen Sie ein Kurzzeitkennzeichen hinzu. Das können Sie im Online-Parkscheinschalter über die Schaltfläche "Ändern" tun. Das Kurzzeitkennzeichen wird für eine Woche auf Ihrem Ausweis aktiviert. Danach schalten wir die ursprüngliche Plakette automatisch wieder aktiv. Benötigen Sie das Kurzzeitkennzeichen länger als eine Woche? Dann fügen Sie es erneut hinzu. Benutzen Sie einen anderen Ausweis für weniger als eine Woche? Dann müssen Sie die Ausnahmegenehmigung selbst auf den ursprünglichen Ausweis zurücksetzen.
Bitte beachten Sie! Sie können ein vorläufiges Kfz-Kennzeichen fünfmal pro Kalenderjahr hinzufügen.

Befreiung aufheben

Ziehen Sie um und wollen deshalb Ihre Befreiung aufheben? Sie können dies auch über den Online-Parkschalter veranlassen.

Bedingungen

Nachweise für Einwohner:

  • Leasingfahrzeug:Leasingvertragund Fahrzeugschein
  • Firmenwagen:Arbeitgeberbescheinigung und Fahrzeugschein
  • Privatwagen für geschäftliche Zwecke:Arbeitgeberbescheinigung und Fahrzeugschein
  • Fahrzeug ist auf den Namen des Partners oder eines Elternteils zugelassen, der an derselben Adresse wohnt:Fahrzeugschein
  • Das Fahrzeug hat ein ausländisches Kennzeichen:Fahrzeugschein
  • Das Auto wird bald auf Ihren Namen zugelassen:Leasingvertrag oder Kaufvertrag
  • Keine der oben genannten Möglichkeiten: Sie können keinen Führerschein beantragen.

Nachweise für Unternehmen: 

  • Auto auf den Namen des Unternehmens: Fahrzeugschein und Auszug aus dem Handelsregister 
  • Leasingfahrzeug: Leasingvertragund Auszug aus dem Handelsregister 
  • Eigenes Auto des Arbeitnehmers: Fahrzeugscheinund Arbeitgeberbescheinigung 
  • Das Fahrzeug hat ein ausländisches Kennzeichen: Fahrzeugschein
  • Beantragen Sie die Freistellung zur Durchführung von Arbeiten: Ein Arbeitsauftrag

Bei Missbrauch oder Betrug kann die Gemeinde Heerlen die Parkgenehmigung entziehen.

Zeitspanne

Wir prüfen zunächst den Antrag auf Befreiung. Dies dauert höchstens fünf Arbeitstage. Genehmigen wir den Antrag? Dann erhalten Sie eine E-Mail, und Sie können am Online-Parkschalter über iDEAL bezahlen. Von diesem Moment an ist die Befreiung aktiv.

Oder suchen Sie?