Wahlbenachrichtigung für Kommunalwahlen beantragen

Wenn Sie berechtigt sind, an den Wahlen teilzunehmen, erhalten Sie zu Hause eine Wahlkarte. Haben Sie keine Wahlkarte erhalten oder haben Sie sie verloren? Dann können Sie einen neuen Wahlschein beantragen.

Die Beantragung eines Ersatzstempelpasses ist erst ab dem 2. März 2026 möglich.

Ansatz

Sie können einen neuen Stimmzettel auf zwei Arten beantragen: schriftlich oder bei der Gemeinde. Sie beantragen den Stimmzettel bei der Gemeinde, bei der Sie am Montag, dem 2. Februar 2026, gemeldet sind.

Schriftlich:

  • Beantragen Sie die Wahlbenachrichtigung. Ihr Antrag muss bis Freitag, 13. März, 17:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
  • Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Ausweises bei.

Bei der Gemeinde:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeinde und kommen Sie vorbei. Ihr Antrag muss bis Dienstag, 17. März, um 12:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
  • Bringen Sie eine Kopie Ihres gültigen Ausweises mit.

Beschreibung

Am Mittwoch, dem 18. März 2026, finden die Kommunalwahlen statt. Sie benötigen einen Stimmzettel, um wählen zu können. Der Stimmzettel wird Ihnen nach Hause geschickt. Der Stimmzettel wird an die Adresse geschickt, unter der Sie am Montag, dem 2. Februar 2026, gemeldet sind.

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahlen spätestens am Mittwoch, dem 4. März 2026.

Haben Sie keinen Wahlschein erhalten? Oder haben Sie Ihren Stimmrechtsausweis verloren? Dann beantragen Sie einen neuen Stimmrechtsausweis.

Bedingungen

Haben Sie die niederländische Staatsangehörigkeit? Oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes? Dann dürfen Sie wählen/können Sie einen Wahlpass beantragen, wenn Sie: 

  • Am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein
  • am 2. Februar in der Gemeinde, in der Sie wählen möchten, registriert sein
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Haben Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der Europäischen Union? Dann können Sie eine Wahlbenachrichtigung beantragen, wenn Sie:

  • ein gültiges Aufenthaltsdokument besitzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Kiesraad.nl.
  • am 2. Februar seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in den Niederlanden wohnt
  • Am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein
  • auf 2. Februar bei der Gemeinde, in der Sie wählen möchten, registriert ist
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind