Stimmen aus dem Ausland für die Kommunalwahlen
Wohnen oder halten Sie sich vorübergehend im Ausland auf? Dann können Sie trotzdem an den Kommunalwahlen teilnehmen. Sie müssen jedoch weiterhin offiziell in den Niederlanden wohnhaft sein.
Ansatz
Auf diese Weise stellen Sie eine schriftliche Vollmacht aus:
- Laden Sie das Formular „Antrag auf Stimmabgabe per Vollmacht“ herunter.
- Sie und der Bevollmächtigte unterschreiben beide das Formular.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie den ausgefüllten Antrag auf Stimmabgabe per Vollmacht hoch.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Gemeinde das Formular spätestens am Freitag, den 13. März 2026, erhalten hat.
- Die Vollmacht wird dem Bevollmächtigten nach Hause geschickt.
- Der Bevollmächtigte stimmt mit der Vollmacht ab.
So bevollmächtigen Sie jemanden über Ihre Wahlkarte:
- Füllen Sie die Angaben auf der Rückseite der Wahlkarte aus.
- Setzen Sie Ihre Unterschrift.
- Der Bevollmächtigte setzt ebenfalls eine Unterschrift. Der Bevollmächtigte ist die Person, die in Ihrem Namen abstimmen wird.
- Geben Sie dem Bevollmächtigten eine Kopie Ihres Ausweises mit. Ihr Ausweis darf am Wahltag (18. März 2026) maximal 5 Jahre abgelaufen sein. Der Bevollmächtigte kann die Kopie auch auf einem Smartphone oder Tablet vorzeigen. Die Kopie muss gut lesbar sein.
- Der Bevollmächtigte nimmt Ihre Wahlkarte und die Kopie Ihres Personalausweises mit ins Wahllokal, um dort abzustimmen.