Beantragen Sie ein Gründungsdarlehen
Das Startdarlehen überbrückt die Differenz zwischen dem Kaufpreis Ihres Hauses und dem Höchstbetrag, den Sie bei der Bank aufnehmen können. Füllen Sie das Online-Formular aus, um das Zuteilungsschreiben zu erhalten.
Näherung
So beantragen Sie den Zuweisungsbescheid für ein Starterdarlehen:
- Füllen Sie das Online-Formular aus und reichen Sie die angeforderten Dokumente ein.
- Nach der Genehmigung durch die Gemeinde beantragen Sie das Starterdarlehen beim Het Stimuleringsfonds Volkshuisvesting (SVn). Der SVn vergibt das Starterdarlehen für die Gemeinde.
Beschreibung
Sie sind ein Einsteiger, wenn Sie zum ersten Mal eine Wohnung kaufen möchten. Als Einsteiger kann der Kaufpreis Ihrer Wohnung höher sein als der Höchstbetrag, den Sie bei der Bank aufnehmen können. Dann können Sie zusätzlich zu Ihrer Hypothek einen Kredit aufnehmen. Auf diese Weise gleichen Sie die Differenz zwischen Ihrem maximalen Hypothekenbetrag und dem Kaufpreis aus. Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung Starterslening Heerlen.
Beim Starterdarlehen ist der Zinssatz für 15 Jahre festgeschrieben. In den ersten 3 Jahren zahlen Sie keine Zinsen und keine Rückzahlung.
Bedingungen
Bedingungen für ein Einstiegsdarlehen bei der SVn:
- Es ist Ihr erstes zu verkaufendes Haus.
- Sie haben einen vorläufigen Kaufvertrag für diese Immobilie.
- Die Regelung richtet sich an Personen, die eine Immobilie in Heerlen kaufen wollen.
- Der Höchstbetrag für ein Startdarlehen liegt bei 56.000 €.
- Das Haus kostet bis zu 280.000 € einschließlich der Verbesserungskosten (Bestandsbau) oder der Mehrkosten (Neubau).
Einspruch und Beschwerde
Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Auf diese Weise teilen Sie der Gemeinde mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Die Gemeinde wird Ihren Antrag prüfen und eine neue Entscheidung treffen.
Sind Sie danach immer noch nicht mit der Entscheidung der Gemeinde einverstanden? Dann können Sie das Gericht fragen, ob die Gemeinde eine gute Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Berufung".