Bewertung des unbeweglichen Vermögens (WOZ)

Jedes Jahr legt die Gemeinde den Wert einer Immobilie (Haus, Gebäude, Grundstück oder Land) fest. Dieser wird WOZ-Wert genannt. Anhand dieses Wertes berechnen wir zum Beispiel die Wasserverbandssteuer, die Grundsteuer (OZB) und die Eigenheimzulage.
Die Belastingsamenwerking Gemeenten en Waterschappen Limburg (BsGW) führt diese Arbeit für die Gemeinde Heerlen durch. Sie schicken Ihnen jedes Jahr im Februar einen WOZ-Bescheid. Und sie helfen Ihnen, wenn Sie mit dem ermittelten Wert nicht einverstanden sind.

Näherung

Sind Sie mit dem ermittelten Wert nicht einverstanden? Dann rufen Sie die BsGW an: (088) 842 0420. Stellen Sie dort alle Ihre Fragen zur Höhe Ihres WOZ-Wertes.
Dort kann man Ihnen helfen oder Sie über den richtigen nächsten Schritt beraten. Schauen Sie auf derBsGW-Website nach. Unter "Häufig gestellte Fragen" finden Sie, was Sie tun können, wenn der WOZ-Wert falsch ist.  

Beschreibung

WOZ-Wert-Abfrage

Der WOZ-Wert ist öffentlich.
Auf der Website der Woz-Wertstelle können Sie den WOZ-Wert aller Wohnliegenschaften ab dem Steuerjahr 2016 einsehen. Die WOZ-Werte von Nicht-Wohnliegenschaften (z.B. Geschäftsliegenschaften) sind nicht öffentlich. Auch der Schätzungsbericht ist nicht öffentlich.

Der Bewertungsbericht

Der Bericht enthält die Details der Immobilie wie Baujahr und Größe.

Außerdem enthält der Bewertungsbericht die Verkaufspreise vergleichbarer Häuser. Sie können den WOZ-Bewertungsbericht digital auf Mijn BsGW einsehen und herunterladen. Der Bewertungsbericht kann auch über "mijnoverheid.nl" unter "Persönliche Daten" eingesehen werden. Dazu müssen Sie sich mit Ihrer DigiD anmelden.

Begriff

Gegen den WOZ-Wert können Sie innerhalb von 6 Wochen ab dem Datum des Bescheids oder der Entscheidung Einspruch erheben.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen den WOZ-Wert innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum der Beurteilung oder Entscheidung Einspruch erheben. Sie können über Ihre persönliche Seite Mijn BsGW widersprechen .

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