Bewertung des unbeweglichen Vermögens (WOZ)

Jedes Jahr legt die Gemeinde den Wert einer Immobilie (Haus, Gebäude, Grundstück oder Land) fest. Dieser wird WOZ-Wert genannt. Anhand dieses Wertes berechnen wir zum Beispiel die Wasserverbandssteuer, die Grundsteuer (OZB) und die Eigenheimzulage.
Die Belastingsamenwerking Gemeenten en Waterschappen Limburg (BsGW) nimmt diese Aufgabe für die Gemeinde Heerlen wahr. Sie schicken Ihnen jedes Jahr im Februar einen WOZ-Bescheid. Und sie helfen Ihnen, wenn Sie mit dem ermittelten Wert nicht einverstanden sind.

Näherung

Sind Sie mit dem ermittelten Wert nicht einverstanden? Dann rufen Sie die BsGW an: (088) 842 0420. Stellen Sie dort alle Ihre Fragen zur Höhe Ihres WOZ-Wertes.
Dort kann man Ihnen helfen oder Sie über den richtigen nächsten Schritt beraten. Schauen Sie auf derBsGW-Website nach. Unter "Häufig gestellte Fragen" finden Sie, was Sie tun können, wenn der WOZ-Wert falsch ist.  

Beschreibung

WOZ-Wert-Abfrage

Der WOZ-Wert ist öffentlich.
Auf der Website der Woz-Wertstelle können Sie den WOZ-Wert aller Wohnliegenschaften ab dem Steuerjahr 2016 einsehen. Die WOZ-Werte von Nicht-Wohnliegenschaften (z.B. Geschäftsliegenschaften) sind nicht öffentlich. Auch der Schätzungsbericht ist nicht öffentlich.

Der Bewertungsbericht

Der Bericht enthält Angaben zum Haus wie Baujahr und Größe. Das Wertgutachten enthält auch Verkaufspreise vergleichbarer Häuser.
Das WOZ-Wertgutachten können Sie auf Mein BsGW digital einsehen und herunterladen .
Das Wertgutachten kann auch über „eingesehen werden“ mijnoverheid .nl“ unter „Persönliche Daten“. Sie müssen sich mit Ihrer DigiD anmelden.

Zeitspanne

Gegen den WOZ-Wert können Sie innerhalb von 6 Wochen ab dem Datum des Bescheids oder der Entscheidung Einspruch erheben.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen den WOZ-Wert innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum der Beurteilung oder Entscheidung Einspruch erheben. Sie können über Ihre persönliche Seite Mijn BsGW widersprechen .

Oder sind Sie auf der Suche?

Kommunale Steuern