Bewertung des unbeweglichen Vermögens (WOZ)
Jedes Jahr legt die Gemeinde den Wert einer Immobilie (Haus, Gebäude, Grundstück oder Land) fest. Dieser wird WOZ-Wert genannt. Anhand dieses Wertes berechnen wir zum Beispiel die Wasser- und Grundsteuer sowie die Eigenheimzulage.
Das Belastingsamenwerking Gemeenten en Waterschappen Limburg (BsGW) nimmt diese Aufgabe für die Gemeinde Heerlen wahr. Sie schicken Ihnen jedes Jahr im Februar einen WOZ-Bescheid. Und sie helfen Ihnen, wenn Sie mit dem ermittelten Wert nicht einverstanden sind.
Näherung
Sind Sie mit dem ermittelten Wert nicht einverstanden? Dann rufen Sie die BsGW an: 088-842 0420. Stellen Sie dort alle Ihre Fragen zur Höhe Ihres WOZ-Wertes. Dort kann man Ihnen helfen oder Sie beraten, wie Sie am besten vorgehen.
Schauen Sie auf der BsGW-Website nach. Unter häufig gestellte Fragen finden Sie, was Sie tun können, wenn der WOZ-Wert falsch ist.