Bewertung des unbeweglichen Vermögens (WOZ)
Jedes Jahr legt die Gemeinde den Wert einer Immobilie (Haus, Gebäude, Grundstück oder Land) fest. Dieser wird WOZ-Wert genannt. Anhand dieses Wertes berechnen wir zum Beispiel die Wasserverbandssteuer, die Grundsteuer (OZB) und die Eigenheimzulage.
Die Belastingsamenwerking Gemeenten en Waterschappen Limburg (BsGW) führt diese Arbeit für die Gemeinde Heerlen durch. Sie schicken Ihnen jedes Jahr im Februar einen WOZ-Bescheid. Und sie helfen Ihnen, wenn Sie mit dem ermittelten Wert nicht einverstanden sind.