Bewertung des unbeweglichen Vermögens (WOZ)
Jedes Jahr legt die Gemeinde den Wert einer Immobilie (Haus, Gebäude, Grundstück oder Land) fest. Dieser wird WOZ-Wert genannt. Anhand dieses Wertes berechnen wir zum Beispiel die Wasserverbandssteuer, die Grundsteuer (OZB) und die Eigenheimzulage.
Die Belastingsamenwerking Gemeenten en Waterschappen Limburg (BsGW) nimmt diese Aufgabe für die Gemeinde Heerlen wahr. Sie schicken Ihnen jedes Jahr im Februar einen WOZ-Bescheid. Und sie helfen Ihnen, wenn Sie mit dem ermittelten Wert nicht einverstanden sind.
Näherung
Sind Sie mit dem ermittelten Wert nicht einverstanden? Dann rufen Sie die BsGW an: (088) 842 0420. Stellen Sie dort alle Ihre Fragen zur Höhe Ihres WOZ-Wertes.
Dort kann man Ihnen helfen oder Sie über den richtigen nächsten Schritt beraten. Schauen Sie auf derBsGW-Website nach. Unter "Häufig gestellte Fragen" finden Sie, was Sie tun können, wenn der WOZ-Wert falsch ist.