Bewertung des unbeweglichen Vermögens (WOZ)

Jedes Jahr legt die Gemeinde den Wert einer Immobilie (Haus, Gebäude, Grundstück oder Land) fest. Dieser wird WOZ-Wert genannt. Anhand dieses Wertes berechnen wir zum Beispiel die Wasser- und Grundsteuer sowie die Eigenheimzulage.
Das Belastingsamenwerking Gemeenten en Waterschappen Limburg (BsGW) nimmt diese Aufgabe für die Gemeinde Heerlen wahr. Sie schicken Ihnen jedes Jahr im Februar einen WOZ-Bescheid. Und sie helfen Ihnen, wenn Sie mit dem ermittelten Wert nicht einverstanden sind.

Näherung

Sind Sie mit dem ermittelten Wert nicht einverstanden? Dann rufen Sie die BsGW an: 088-842 0420. Stellen Sie dort alle Ihre Fragen zur Höhe Ihres WOZ-Wertes. Dort kann man Ihnen helfen oder Sie beraten, wie Sie am besten vorgehen.
Schauen Sie auf der BsGW-Website nach. Unter häufig gestellte Fragen finden Sie, was Sie tun können, wenn der WOZ-Wert falsch ist. 

Beschreibung

WOZ-Wert-Abfrage

Der WOZ-Wert ist öffentlich.
Auf der Website der Woz-Wertstelle können Sie den WOZ-Wert aller Wohnliegenschaften ab dem Steuerjahr 2016 einsehen. Die WOZ-Werte von Nicht-Wohnliegenschaften (z.B. Geschäftsliegenschaften) sind nicht öffentlich. Auch der Schätzungsbericht ist nicht öffentlich.

Der Bewertungsbericht

Der Bericht enthält die Details der Immobilie wie Baujahr und Größe. Der Bewertungsbericht enthält auch die Verkaufspreise von vergleichbaren Häusern.
Sie können den WOZ Bewertungsbericht digital auf Mijn BsGW einsehen und herunterladen. Der Bewertungsbericht kann auch aufmijnoverheid.nl" eingesehen werden. Sie müssen sich dann mit Ihrem DigiD anmelden.

Zeitspanne

Der Bescheid wird Ihnen jedes Jahr im Februar zugestellt.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen den WOZ-Wert innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum der Beurteilung oder Entscheidung Einspruch erheben. Sie können über Ihre persönliche Seite Mijn BsGW widersprechen .

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