Parken in einer blauen Zone

In Gebieten, in denen gebührenpflichtiges Parken gilt, ist manchmal eine blaue Zone eingerichtet. In dieser Zone verwenden Sie eine Parkscheibe. In einer blauen Zone dürfen Sie nur kurz parken. Beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung, wenn Sie in einem solchen Gebiet wohnen oder ein Unternehmen betreiben. Blaue Zonen finden Sie in den Stadtteilen Schaesbergerveld, Welten, Aarveld und Bekkerveld. 

In einer blauen Zone dürfen Sie nur kurz parken. Möchten Sie dennoch länger parken? Beantragen Sie dann eine Ausnahmegenehmigung.

Online regeln

Möchten Sie wissen, ob Sie in einer blauen Zone wohnen? 

Sehen Sie sich die Karte der blauen Zonen an

Ansatz

  • Begeben Sie sich zumParkplatzschalterder Gemeinde.
  • Melden Sie sich mit DigiD an.
  • Befolgen Sie die Schritte.

Brauchen Sie Hilfe?

Kommen Sie nicht weiter? Haben Sie Fragen? Oder benötigen Sie Hilfe? Rufen Sie dann während der Bürozeiten unser Kundenkontaktzentrum an: 045-5605040. Wir senden Ihnen eine Anleitung zu.
Haben Sie Schwierigkeiten mit digitalen Angelegenheiten, verfügen aber über ein Smartphone, DigiD und ein Bankkonto mit iDeal, dann kann Ihnen der Servicepunkt Ihrer Bibliothek bei Ihrem Antrag helfen.

Kosten

Jeder Antrag oder jede Änderung einer Befreiung kostet 32,65 € (Tarif ).

Tarif

Jeder Antrag oder jede Änderung einer Befreiung kostet 33,50 €.

Beschreibung

Sie können nur für die Adresse, unter der Sie gemeldet sind, eine Parkerlaubnis beantragen. Wenn Sie an eine Adresse umziehen, die in der blauen Zone liegt, erhalten Sie die Parkerlaubnis erst, wenn Sie unter dieser Adresse gemeldet sind.
Auf einer Parkerlaubnis können maximal 2 Kennzeichen angegeben werden. Die Genehmigung ist unbegrenzt gültig. Teilen Sie der Gemeinde immer eine Änderung des Kennzeichens mit. Dies kann über das Online-Formular erfolgen.
Bitte beachten Sie: Jedes geparkte Fahrzeug benötigt eine eigene Genehmigung!

Bedingungen

Sie erhalten nur dann eine Parkerlaubnis, wenn:

  • Ihre Adresse liegt innerhalb einer blauen Zone in den Stadtteilen Schaesbergerveld, Aarveld, Bekkerveld oder Welten.
  • Sie oder das Unternehmen sind an der Adresse registriert, für die Sie die Parkerleichterung beantragen.

Nachweise für Einwohner:

  • Leasingfahrzeug:Leasingvertragund Fahrzeugschein
  • Firmenwagen:Arbeitgeberbescheinigung und Fahrzeugschein
  • Privatwagen für geschäftliche Zwecke:Arbeitgeberbescheinigung und Fahrzeugschein
  • Fahrzeug ist auf den Namen des Partners oder eines Elternteils zugelassen, der an derselben Adresse wohnt:Fahrzeugschein
  • Das Fahrzeug hat ein ausländisches Kennzeichen:Fahrzeugschein
  • Das Auto wird bald auf Ihren Namen zugelassen:Leasingvertrag oder Kaufvertrag
  • Keines der oben genannten: Siekönnen keine Genehmigung beantragen.

Nachweise für Unternehmen: 

  • Auto auf den Namen des Unternehmens: Fahrzeugschein und Auszug aus dem Handelsregister 
  • Leasingfahrzeug: Leasingvertragund Auszug aus dem Handelsregister 
  • Eigenes Auto des Arbeitnehmers: Fahrzeugscheinund Arbeitgeberbescheinigung 
  • Das Fahrzeug hat ein ausländisches Kennzeichen: Fahrzeugschein

Bei Missbrauch oder Betrug kann die Gemeinde Heerlen die Parkgenehmigung entziehen.

Alle Informationen finden Sie in der Richtlinie ” (Richtlinie zur Erhebung von Daten über die Nutzung von Fahrzeugen).

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von acht Wochen über Ihren Antrag. Ist dies nicht möglich, kann die Gemeinde diese Frist einmal verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch einlegen. Damit teilen Sie der Gemeinde mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Die Gemeinde prüft dann Ihren Antrag erneut und trifft eine neue Entscheidung.

Sind Sie nach wie vor nicht mit der Entscheidung der Gemeinde einverstanden? Dann können Sie beim Gericht beantragen, dass die Entscheidung der Gemeinde überprüft wird. Dies wird als „Berufung einlegen” bezeichnet.