Parken in einer blauen Zone

In Gebieten, in denen gebührenpflichtiges Parken gilt, wird manchmal eine blaue Zone eingerichtet. In dieser Zone nutzen Sie eine Parkscheibe. In der blauen Zone dürfen Sie nur kurzzeitig parken. Beantragen Sie eine Befreiung, wenn Sie in einem solchen Gebiet leben oder geschäftlich tätig sind. Blaue Zonen finden Sie in den Bezirken Schaesbergerveld, Welten, Aarveld und Bekkerveld. 

In einer blauen Zone dürfen Sie nur kurzzeitig parken. Möchten Sie länger parken? Dann beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

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Möchten Sie wissen, ob Sie in einem Gebiet mit blauer Zone leben? 

Karte der blauen Zonen anzeigen

Näherung

  • Gehen Sie zum Parkplatzschalter der Stadtverwaltung.
  • Melden Sie sich mit DigiD.
  • Folgen Sie den Schritten.

Brauchen Sie Hilfe?

Steigen Sie nicht aus? Haben Sie Fragen? Oder brauchen Sie Hilfe? Rufen Sie bitte unser Kundenkontaktzentrum während der Geschäftszeiten an: 045-5605040.
Wir schicken Ihnen eine Anleitung zu. Wenn Sie Schwierigkeiten mit digitalen Dingen haben, aber ein Smartphone, DigiD und ein Bankkonto bei iDeal haben, kann Ihnen der Service Point in Ihrer Bibliothek bei der Beantragung helfen.

Kosten

Jeder Antrag bzw. jede Änderung einer Ausnahmegenehmigung kostet 32,65 € ( Tarif 2025)

Beschreibung

Sie können nur für die Adresse eine Parkerlaubnis beantragen, an der Sie gemeldet sind.
Wenn Sie an eine Adresse in der blauen Zone umziehen, erhalten Sie die Ausnahmegenehmigung erst, wenn Sie an dieser Adresse gemeldet sind. Eine Parkerleichterung kann maximal 2 Nummernschilder haben. Die Ausnahmegenehmigung gilt auf unbestimmte Zeit. Melden Sie einen Wechsel des Kennzeichens immer der Gemeinde. Dies kann über das Online-Formular erfolgen.
Bitte beachten Sie: Jedes geparkte Fahrzeug benötigt eine eigene Ausnahmegenehmigung!

Bedingungen

Sie erhalten nur dann eine Parkerleichterung, wenn:

  • Ihre Adresse liegt in einer blauen Zone in den Bezirken Schaesbergerveld, Aarveld, Bekkerveld oder Welten
  • Sie oder das Unternehmen sind an der Adresse gemeldet, für die Sie die Parkbefreiung beantragen

Beweise für Bewohner:

  • Leasingfahrzeug: Leasingvertrag und Zulassungsbescheinigung
  • Firmenwagen: Erklärung des Arbeitgebers und Zulassungsbescheinigung
  • Dienstlich genutztes Privatfahrzeug: Bescheinigung des Arbeitgebers und Zulassungsbescheinigung
  • Das Fahrzeug läuft auf den Namen des Partners oder eines Elternteils, der unter derselben Adresse lebt: Zulassungsbescheinigung
  • Das Fahrzeug hat eine ausländische Zulassung: Zulassungsbescheinigung
  • Das Auto wird bald auf Ihren Namen lauten: Leasingvertrag oder Kaufvertrag
  • Keine der oben genannten Möglichkeiten: Sie können keinen Führerschein beantragen.

Beweise für Unternehmen: 

  • Auto auf Firmennamen: Fahrzeugschein und Auszug aus der Handelskammer
  • Leasingfahrzeug: Leasingvertrag und ein Auszug aus der Handelskammer
  • Eigenes Fahrzeug des Arbeitnehmers: Zulassungsbescheinigung und Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Das Fahrzeug hat ein ausländisches Kennzeichen: Zulassungsbescheinigung

Im Falle von Missbrauch oder Betrug kann die Gemeinde Heerlen den Parkausweis widerrufen.

Alle Informationen sind in der Richtlinie enthalten.

Zeitspanne

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Auf diese Weise teilen Sie der Gemeinde mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und trifft eine neue Entscheidung.

Sind Sie danach immer noch nicht mit der Entscheidung der Gemeinde einverstanden? Dann können Sie das Gericht fragen, ob die Gemeinde eine gute Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Berufung".