Führung des Registers der Käufer

Handeln Sie mit gebrauchten Sachen oder mit Sachen aus Restposten? Dann müssen Sie möglicherweise Aufzeichnungen darüber führen, welche Gegenstände Sie kaufen. Und Sie müssen der Gemeinde mitteilen, dass Sie Händler sind.

Das Führen eines Verkaufsregisters ist Pflicht. In Heerlen ist es auch für Händler verpflichtend, ein Verkaufsregister im digitalen Käuferregister zu führen.

Näherung

Beginnen Sie mit Ihrem Käuferregister:

  • Kontakt mit der Gemeinde
  • Auf jeden Fall gehen Sie weiter:
    • Ihr gültiges Ausweisdokument
    • eine aktuelle Bescheinigung über die Eintragung in das Handelsregister der Handelskammer
    • welche Waren Sie kaufen und weiterverkaufen möchten
    • ab wann Sie die Waren verkaufen wollen

Führen Sie Ihr Käuferregister:

  • Sie registrieren sich:
    • eine eindeutige Seriennummer für jede gekaufte Ware
    • das Datum der Überweisung
    • eine Beschreibung der Immobilie
    • die Marke, den Typ und die Seriennummer. Wenn keine eindeutigen Merkmale vorhanden sind, wie bei Schmuckstücken, müssen Sie ein deutliches Farbfoto der Ware in das Register aufnehmen
    • den Kauf- oder Verkaufspreis und die sonstigen Bedingungen der Übertragung
    • den Namen und die Anschrift des Verkäufers oder Käufers
    • Herkunftsland, Art und Nummer des rechtsgültigen Ausweises des Verkäufers
  • Sie überprüfen, ob die Waren auf stopheling.de als gestohlen registriert sind
  • Sie können die gekaufte Ware nach 5 Tagen verkaufen, wobei Sie die Ware in dem Zustand belassen müssen, in dem Sie sie gekauft haben (z.B. nicht umlackieren, umschmelzen oder zerlegen) 

Kosten

Die Nutzung des digitalen Käuferregisters ist kostenlos.

Beschreibung

Handeln Sie mit gebrauchten Waren oder Restposten? Wenn ja, müssen Sie dies möglicherweise bei der Gemeinde melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Handel Ihr Beruf ist oder ob Sie regelmäßig in Ihrer Freizeit handeln.

Sie müssen alle gebrauchten Gegenstände, die Sie kaufen, in einer Liste notieren. Wir nennen das Registrieren. Sie müssen auch aufschreiben, von wem Sie die Gegenstände kaufen. So kann die Polizei leichter herausfinden, ob die Gegenstände gestohlen sind und wer sie angeboten hat.

Die folgenden Gewerbetreibenden müssen sich bei der Gemeinde anmelden und Gebrauchtwaren registrieren:

  • Käufer (z. B. Pfandleihhäuser, Secondhand-Läden)
  • Händler von Antiquitäten und Kuriositäten
  • Metallhändler
  • Juweliere
  • Kunsthändler
  • Händler für (Ersatzteile für) Autos, Motorräder, Mopeds und Fahrräder
  • Händler von Telefonen, Tablets, Computern und Audio-, Film- und Videogeräten

Die Stadtverwaltung und die Polizei wollen die Hehlerei sowie Straftaten, die für die Opfer eine große Belastung darstellen, wie Einbrüche und Straßenraub, bekämpfen.

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