Führung des Registers der Käufer
Sie wollen mit gebrauchten Waren handeln? Dann müssen Sie ein Käuferregister führen oder eine Ausnahmegenehmigung dafür beantragen. Das können Sie bei der Gemeinde tun.
Der Kauf von gestohlenen Waren ist eine Straftat. Sind Sie der Verkäufer? Sie müssen sich ausweisen. Sind Sie ein Käufer? Tragen Sie die Daten des Verkäufers in Ihr Register ein. Verkaufen Sie die Ware weiter? Wenn ja, tragen Sie auch die Daten des Käufers ein.