Führung des Registers der Käufer

Sie wollen mit gebrauchten Waren handeln? Dann müssen Sie ein Käuferregister führen oder eine Ausnahmegenehmigung dafür beantragen. Das können Sie bei der Gemeinde tun.

Der Kauf von gestohlenen Waren ist eine Straftat. Sind Sie der Verkäufer? Sie müssen sich ausweisen. Sind Sie ein Käufer? Tragen Sie die Daten des Verkäufers in Ihr Register ein. Verkaufen Sie die Ware weiter? Wenn ja, tragen Sie auch die Daten des Käufers ein.

Näherung

So führen Sie das Register der Käufer:

  • Sie registrieren sich:
    • eine eindeutige Seriennummer für jede gekaufte Ware
    • das Datum der Überweisung
    • eine Beschreibung der Immobilie
    • die Marke, den Typ und die Seriennummer. Wenn keine eindeutigen Merkmale vorhanden sind, wie bei Schmuck, müssen Sie ein deutliches Farbfoto der Ware in das Register aufnehmen
    • den Kauf- oder Verkaufspreis und die sonstigen Bedingungen der Übertragung
    • den Namen und die Anschrift des Verkäufers oder Käufers
    • Herkunftsland, Art und Nummer des rechtsgültigen Ausweises des Verkäufers
  • Sie überprüfen, ob die Waren auf stopheling.de als gestohlen registriert sind
  • Sie können die gekaufte Ware nach 5 Tagen verkaufen, wobei Sie die Ware in dem Zustand belassen müssen, in dem Sie sie gekauft haben (z.B. nicht umlackieren, umschmelzen oder zerlegen) 

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Käuferregister anlegen:

  • Kontakt mit der Gemeinde
  • Auf jeden Fall gehen Sie weiter:
    • Ihr gültiges Ausweisdokument
    • eine aktuelle Bescheinigung über die Eintragung in das Handelsregister der Handelskammer
    • welche Waren Sie kaufen und weiterverkaufen
    • ab wann Sie die Waren verkaufen wollen

Kosten

Die Nutzung des digitalen Käuferregisters ist kostenlos.

Beschreibung

Wenn Sie mit Gebrauchtwaren handeln, müssen Sie ein zertifiziertes Käuferregister führen. Oder Sie registrieren Ihre Artikel in einem digitalen Käuferregister (DOR). Dies gilt auch für den Handel über das Internet. Verkauft Ihnen jemand Dinge zum Weiterverkauf? Dann muss sich diese Person ausweisen. Sie tragen dann in das Register ein, welche Gegenstände Sie gekauft haben und von wem. Auf diese Weise will die Gemeinde den Handel bekämpfen. Der Kauf von gestohlenen Waren ist strafbar.

Die Gemeinde und die Polizei wollen die Hehlerei sowie Straftaten bekämpfen, die für die Opfer eine große Belastung darstellen, wie Einbrüche und Straßenraub.

Das Führen eines Einkaufsregisters ist Pflicht. Die Gemeinde Heerlen hat auch das Führen eines Verkaufsregisters im digitalen Käuferregister zur Pflicht gemacht

Bedingungen

Die Bedingungen für die Führung eines Käuferregisters sind:

  • Sie sind ein Gewerbetreibender. Wenn Sie sich als Gewerbetreibender niederlassen wollen, müssen Sie dies der Gemeinde mindestens 3 Tage vorher mitteilen.
  • Sie handeln mit gebrauchten Waren wie z. B:
    • gebrauchte Waren
    • Gelegenheitswaren, wie z. B. End-of-Life-Chargen, Retourwaren oder Restposten
    • Gold, Silber, Kupfer und Edelsteine
    • Uhren und Zeitmesser
    • Kunst
    • Autos, Motorräder, Mopeds und Fahrräder
    • Foto-, Film-, Rundfunk-, Audio- und Videoausrüstung
    • Computer, Laptops, Tablets und Mobiltelefone

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