Sind Sie Aufkäufer oder Händler in der Gemeinde Heerlen? Und kaufen Sie gewerblich Gebrauchtwaren auf, tauschen Sie diese oder nehmen Sie Waren in Zahlung? Zum Beispiel Gebrauchtwagen oder Mobiltelefone, Laptops oder Schmuck? Dann müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden und ein Einkaufs- und Verkaufsregister führen. Hören Sie als Aufkäufer auf? Oder eröffnen, schließen oder verlegen Sie einen Standort? Auch dies müssen Sie melden.

Ansatz

Registrieren Sie sich

Auf der Website www.ikbenhandelaar.nl können Sie sich anmelden und ein Konto erstellen. Füllen Sie das Formular aus. Nach dem Absenden dieses Formulars sind Sie bei der Gemeinde angemeldet.

Digitales Register für Aufkäufer

Als Aufkäufer oder Händler sind Sie verpflichtet, Ihre Gebrauchtwaren in einem beglaubigten Register zu erfassen. Im Digitalen Aufkäuferregister (DOR) tragen Sie unter anderem Informationen über das Produkt, den Verkäufer und den Preis ein. Im Verkaufsabschnitt tragen Sie Informationen darüber ein, welche Produkte an wen verkauft wurden.

Sie können für Ihre eigenen Unterlagen eine Papierversion aufbewahren. Diese Unterlagen sind bei der Gemeinde Heerlen nicht gültig.

Haben Sie noch Fragen?

Stellen Sie Ihre Frage an die Gemeinde über ein Kontaktformular.

Kosten

Die Nutzung des digitalen Käuferregisters ist kostenlos.

Beschreibung

Handeln Sie mit gebrauchten Waren oder Restposten? Wenn ja, müssen Sie dies möglicherweise bei der Gemeinde melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Handel Ihr Beruf ist oder ob Sie regelmäßig in Ihrer Freizeit handeln.

Sie müssen alle gebrauchten Gegenstände, die Sie kaufen, in einer Liste notieren. Wir nennen das Registrieren. Sie müssen auch aufschreiben, von wem Sie die Gegenstände kaufen. So kann die Polizei leichter herausfinden, ob die Gegenstände gestohlen sind und wer sie angeboten hat.

Die folgenden Gewerbetreibenden müssen sich bei der Gemeinde anmelden und Gebrauchtwaren registrieren:

  • Käufer (z. B. Pfandleihhäuser, Secondhand-Läden)
  • Händler von Antiquitäten und Kuriositäten
  • Metallhändler
  • Juweliere
  • Kunsthändler
  • Händler für (Ersatzteile für) Autos, Motorräder, Mopeds und Fahrräder
  • Händler von Telefonen, Tablets, Computern und Audio-, Film- und Videogeräten

Wie funktioniert das digitale Käuferregister?

Wenn Sie einen Artikel in das DOR eingeben, der als gestohlen registriert ist, wird die Polizei sofort benachrichtigt. Dies erhöht die Chance, dass Kriminelle gefasst werden. Im DOR können Sie auch ganz einfach auf der Website www.stopheling.nl überprüfen, ob ein angebotener Artikel als gestohlen registriert ist. Das DOR schützt Sie also besser vor Hehlerei.

Händler für Autos und/oder Motorräder?

Handeln Sie ausschließlich mit Autos und Motorrädern mit Kennzeichen? Und nutzen Sie das Kennzeichenregister der RDW? Dann müssen Sie die Fahrzeuge nicht im DOR registrieren.
Handeln Sie mit Auto- und Motorradteilen? Dann müssen Sie die Teile im DOR registrieren.