Verkaufen auf der Straße oder an der Haustür

Für den Verkauf von Kleinigkeiten auf der Straße oder an der Haustür brauchen Sie keinen festen Standort, also keine Standgenehmigung. Sie benötigen jedoch eine Genehmigung, wenn Sie zum Beispiel Eis, Blumen oder belegte Brötchen verkaufen wollen. Nehmen Sie außerdem einen gültigen Ausweis mit, wenn Sie Ihre Waren auf die Straße bringen.

Möchten Sie kleine Gegenstände auf der Straße oder an der Haustür verkaufen? Dann beantragen Sie eine Genehmigung bei der Gemeinde.

Kosten

Der Verkauf auf der Straße oder an der Tür ist kostenlos. 

Beschreibung

Für den Verkauf von Kleinartikeln auf der Straße oder an der Haustür, z. B. Eis, Blumen oder belegte Brötchen, brauchen Sie keinen festen Platz. Auch eine Verkaufslizenz ist dafür nicht erforderlich. Allerdings gibt es einige Bedingungen.

Bedingungen

Der Verkauf von Waren ist nicht erlaubt:

  • wenn die öffentliche Ordnung (Belästigung/Belästigung), die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Gesundheit gefährdet sind
  • Montag bis Samstag vor 8.00 Uhr und nach 20.00 Uhr sowie ganztägig am Sonntag
  • Das Verbot gilt nicht, soweit der darin geregelte Gegenstand in Artikel 5 des Straßenverkehrsgesetzes 1994 vorgesehen ist.
  • Das Verbot gilt nicht für das Anbieten und den Verkauf von zum sofortigen Verzehr geeigneten Lebensmitteln und alkoholfreien Getränken an Sonn- und Feiertagen.

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